Norm: ABGB §863 CVABGB §1380 E
Rechtssatz: Stellt sich hinsichtlich einer in einen Vergleich aufgenommenen Maßnahme nachträglich praktische Unerfüllbarkeit heraus und wird sodann vom Berechtigten 19 Jahre lang nichts unternommen, so liegt Verzicht vor. Entscheidungstexte 1 Ob 724/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 1 Ob 724/76 Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CI
Rechtssatz: Die Annahme eines stillschweigenden Verzichtes erfordert nicht unbedingt ein Tätigwerden, auch ein passives Verhalten reicht für eine stillschweigenden Verzicht dann aus, wenn besondere Umstände darauf hinweisen, dass ein Verzicht ernstlich gewollt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 672/76 Entscheidungstext OGH 07.10.1976 7 Ob 672/76 Veröff: ImmZ 1978,351 = M... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIIABGB §986 FABGB §1100 DMG §2 IA2MG §16
Rechtssatz: In der unbeanstandeten Entgegennahme eines unaufgeschlüsselten Pauschalmietzinses, der bei "Ansteigen der geltenden Ansätze der Betriebskosten und öffentlichen Angaben" zu erhöhen war, in gleicher Höhe durch neun Jahre, liegt ein Verzicht auf die Erhöhung für die entgegengenommenen Beträge. Entscheidungstexte 7 Ob 672/76... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 II
Rechtssatz: Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln. Entscheidungstexte 4 Ob 88/76 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIKollV 1964 über die Einführung eines dreiwöchigen Mindesturlaubes §3UrlG §4
Rechtssatz: Annahme eines neuen Dienstverhältnisses während des noch offenen Urlaubes des mit dessen Ende aufgelösten alten Dienstverhältnissen ist keine schlüssige Austrittserklärung. Entscheidungstexte 4 Ob 88/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 88/76 Veröff: In... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §1162dABGB §1497 IAngG §34NÖ LBG §62 Abs7
Rechtssatz: § 1497 ABGB ist auf die Ausschlussfristen des Arbeitsrechtes analog anzuwenden; dienen auch diese, wie die meisten Präklusivfristen des allgemeinen bürgerlichen Rechts, der Sicherheit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs durch rasche Bereinigung aller offenen Streitfragen. Entscheidungstexte 4 Ob 95/76 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIMG §19 CMRG §30 Abs1 C
Rechtssatz: Der Verzicht auf einen Kündigungsgrund unter dem Gesichtspunkt des § 863 ABGB hat zur Voraussetzung, dass das Zuwarten des Vermieters mit der Aufkündigung unter Umständen erfolgt, aus denen mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zweifeln übrig bleibt, dass der Vermieter den ihm bekannten Sachverhalt nicht mehr als Kündigungsgrund geltend machen will (MietSlg 24306, 22... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1152 EAngG §16 IV
Rechtssatz: War nach betrieblicher Übung die Gewährung einer Gratifikation bestimmten Auszahlungsbeschränkungen unterworfen, so erwirbt auch mangels gesonderter Information ein Arbeitnehmer den Bezugsanspruch nur in diesem beschränkten Umfang. Entscheidungstexte 4 Ob 64/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 64/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §862aABGB §863 EI
Rechtssatz: Die Annahmeerklärung ist nach der Zugangstheorie ( § 862a ABGB ) eine dem Offerenten zugangsbedürftige Willenserklärung. Entscheidungstexte 6 Ob 643/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 6 Ob 643/76 Veröff: EvBl 1977/81 S 181 8 Ob 78/78 Entscheidungstext OGH 31.05.1978 8 Ob 78/78 Beisa... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIABGB §914 IIIdMG §19 Abs2 Z7 A1MG §19 Abs2 Z7 C
Rechtssatz: Wenn eine Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 7 MG eingebracht, im Verfahren dann aber ohne irgend welche Vorbehalte vereinbart wurde, daß es nicht fortgesetzt wird, kann dies mit Überlegung aller Umstände ( § 863 ABGB ) nur dahin verstanden werden, daß der Vermieter damit auf die Geltendmachung jenes Kündigungsgrundes zumindest für den Fall verzichtet, als sich nicht in Zuk... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §1091 D
Rechtssatz: Keine Umwandlung eines Pachtvertrages in ein Mietverhältnis durch einseitige Einstellung des Unternehmensbetriebes. Entscheidungstexte 3 Ob 584/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 584/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014380 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §863 HABGB §863 KALB §8VersVG §1
Rechtssatz: AVB sind nur anzuwenden, wenn sie durch Hinweis auf sie im Vertragstext, oder zumindest stillschweigend zum Vertragsinhalt gemacht wurden. Auf einen solchen Parteiwillen wird insbesondere dann geschlossen werden können, wenn die Wiederherstellung eines bereits außer Kraft getretenen Vertrages erfolgt, der seinerzeit von den Parteien unter Bedachtnahme auf die AVB abgeschlossen w... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §1444 Db
