Der Beklagte verschuldete am 27. Mai 1974 um zirka 0.30 Uhr auf der B-Straße im Gemeindegebiet von K mit dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW seines Vaters einen Verkehrsunfall, bei dem der Fußgeher Anton R getötet wurde. Zugunsten des Beklagten bestand bei der Klägerin auch eine Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutzversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) und Abschnitt B der Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (E... mehr lesen...
Der Kläger und sein Vater Herbert R waren am 30. Dezember 1969 je zur Hälfte persönlich haftende Gesellschafter a) der erstbeklagten Partei der Firma W H, einer offenen Handelsgesellschaft, und b) der Firma Anton M, damals ebenfalls einer offenen Handelsgesellschaft, deren Rechtsnachfolgerin, wie unbestritten ist, die Firma Anton M Aktiengesellschaft war, die wiederum in der Folge gemäß § 239 ff. AktG 1965 in die Anton M Ges. m. b. H. die nunmehrige zweitbeklagte Partei umgewandelt wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 B
Rechtssatz: Schweigen allein hat grundsätzlich keinen Erklärungswert. Entscheidungstexte 8 Ob 56/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 56/79 5 Ob 567/80 Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 567/80 8 Ob 540/80 Entscheidungstext OGH 04.12.1980 8 Ob 540/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §897ABGB §901 II1
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, daß ohne eine vorgesehene Kreditfinanzierung ein Geschäft nicht wirksam werden solle, ist möglich und kann auch konkludent zustandekommen, wenn es dem Vertragspartner klar war, daß ohne Kreditfinanzierung nicht gezahlt werden könne. Entscheidungstexte 1 Ob 626/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 1 Ob 626/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1152 BKollV für die Eisen - und Metallerzeugende und verarbeitende Industrie AbschnX
Rechtssatz: Der Verdienstbegriff dieses KollV ist gegenüber dem sonstigen Entgeltbegriff ein eingeschränkter, denn er umfaßt nicht alle nicht regelmäßig anfallenden Bezugsbestandteile, - soweit Abschnitt X des KollV nicht Gegenteiliges anordnet; - wohl aber fällt unter den kollektivvertraglichen Verdienstbegriff eine Wegzeitentschädigung... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der beklagten Kongregation die Zahlung eines Betrages von 6364.28 S samt Anhang als Differenz zwischen den von ihm tatsächlich empfangenen Sonderzahlungen und den ihm unter Einrechnung der Leistungszulage gebührenden Sonderzahlungen. Auf das zwischen ihm und der beklagten Partei abgeschlossene und aufrecht bestehende Arbeitsverhältnis komme der Kollektivvertrag vom 1. Jänner 1973 samt der einen integrierenden Bestandteil bildenden Zulagenordnung des Landeskranke... mehr lesen...
Norm: ABGB §863
Rechtssatz: Keine konkludente Willenserklärung bei einer auf unrichtiger Anwendung des KollV beruhenden (Über)Zahlung derart, daß für die Arbeitnehmer bei sorgfältiger Prüfung erkennbar war, daß der Arbeitgeber eine bloß vermeintlich bestehende Pflicht erfüllt, im Verhalten des Arbeitgebers also kein anderer Wille zum Ausdruck kam als der, eine von ihm (irrtümlich) vorausgesetzte Schuld zu erfüllen. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §863 GI
Rechtssatz: Im allgemeinen kann aus der rechtsgrundlosen, vorbehaltslosen Erbringung wiederholter Leistungen allein nicht auch schon der Wille des Leistenden entnommen werden, daß er sich auch in Zukunft zu einer solchen Leistung verpflichten wolle. Entscheidend ist die rechtsgeschäftliche Wirkung der in der vorbehaltslosen, wiederholten Leistung liegenden konkludenten Willenserklärung ( Bydlinski, Privatautonomie ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863ABGB §1152
Rechtssatz: Eine regelmäßige gewährte Zuwendung, mit welcher der Arbeitnehmer rechnen kann, verliert dann den Charakter der Freiwilligkeit und begründet einen Anspruch auf Zahlung, wenn mangels ausdrücklicher Betonung des freiwilligen, unverbindlichen und jederzeit widerruflichen Charakters der Zuwendung ein Entgeltanspruch als stillschweigend vereinbart oder nach Ortsgebrauch als bestehend angenommen werden kann (4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1152 B
Rechtssatz: Wenn der Arbeitgeber durch regelmäßige, vorbehaltslose Gewährung bestimmter Leistungen an die Gesamtheit seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Übung begründet, die seinen Willen, sich diesbezüglich auch für die Zukunft zu verpflichten, unzweideutig zum Ausdruck bringt, wird diese Übung durch die - gleichfalls schlüssige (§ 863 ABGB) - Zustimmung der Arbeitnehmer zum Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 HHGB §346 B
Rechtssatz: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn der Vertragspartner sie kannte oder grob fahrlässig nicht kannte, wozu im allgemeinen erforderlich ist, daß ihm eine Kenntnisnahme der Bedingungen zumindest möglich gemacht sein muß. Entscheidungstexte 2 Ob 509/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 2 Ob 509/79 ... mehr lesen...
