RS OGH 1978/10/19 6Ob672/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §863 FI
MG §19 Abs2 Z11 I

Rechtssatz

Ist ein Mietvertrag bei seinem Abschluß ein solcher über Wohnräume, dann kann er nur mit ausdrücklicher oder schlüssiger Zustimmung des Vermieters eine Mietvertrag über Geschäftsräume werden, weil der Mieter durch einseitige Änderung der Verwendungsart seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nicht verschieben kann (MietSlg 20440).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 672/78
    Entscheidungstext OGH 19.10.1978 6 Ob 672/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0014384

Dokumentnummer

JJR_19781019_OGH0002_0060OB00672_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten