Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der R-H-GmbH (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) mit Sitz in S zu verantworten, dass, wie bei einer am 30. März 2011 um 9.00 Uhr von Organen des Finanzamtes Wien durchgeführten Niederschrift mit Frau M.Z. festgestellt wor... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erkannte die belangte Behörde den Erstbeschwerdeführer schuldig, er habe als unbeschränkt haftender Gesellschafter und damit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweitbeschwerdeführenden Partei zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin den rumänischen Staatsangehörigen IF vom 1. September 2009 bis 22. Oktober 2009 mit Verspachtelungsarbeiten beschäftigt habe, obwohl für dies... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/06 Konsumentenschutz58/02 Energierecht91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §864a; ABGB §879; GWG 2011 §125 Abs1; GWG 2011 §125 Abs5;KSchG 1979 §6;KSchG 1979 §9; TKG 2003 §25 Abs6; ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/06 Konsumentenschutz58/02 Energierecht
Norm: ABGB §879; GWG 2011 §125 Abs1; GWG 2011 §125 Abs5; GWG 2011 §125 Abs6;KSchG 1979 §1 Abs1;KSchG 1979 §6 Abs3; ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erkannte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin schuldig, sie habe die slowakische Staatsangehörige ZB im Zeitraum vom 31. August 2007 bis 21. September 2007, die ungarische Staatsangehörige EK im Zeitraum vom 14. September 2007 bis 21. September 2007 und die ungarische Staatsangehörige AS im Zeitraum vom 27. Juli 2006 bis 21. September 2007 als Dienstgeberin im Lokal JB in T ohne Vorliegen von arbeitsmarktbehördlichen B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der I. GmbH mit Sitz V.straße 22, T. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof), zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die näher bezeichneten polnischen Arbeitnehmer K.P. vom 1. Juli 2009 (Arbeitsantritt) bis 15. September 2009, sowie... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 30. März 2009 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A Sporthotel GmbH mit Sitz in A zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 5. Dezember 2007 18 namentlich angeführte polnische Staatsangehörige mit näher umschriebenen Tätigkeiten im Hotel beschäftigt habe (und zwar: BW mit ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A GmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese als Arbeitgeberin in der Zeit vom 22. Februar 2010 bis 30. April 2010 den rumänischen Staatsangehörigen CO beschäftigt habe, obwohl für diesen keine arbeitsmarktrecht... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 15. September 2011 wurde der Beschwerdeführer der Verletzung von § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) in zwölf Fällen für schuldig erkannt, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der E-Agrarprodukte Vertriebs-GmbH mit Sitz in T zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin vier ind... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat die belangte Behörde die Beschwerdeführerin - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - (mit Spruchpunkt I) schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der X-GmbH mit Sitz in S zu verantworten, dass diese Gesellschaft die ungarischen Staatsangehörigen C, H, J und T sowie den rumänischen Staatsangehörigen G am 15. Februar 2010 auf einer näher bezeichneten Baustelle in Z (im Weiteren "Baustelle... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Jänner 2010 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der M-Bau-GmbH (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien, M-Straße, als Arbeitgeberin vom 12. Juni 2007 bis zum 14. Juni 2007 auf einer näher angeführten Baustelle in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid erkannte die belangte Behörde - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, zumindest am 9. Juni 2009 in einer Wohnung im ersten Obergeschoß an der im Bescheid genannten Adresse in W die drei näher bezeichneten vietnamesischen Staatsangehörigen H, N und T mit Renovierungsaufgaben beschäftigt zu haben, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezäh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der RBH-GmbH in W (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten, dass von dieser GmbH 1. der polnische Staatsangehörige ZO vom 8. Mai 2009 bis 26. Mai 2009 und 2. der polnische Staatsangehörige PS vom 12. Mai 2009 bis 26. Mai 2009 beschäftigt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das gegenständliche Beschwerdeverfahren wegen Übertretung des AuslBG relevant ist - für schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "GT GmbH" (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) mit Sitz in N. zu verantworten, dass diese am 26. November 2009 um 09.00 Uhr die näher bezeichneten Ausländer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe am 5. August 2008 um 22:20 Uhr in W., H-straße 6 (Lokal E-Bar, Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) die näher bezeichneten Ausländerinnen A.B., als Animierdame, A.Bo. nunmehr A.C. als Animierdame, K.D. als Prostituierte und M.V. als Animierdame beschäftigt, obwohl für keine dieser Ausländerinnen eine der im Einzelnen nach § 3 Abs. 1 AuslBG erforderliche ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach Außen berufene Organ der B-GmbH als Arbeitgeber mit Sitz in S zu verantworten, dass diese Gesellschaft zahlreiche name... