RS OGH 1971/12/17 1Ob334/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1971
beobachten
merken

Norm

ABGB §418
ABGB §787

Rechtssatz

Ein Noterbe hat auch dann wirklich etwas aus der Verlassenschaft erhalten, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Anordnung inhaltlich auf Ansprüche als Bauführer, die ihm nach § 418 Satz 2 oder 3 ABGB zuständen, verzichtete, indem er zB dem Noterben gegenüber, der nach dem Grundbuchsstand Eigentümer der Liegenschaft, auf dem die Bauführung stattfand, geblieben ist, auf sein nach § 418 Satz 3 ABGB außerbücherlich erworbenes Eigentum letztwillige verzichtete oder letztwillig anordnete, daß keine Ersatzansprüche nach § 418 Satz 2 ABGB zu bestehen haben.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 334/71
    Entscheidungstext OGH 17.12.1971 1 Ob 334/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0011084

Dokumentnummer

JJR_19711217_OGH0002_0010OB00334_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten