Norm
ABGB §787Rechtssatz
Die Anwachsung der Hälfte der Ehegatteneigentumswohnung ist, soweit der überlebende Ehegatte keinen Übernahmspreis zu zahlen hat, in dessen Erbteil, zumindest aber in dessen Pflichtteil einzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012975Im RIS seit
14.10.1986Zuletzt aktualisiert am
20.08.2024