Norm
ABGB §863 GIIRechtssatz
Der Arbeitnehmer, der sich zu dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung durch den Arbeitgeber (hier: Entziehung eines Teils der einer Maurerkolonne übertragenen Akkordarbeiten) nicht äußert, sondern widerspruchslos die Arbeit fortsetzt, hat durch schlüssiges Verhalten jedenfalls dann die Änderung des Arbeitsvertrages angenommen, wenn er von der Durchführung der nachteiligen Vertragsgestaltung unmittelbar und sogleich betroffen wird.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104285Dokumentnummer
JJR_19760520_AUSL000_002AZR00202_7500000_002