Der Kläger war im Frühjahr 1975 im Rahmen einer Eigenheimversicherung seines Wohnhauses in I mit einer Versicherungssumme von 6 Mill. S gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Er begehrt für einen solchen Diebstahl, der sich in der Zeit seiner Abwesenheit zwischen dem 21. März und 4. April 1975 ereignete, zur Deckung des mit mindestens 3 586 000 S behaupteten Schadens unter Anrechnung einer Acontierung von zusammen 1.5 Mill. S die Zahlung von restlichen 2 086 000 S samt Nebengebühren. De... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §64AÖTP §21AUVB 1995 Art15
Rechtssatz: An die Annahme eines schlüssigen Verzichtes auf ein SV-Verfahren ist ein strenger Maßstab anzulegen. Er ist erfüllt, wenn die Parteien sich auf ein gleichwertiges Verfahren einigen, etwa auf einen oder mehrere SV, deren Gutachten verbindlich sein soll. Entscheidungstexte 7 Ob 2/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 2/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §64
Rechtssatz: Schadensermittlung durch SV bei Grosschäden zur Vorbereitung der Regulierung und einer allfälligen Einigung über die Höhe der Entschädigung ohne Verzicht auf SV-Verfahren für den Fall der Nichteinigung der Parteien ( "Regulierungsbeauftragte" ). Entscheidungstexte 7 Ob 2/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 2/79 Veröff: SZ 52/64 ... mehr lesen...
Die Klage wurde am 15. Juli 1971 angebracht. Ihr Begehren bestand aus vier Klagspunkten. Über den Punkt "unberechtigte Skonti" ist bereits rechtskräftig abgesprochen. Streitverfangen sind: a) die Rechnungsbeträge aus den Fakturen vom 2. August und 13. August 1968 von zusammen: 14 935.20 S, b) der Gebindewert von 47 523 S. Zum letzten Punkt führte die Klägerin in ihrer Fakturenklage lediglich aus, am 2. August und 13. August 1968 bestellte Waren (Wein) zum jeweiligen Fakturenbetrag... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der "Obersee-Group" (Viertbeklagte) - einer Art Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, die nach englischem Recht parteifähig sei - für seine anwaltliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit ein Honorar von 967 229.20 S samt Anhang und nimmt hiefür auch die solidarische Haftung ihrer Gesellschafter (Beklagte zu 5.-21.) und der im Interesse der "Obersee-Group" gegrundeten inländischen O-GmbH (Erstbeklagte) sowie der O-GmbH & Co. KG (Zweitbeklagte) in Anspruch. Er b... mehr lesen...
Die klagende Partei "Klat Travel", Reisebüro in Beirut, verlangt von der beklagten GmbH die Zahlung von 5988 US-Dollar im Gegenwert des Schillingkurses der Oesterreichischen Nationalbank zum 2. Juni 1972, das sind 137 664.12 S samt Anhang. Sie habe im Auftrag der Beklagten von April 1971 bis Mai 1972 laufend Leistungen - nämlich die Verpflegung und Reiseleitung von Reisegruppen - erbracht, für welche laut Rechnung vom 30. Mai 1972 noch ein Saldo in der Höhe des eingeklagten Betrages z... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1016
Rechtssatz: Bloße Untätigkeit der Gesellschaft - soweit sie nicht im Einzelfall gemäß § 863 ABGB zweifelsfrei als schlüssige Genehmigung der betreffenden Rechtshandlung des falcus procurator gedeutet werden kann - kann eine Verpflichtung nicht begründen; dem Vertragspartner wird aber entsprechend der Übung des redlichen Geschäftsverkehrs die Befugnis eingeräumt werden müssen, von der Gesellschaft innerhalb angemessen... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIAngG §6 Abs3AngG §20AngG §20 Abs3
Rechtssatz: Enthielt das Dienstzettelformular eine angesichts der Befristung gegenstandslos Kündigungsklausel (§20 Abs 3 AngG), so ist der Arbeitnehmer bei späterer Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine unbefristete Forstsetzung nicht gehalten, von sich aus zur Kündigungsklausel Stellung zu nehmen und seine Ablehnung zu erklären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IHGB §131 Z2HGB §161 Abs2
Rechtssatz: Ein Auflösungsbeschluß kann auch stillschweigend gefaßt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 503/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 503/79 Veröff: EvBl 1979/158 S 436 = SZ 52/51 = GesRZ 1980,39 7 Ob 823/82 Entscheidungstext OGH 23.06.1983 7 Ob 823/82 Beisatz: So z... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 AABGB §871 AABGB §914 IIIiABGB §1363ABGB §1426
