Entscheidungen zu § 787 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-29 von 29

TE OGH 2011/1/24 5Ob191/10i

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek, den Hofrat Dr. Höllwerth und die Hofrätin Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede O*****, vertreten durch Mag. Helmut Rieger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Jelica N*****, vertreten durch Dr. Reinhard Armster, Rechtsanwalt in Maria Enzersdorf, wegen 142.50... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.2011

TE OGH 2003/4/24 3Ob98/02m

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Entscheidung | OGH | 24.04.2003

TE OGH 2002/1/29 5Ob14/02y

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Entscheidung | OGH | 29.01.2002

RS OGH 1998/10/15 6Ob189/98g, 5Ob14/02y, 2Ob44/19p

Norm: ABGB §774ABGB §787ABGB §805ABGB §808
Rechtssatz: Der Noterbe, der statt des ihm vom Erblasser zugedachten Vermögenswertes (hier eine Unterbeteiligung am Gesellschafterrecht an einer OHG) den Pflichtteil in Geld fordert, muß die Zuwendung in der Höhe der Pflichtteilsdeckung annehmen und hat keinen Anspruch in Geld, auch wenn die Sachzuwendung nicht "frei" im Sinne einer sofortigen Verwertbarkeit ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1998

TE OGH 1998/10/15 6Ob189/98g

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Entscheidung | OGH | 15.10.1998

RS OGH 1998/10/15 6Ob189/98g

Norm: ABGB §774ABGB §787ABGB §1487
Rechtssatz: Die Pflichtteilsforderung auf Geld statt der zugedachten Sachzuwendung ist gegen den Willen des Erblassers gerichtet und verjährt deshalb gemäß § 1487 ABGB in drei Jahren. Entscheidungstexte 6 Ob 189/98g Entscheidungstext OGH 15.10.1998 6 Ob 189/98g Veröff: SZ 71/166 Schlagworte 3 Jahre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1998

RS OGH 1997/7/9 3Ob2329/96p, 3Ob66/97w

Norm: ABGB §787ABGB §788
Rechtssatz: Die Schenkungsabsicht (eine Qualifikation als Vorempfang) kann auch dadurch ausgeschlossen sein, daß mit der Übergabe eines Unternehmens jahrelange Arbeitsleistungen des Sohnes, die dieser deshalb erbracht hatte, weil der spätere Übergeber (sein Vater) erklärt hatte, er bekomme ohnedies alles, abgegolten sein sollten. Entscheidungstexte 3 Ob 2329/96p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1997

TE OGH 1997/3/18 1Ob2364/96w

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Entscheidung | OGH | 18.03.1997

RS OGH 1997/3/18 1Ob2364/96w, 5Ob14/02y

Norm: ABGB §758ABGB §774ABGB §787ABGB §789
Rechtssatz: Für die Pflichtteilsergänzung ist zwar grundsätzlich auch das gesetzliche Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten pflichtteilsdeckend einzurechnen, ohne daß der Ehegatte zwischen dem Voraus und dessen Abgeltung in Geld wählen könnte. Ist aber dem hinterbliebenen Ehegatten aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen, vor allem wegen altersbedingter beziehungsweise krankheitsbedingter Pfle... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1997

TE OGH 1996/9/5 2Ob529/95

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Entscheidung | OGH | 05.09.1996

RS OGH 1996/9/5 2Ob529/95

Norm: ABGB §785ABGB §787ABGB §935
Rechtssatz: Soll nach dem Willen der Parteien mit einem Schenkungsvertrag tatsächlich eine Erbteilung vorweggenommen werden, um dadurch die Benachteiligung des einen Noterben durch Zuwendungen von seiten des anderen Noterben auszugleichen, so muß sich die spätere Klägerin die ihr vom Beklagten als Gegenleistung übertragenen Werte anrechnen und dies ihrem Pflichtteilsergänzungsanspruch entgegenhalten lassen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1996

TE OGH 1992/5/7 7Ob547/92

Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin verfügte fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse. Der Wert der der Klägerin zugedachten Vermächtnisse beträgt S 349.167,10. Die Klägerin begehrt den restlichen Pflichtteil von S 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1992

TE OGH 1992/2/6 6Ob627/91

Begründung: Der Kläger ist der Sohn aus erster Ehe des am 10.1.1987 verstorbenen Ing. Desiderius Z*****, die Beklagte dessen Witwe und nach dem Testament vom 16.4.1985 die Alleinerbin. Zur Ersatzerbin setzte der Verstorbene die von ihm adoptierte Tochter der Beklagten ein und ordnete an, daß sich der Kläger alle unentgeltlichen Zuwendungen auf seinem Pflichtteil anrechnen lassen müsse. Der Beklagten wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 18.3.1988 der Nachlaß aufgrun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.02.1992

TE OGH 1986/10/14 5Ob111/85

Entscheidungsgründe: Die am 14.4.1981 verstorbene Gattin des Klägers, Katharina F***, hatte den Beklagten, der ihr Neffe ist, zu ihrem Erben eingesetzt. Ihr Nachlaß wurde dem Beklagten aufgrund der von ihm abgegebenen Erbserklärung zu 2 A 299/81 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Gänze eingeantwortet. Der Kläger und seine verstorbene Frau waren je zur Hälfte Eigentümer der mit 193/25.728-Anteilen der EZ 72 KG Rauhenstein verbundenen Eigentumswohnung in Baden, Weilburgstraß... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.1986

RS OGH 1986/10/14 5Ob111/85

Norm: ABGB §787WEG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Anwachsung der Hälfte der Ehegatteneigentumswohnung ist, soweit der überlebende Ehegatte keinen Übernahmspreis zu zahlen hat, in dessen Erbteil, zumindest aber in dessen Pflichtteil einzurechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 111/85 Entscheidungstext OGH 14.10.1986 5 Ob 111/85 JBl 1987,374 ( Czermak ) = RZ 1987/43 S 174 = SZ 59/168 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1986

TE OGH 1986/10/9 8Ob534/86

Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm als erblasserischer Witwer der am 30. Juni 1980 verstorbenen Josefine R***, geborene P***, die Beklagte als mit Testament vom 22. Jänner 1980 für den in Österreich gelegenen Nachlaß (die Hälfte der Liegenschaft EZ 403 KG Reiterndorf) bestimmte Erbin wegen Unwirksamkeit des Testamentes auf Herausgabe dieses Nachlasses (insoweit also mit Erbschaftsklage) in Anspruch. Sein auf den Ehegattenpflichtteil gestütztes hilfsweises Begehren lautete nach K... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1986

RS OGH 1986/10/9 8Ob534/86

Norm: ABGB §787
Rechtssatz: Einrechenbar sind auch erbvertragliche Zuwendungen. Entscheidungstexte 8 Ob 534/86 Entscheidungstext OGH 09.10.1986 8 Ob 534/86 EvBl 1987/95 S 343 = IPRax 1988,37 = ZfRV 1988,280 ( Zemen ) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012977 Dokumentnummer J... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1986

RS OGH 1986/9/9 2Ob609/86, 7Ob547/92, 3Ob47/97a, 2Ob186/10g

Norm: ABGB §787 ff
Rechtssatz: Für Schenkungen, die der Pflichtteilsberechtigte selbst erhalten hat, ordnet das Gesetz ausdrücklich nur eine Anrechnung auf die durch die Berücksichtigung von Schenkungen bei Berechnung des Nachlasses erfolgte Erhöhung des Pflichtteils (den Schenkungspflichtteil) an. Ein Vorempfang im Sinne des § 788 oder ein Vorschuss nach § 789 des Pflichtteilsberechtigten ist dagegen auf den ganzen Pflichtteil anzurechnen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1986

RS OGH 1986/9/9 2Ob609/86, 2Ob529/95

Norm: ABGB §787
Rechtssatz: Der Zweck der Anrechnung beim Pflichtteil ist die vermögensmäßige Gleichbehandlung der Noterben. Dies bedeutet jedoch nicht, daß alle Kinder des Erblassers aus dessen Vermögen gleich viel erhalten müßten. Entscheidungstexte 2 Ob 609/86 Entscheidungstext OGH 09.09.1986 2 Ob 609/86 SZ 59/146 2 Ob 529/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1986

RS OGH 1982/1/13 3Ob603/81, 3Ob517/82, 10Ob215/02v, 3Ob98/02m

Norm: ABGB §774ABGB §787
Rechtssatz: Ein zum Nacherben eingesetzter Pflichtteilsberechtigter kann zwar sofort seinen Pflichtteil fordern, muß sich aber dann, wenn er später tatsächlich im Rahmen der Nacherbschaft bedacht wird, das ihm aus der Nacherbschaft Zugekommene sehr wohl in seinem Pflichtteil anrechnen lassen. Entscheidungstexte 3 Ob 603/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1982

RS OGH 1971/12/17 1Ob334/71

Norm: ABGB §418ABGB §787
Rechtssatz: Ein Noterbe hat auch dann wirklich etwas aus der Verlassenschaft erhalten, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Anordnung inhaltlich auf Ansprüche als Bauführer, die ihm nach § 418 Satz 2 oder 3 ABGB zuständen, verzichtete, indem er zB dem Noterben gegenüber, der nach dem Grundbuchsstand Eigentümer der Liegenschaft, auf dem die Bauführung stattfand, geblieben ist, auf sein nach § 418 Satz 3 ABGB außerbü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1971

