RS Vwgh 1994/8/12 93/14/0214

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB;
BAO;
MRK;
StGG;
VwGG §28 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO)

Stammrechtssatz

Nicht näher konkretisierte Hinweise, es seien keine fairen Verfahren bzw es seien solche "präter legem" durchgeführt worden, sowie die wahllose Aufzählung von Bestimmungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Staatsgrundgesetzes genügen nicht, um eine allfällige Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuzeigen (Hinweis: E 27.2.1992, 91/17/0215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140214.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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