Rechtssatz: Die bloße Bekundung der auf der (irrigen) Annahme einer vollständigen Tilgung der verbürgten Hauptschuld beruhenden Rechtsmeinung, daß der Bürge im Hinblick auf seine Zahlung aus der Haftung entlassen werde, ist als Wissenserklärung zu beurteilen, die wie eine Quittung keinen rechtsgeschäftlichen Charakter aufweist und deshalb nicht der Irrtumsanfechtung unterli... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVABGB §1162 IVAngG §27 C1
Rechtssatz: Verzicht auf solche Entlassungsgründe, die vor der in Kenntnis dieser
Gründe: ausgesprochenen Kündigung liegen. Entscheidungstexte 4 Ob 95/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 95/78 Schlagworte SW: Angestellte, Konkurrenz, stillschweigend, konkludent,
gesetzlicher Entlassungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1151 IAABGB §1151 VIIIABGB §1151 XIIGewO §38GewO §39
Rechtssatz: Ist der Arbeitgeber vom ( konzessionierten ) Einzelinhaber des Betriebes verschieden, so kann letzterer durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssige Verhalten ( § 863 ABGB ) beitreten, etwa durch ein Arbeitgeberverhalten wie Weisungen an den Arbeitnehmer. Entscheidungstexte 4 Ob 18/79 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1029 B4
Rechtssatz: In der Ermöglichung der Benützung eines Firmenfernschreibers ist keine Vollmachtskundgabe zu erblicken. Entscheidungstexte 1 Ob 520/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1979 1 Ob 520/79 Veröff: HS 10194 6 Ob 769/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1982 6 Ob 769/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1029 B
Rechtssatz: An die Relevanz des äußeren Tatbestandes müssen besondere Anforderungen gestellt werden, wenn dem Geschäftspartner die wahren Vertretungsbefugnisse bekannt sind. Entscheidungstexte 1 Ob 520/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1979 1 Ob 520/79 Veröff: HS 10194 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beklagte führte im Herbst 1973 als mit Zustimmung der klagenden Partei vertraglich verpflichteter Subunternehmer des Bauunternehmers Josef Z für die klagende Partei, die Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung), die Verlegung des Kabels 5055 im Raum E durch. Auf eine Strecke von etwa 5 km hatte die Verlegung des neuen Kabels als sogenannte Zulegung zu dem bereits im Jahre 1969 verlegten Netzgruppenkabel 5019 im selben Graben zu erfolgen. Die Freilegung eines in 80 cm ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 HAÖSp §2HGB §346 B
Rechtssatz: Für die Seefracht gelten nicht die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen als vereinbart. Entscheidungstexte 3 Ob 652/78 Entscheidungstext OGH 20.12.1978 3 Ob 652/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018015 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIMG §19 C
Rechtssatz: Brachte die Vermieterseite dem Mieter gegenüber stets unmißverständlich zum Ausdruck, daß sie mit seiner von der Vereinbarung abweichenden Bauausführung nicht einverstanden war, kann aus dem Umstand allein, daß die Einbringung einer Aufkündigung unterlassen wurde, noch nicht der stillschweigende Verzicht auf Geltendmachung des Kündigungsgrundes abgeleitet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIMG §19 Abs2 Z11 I
Rechtssatz: Ist ein Mietvertrag bei seinem Abschluß ein solcher über Wohnräume, dann kann er nur mit ausdrücklicher oder schlüssiger Zustimmung des Vermieters eine Mietvertrag über Geschäftsräume werden, weil der Mieter durch einseitige Änderung der Verwendungsart seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nicht verschieben kann (MietSlg 20440). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIABGB §1438 DABGB §1444 A
Rechtssatz: Ein blosses Versprechen der Barzahlung oder eine zunächst geschehene Unterlassung einer Aufrechnungseinrede ist im Zweifel noch nicht als Verzicht auf Kompensation zu werten. Entscheidungstexte 1 Ob 702/78 Entscheidungstext OGH 13.09.1978 1 Ob 702/78 5 Ob 537/81 Entscheidung... mehr lesen...