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer, der sich zu dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung durch den Arbeitgeber (hier: Entziehung eines Teils der einer Maurerkolonne übertragenen Akkordarbeiten) nicht äußert, sondern widerspruchslos die Arbeit fortsetzt, hat durch schlüssiges Verhalten jedenfalls dann die Änderung des Arbeitsvertrages angenommen, wenn er von der Durchführung der nachteiligen Vertragsgestalt... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 3 000 Pfund Sterling als Entgelt für die Vermietung eines Rennwagens der Formel I Marke S, und von 9% Zinsen seit Fälligkeit der Kapitalforderung (11. August 1971) als Schadenersatz zufolge Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Bankkredit. Der Beklagte beantragte die Abweisung dieses Begehrens. Es sei von den Parteien vereinbart worden, daß ihm, dem Beklagten, für die Autorennveranstaltungen für Rennwagen der Forme... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIHGB §105UGB §105
Rechtssatz: Ein Gesellschaftsvertrag ( hier: OHG ) kann auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 571/76 Entscheidungstext OGH 04.05.1976 5 Ob 571/76 7 Ob 553/85 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 7 Ob 553/85 Beisatz: Hier: Schlüssige Fortsetzungsklausel ( § 138 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIIABGB §986 F
Rechtssatz: Für die Annahme eines schlüssigen Verzichtes auf Aufwertung eines wertgesicherten Bestandzinses hinsichtlich erst zu leistender Beträge sind strengere Anforderungen zu stellen als hinsichtlich bereits eingeforderter, gezahlter und unbeanstandet entgegengenommener Beträge (hier mehr als ein Jahr kein all zu langer Zeitraum). Entscheidungstexte 4 Ob 52... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IJN §66 Abs1
Rechtssatz: Der Wohnsitz kann auch durch schlüssige Handlungen begründet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 20/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 20/76 7 Ob 16/83 Entscheidungstext OGH 10.03.1983 7 Ob 16/83 Veröff: RZ 1984/17 S 45 1 Ob 682/90... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Eine verfrühte Kündigung kann durch den Erwerber bestätigt werden, doch setzt eine solche Bestätigung eine zumindest konkludente Wiederholung der Kündigung durch den Erwerber innerhalb der Frist des § 70 Abs 2 VersVG voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 16/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 16/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVABGB §1063
Rechtssatz: Ein schlüssiger Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt kann nicht angenommen werden, wenn sich der Berechtigte als betreibender Gläubiger im Exekutionsverfahren rein passiv verhält, insb aus seinem sonstigen Verhalten hervorgeht, daß er auf seinem Eigentumsrecht beharrt. Entscheidungstexte 3 Ob 503/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 3 Ob 503... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CI
Rechtssatz: Wenn jemand davon ausgeht, daß er noch keine Rechte habe, scheidet die Möglichkeit einer Auslegung seines Verhaltens dahin, daß er auf bereits erworbene Rechte verzichten wolle, aus. Entscheidungstexte 4 Ob 503/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 503/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §863 EIIABGB §1029 A1ABGB §1029 B4
Rechtssatz: Wurden Regiearbeiten vom Architekten des Bauherrn im Bautagebuch bestätigt, die darüber gelegten Rechnungen von ihm angenommen, korrigiert und an den Bauherrn weitergeleitet, welcher gleichfalls keinen Widerspruch erhob, so ist ein einvernehmliches - schlüssiges - Abgehen von der im Schlußbrief getroffenen Vereinbarung anzunehmen, wonach Regiearbeiten nur dann bezahlt werden s... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EI
Rechtssatz: Konkludenter Abschluß eines Kaufvertrages durch geringfügige Veränderung und Benützung der angebotenen Sache. Entscheidungstexte 7 Ob 276/75 Entscheidungstext OGH 30.01.1976 7 Ob 276/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014364 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §863 AABGB §914 IABGB §1295 IIf7C
Rechtssatz: Allein darauf, was die Parteien ausdrücklich vereinbarten, kommt es nicht an. Auch die Erfüllung und Durchführung von Verträgen hat nach der Übung des redlichen Verkehrs, dh nach Treu und Glauben, zu erfolgen. Die Anforderungen von Treu und Glauben sind vor allem jenen gegenüber zu beachten, zu denen man in konkreten Rechtsbeziehungen steht. Innerhalb eines Gemeinschaftsverhält... mehr lesen...