TE OGH 1963/1/30 7Ob14/63

Der Kläger und die drei Vertreterinnen der geklagten Verlassenschaft sind auf Grund des am 18. Februar 1959 kundgemachten Testaments zu je 1/5 erbserklärte Erben nach der am 5. Februar 1959 verstorbenen Gutsbesitzerin M. J. J. Th. Der Kläger und die Drittvertreterin der Verlassenschaft M. L. B. (Sohn und Tochter der Erblasserin) haben außerdem auf Grund des Gesetzes zu den restlichen je 1/10 des Nachlasses die unbedingte, vom Verlassenschaftsgericht angenommene Erbserklärung abgegeben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1963

RS OGH 1963/1/30 7Ob14/63, 7Ob224/72

Norm: ABGB §784ABGB §787
Rechtssatz: Eine Pflichtteilsklage oder eine Pflichtteilsergänzungsklage kann nicht mit der
Begründung: abgewiesen werden, daß sie vor der Feststellung des reinen Nachlasses durch das Verlassenschaftsgericht verfrüht sei. Entscheidungstexte 7 Ob 14/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 7 Ob 14/63 EvBl 1963/261 S 386 = SZ 36/14 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1963

RS OGH 1958/2/5 7Ob522/57, 1Ob596/85, 6Ob627/91, 5Ob191/10i, 10Ob50/13w

Norm: ABGB §787ABGB §788
Rechtssatz: Nicht jede Anrechnungsordung des Erblassers ist bei der Pflichtteilsermittlung zu beachten. Abgesehen von einem Vorschuss, den der Erblasser dem Noterben auf Grund einer Vereinbarung auf den zu erwartenden Pflicht- oder Erbteil ausbezahlt hat, ist auf den Pflichtteil nur anzurechnen, was nach dem Gesetz anrechenbarer Vorausempfang ( § 788 ABGB ) oder Schenkung ( § 787 Abs 2 ABGB ) ist. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.02.1958

TE OGH 1951/9/22 1Ob185/50

Die Klägerin ficht die Schenkung von fünf Wiener Liegenschaften durch ihren am 31. Jänner 1942 in Budapest verstorbenen Vater Dr. Aladar W. an die Beklagte, die er in zweiter Ehe geheiratet hat, gemäß § 951 ABGB. an. Das Erstgericht hat das Klagebegehren mit Urteil vom 7. September 1949 mit der Begründung: abgewiesen, die Klägerin habe behauptet, ihr Vater hätte auch in der Tschechoslowakei und in Ungarn Vermögen besessen und sie in seinem Testamente übergangen. Die Klägerin habe jed... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1951

TE OGH 1949/1/12 2Ob5/49 (2Ob4/49)

Der Erblasser, der sich anläßlich der Scheidung seiner ersten Ehe verpflichtet hatte, eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaftshälfte im Falle seines Todes den beiden aus dieser Ehe stammenden Kindern zu überlassen, hat testamentarisch seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin eingesetzt und seine inzwischen großjährig gewordenen Kinder aus erster Ehe sowie eine in seiner zweiten Ehe geborene, noch minderjährige Tochter auf den Pflichtteil beschränkt, wobei er jedoch verfügt hat, daß... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1949

RS OGH 1949/1/12 2Ob4/49 (2Ob5/49), 6Ob204/09g

Norm: ABGB §692ABGB §774ABGB §783ABGB §787
Rechtssatz: Wenn der Erblasser einem Noterben durch ein Sachvermächtnis mehr als den Pflichtteil zugedacht hat, ist der Noterbe hinsichtlich des den Pflichtteil übersteigenden Wertes Legatar und muss sich allenfalls ( bei Unzulänglichkeit des Nachlasses ) eine Kürzung seiner Zuwendung zur Befriedigung der Gläubiger und anderer Noterben gefallen lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1949

RS OGH 1938/3/30 3Ob186/38

Norm: ABGB §774ABGB §787ABGB §1253
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß sich der Noterbe auf seinen Pflichtteil den testamentarischen Erbteil anrechnen lassen muß, gilt auch, wenn sich der Pflichtteilsanspruch nicht gegen einen Testamentserben, sondern gegen einen Vertragserben richtet. Entscheidungstexte 3 Ob 186/38 Entscheidungstext OGH 30.03.1938 3 Ob 186/38 Veröff: SZ 20/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1938

RS OGH 1930/11/4 1Ob895/30

Norm: ABGB §787
Rechtssatz: Ein Pflichtteilsberechtigter, der von einem anderen Pflichtteilsberechtigten auf Bezahlung des Nachlaßpflichtteiles belangt wird, kann diesem die Schenkung oder Vorempfänge entgegensetzen, die der Kläger bei Lebzeiten des Erblassers von diesem erhalten hat. Entscheidungstexte 1 Ob 895/30 Entscheidungstext OGH 04.11.1930 1 Ob 895/30 Veröff: SZ 12/214 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1930

Entscheidungen 1-29 von 29