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin - nach Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, sie habe es als Arbeitgeberin zu verantworten, dass sie sechs näher bezeichnete rumänische Staatsangehörige in der Zeit vom 5. bis zumindest 28. Juli 2010 (Zeitpunkt der Kontrolle gegen 16.20 Uhr) mit Umbau- und Renovierungsarbeiten auf der Baustelle in K beschäftigt habe, obwohl für diese keine im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe als Arbeitgeberin am 12. April 2006 auf der Baustelle in Wien, D-Straße, sieben näher bezeichnete polnische Staatsangehörige zur Durchführung von Maurerarbeiten an zwei Gebäuden beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen ausgestellt gewesen seien. Sie habe dadurch § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der BB. GmbH (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin den näher bezeichneten Ausländer K. am 24. März 2006 und am 27. März 2006 in T. beschäftigt habe, obwohl für diesen Arbeitnehmer keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrec... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der B GmbH mit Sitz in T zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft zu im Einzelnen bezeichneten Zeiträumen auf der auswärtigen Baustelle... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als iSd § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der A.T. GmbH verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, dass diese die näher bezeichneten slowakischen Staatsangehörigen B.T. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) von 20. Dezember 2005 bis zumindest 30. März 2006, F.D.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der A-GmbH in W zu verantworten, dass am 18. März 2010 der ungarische Staatsangehörige V mit Reinigungsarbeiten im Bereich des Pflanzenraumes entlang der Osttangente an der Adresse dieses Unterne... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §879; AVG §68 Abs1; B-VG Art140; B-VG Art7 Abs1;FlVfGG §21;FlVfGG §31 Abs2;FlVfGG §34;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §32 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §64;FlVfLG OÖ 1979 §82; VwGG §42 Ab... mehr lesen...
Mit Regulierungsplan vom 9. Mai 1956 wurde für die beschwerdeführende Agrargemeinschaft (in der Folge: AG) unter anderem eine Satzung beschlossen; eine im November 1995 beschlossene Satzungsänderung wurde mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde L (ABB) vom 19. Dezember 1995 agrarbehördlich genehmigt. § 3 der Satzung der AG lautet auszugsweise: Paragraph 3, der Satzung der AG lautet auszugsweise: "§ 3 Kreis der Anteilsberechtigten (Verzeichnis der Teilhaber/Mitgliede... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als unbeschränkt haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der L. OEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 23. Jänner 2007 sechs namentlich genannte polnische Staatsangehörige auf einer Baustelle in Wien mit der Durchführung von Montagearbeiten beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer keine der im Einzel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer in dem die Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz betreffenden Teil schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der B GmbH mit Sitz in N zu verantworten, dass von der B GmbH drei näher bezeichnete ungarische Staatsangehörige zu im Einzelnen bezeichneten Tatzeiträumen beschäftigt worden seien, obwohl f... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber auf der Baustelle in S am 12. Oktober 2009 die chinesischen Staatsangehörigen CZ, HJ, LC und LP beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen bzw. Bestätigungen ausgestellt gewesen seien. Der Beschwerdeführer habe dadurch vier Übertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Auslä... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen inhaltsgleichen Bescheiden der belangten Behörde vom 20. Oktober 2008 wurden die Beschwerdeführer jeweils für schuldig erkannt, sie hätten es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufene der P. GmbH (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof), diese sei persönlich haftende Gesellschafterin der P. GmbH & Co KG, beide mit Sitz in Wien, zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 17. Mai... mehr lesen...