RS OGH 1976/5/20 2AZR202/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1976
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Norm

ABGB §863 GII
ABGB §1444 Db

Rechtssatz

Der Arbeitnehmer, der sich zu dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung durch den Arbeitgeber (hier: Entziehung eines Teils der einer Maurerkolonne übertragenen Akkordarbeiten) nicht äußert, sondern widerspruchslos die Arbeit fortsetzt, hat durch schlüssiges Verhalten jedenfalls dann die Änderung des Arbeitsvertrages angenommen, wenn er von der Durchführung der nachteiligen Vertragsgestaltung unmittelbar und sogleich betroffen wird.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104285

Dokumentnummer

JJR_19760520_AUSL000_002AZR00202_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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