RS OGH 1979/3/27 4Ob11/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1979
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Norm

ABGB §863 GI
AngG §6 Abs3
AngG §20
AngG §20 Abs3

Rechtssatz

Enthielt das Dienstzettelformular eine angesichts der Befristung gegenstandslos Kündigungsklausel (§20 Abs 3 AngG), so ist der Arbeitnehmer bei späterer Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine unbefristete Forstsetzung nicht gehalten, von sich aus zur Kündigungsklausel Stellung zu nehmen und seine Ablehnung zu erklären.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 11/79
    Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 11/79
    Veröff: Arb 9776 = ZAS 1980,58 (mit Anmerkung von Buchsbaum)

Schlagworte

SW: Klausel, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027857

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0040OB00011_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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