Der Kläger war vom 16. August 1968 bis zum 30. September 1971 Angestellter der Beklagten. Er war in der Filiale Klagenfurt als selbständiger Kreditsachbearbeiter tätig. Am 1. Jänner 1969 wurde ihm die Handlungsvollmacht für diese Filiale erteilt. Das Dienstverhältnis wurde vom Kläger durch Kündigung zum 30. September 1971 beendet. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 5622 S samt Anhang. Die Beklagte zahle alljährlich im April an sämtlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §1409 A
Rechtssatz: Auch die Übernahme eines Unternehmens nach § 1409 ABGB bedarf nicht einer ausdrücklichen Willenserklärung. Es genügt, dass nach den Umständen des Falles auf die Übertragung des Unternehmens in einer alle Zweifel ausschließenden Weise geschlossen werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 121/75 Entscheidungstext OGH 03.12.1975 1 Ob 121/75 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §1016
Rechtssatz: Eine als Genehmigung anzusehende Zuwendung des Vorteils liegt nur vor, wenn dem unwirksam Vertretenen bekannt war, dass der Vertreter ohne Vollmacht in seinem Namen abgeschlossen hatte, ihm weiter bekannt war, dass der Vorteil aus diesem Geschäft stammt und der Vertretene das Geschäft will. Entscheidungstexte 1 Ob 297/75 Entscheidungstext OGH 19.... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §1444 DbAZG §10
Rechtssatz: Ein stillschweigender Verzicht auf Überstundenentlohnung durch nicht sofortige Geltendmachung ist immer erst dann anzunehmen, wenn die verspätete Geltendmachung der Ansprüche im konkreten Fall mit Berücksichtigung auf besondere Umstände gegen Treu und Glauben verstößt. Entscheidungstexte 4 Ob 54/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 4 O... mehr lesen...
Der Kläger erwarb vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 10. Mai 1974 einen gebrauchten PKW Marke Opel Admiral, Baujahr 1970, um den Kaufpreis von 60.000 S, zuzüglich 4000 S für ein im Auto montiertes Radiogerät und einen Feuerlöscher. Der Betrag von 60.000 S wurde dem Beklagten über ein Kreditinstitut ausbezahlt. Der Kläger begehrte zunächst mit der vorliegenden Klage vom Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises von 60.000 S samt Nebengebühren Zug um Zug gegen Rückstellung des PKWs sam... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §932 IIIc
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob auf Wandlung verzichtet wurde, hat nach den Grundsätzen des § 863 ABGB zu erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 100/75 Entscheidungstext OGH 09.10.1975 6 Ob 100/75 Veröff: SZ 48/103 = EvBl 1976/126 S 239 6 Ob 529/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 6 Ob 529/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §933 I
Rechtssatz: In der Regel wird ein konkludenter Verzicht auf Gewährleistungsansprüche wegen vorhandener Sachmängel nur dann anzunehmen sein, wenn der Erwerber die mangelhafte Sache in Kenntnis ihrer Mängel ohne jeden Vorbehalt als Erfüllung angenommen oder erklärt hat, dass er die Ware (Leistung) billige bzw genehmige. Entscheidungstexte 7 Ob 159/75 ... mehr lesen...