Entscheidungen zu § 585 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

65 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 65

RS OGH 1975/12/19 1Ob315/75

Norm: ABGB §585
Rechtssatz: Die Erklärung des Erblassers braucht nicht in geschlossener Redensart erfolgen. Maßgeblich ist bloß, ob die Ernstlichkeit des letzten Willens gesichert ist. Das kann durchaus auch für eine Erklärung "in mehreren Teilen" gelten. Entscheidungstexte 1 Ob 315/75 Entscheidungstext OGH 19.12.1975 1 Ob 315/75 Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1975

TE OGH 1974/11/14 6Ob177/74

Der Erblasser Ernst K ist am 20. Juli 1973 verstorben. Zu seinem Nachlaß gaben sein einziger Bruder Franz K auf Grund des Gesetzes die bedingte Erbserklärung sowie Friedrich P gemäß § 726 ABGB auf Grund einer von ihm behaupteten mündlichen letztwilligen Verfügung, womit ihm die Eigentumswohnung des Erblassers vermacht und Ernst K von der Erbfolge ausgeschlossen worden sei, die unbedingte Erbserklärung ab. Das Erstgericht nahm beide Erbserklärungen zu Gericht an, vernahm die von Friedr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1974

RS OGH 1971/5/26 6Ob119/71

Norm: ABGB §585AußStrG §65
Rechtssatz: Der Umstand, daß der formgerechte Aufsatz der Testamentszeugen erst einige Zeit später und nach dem Tode des Erblassers errichtet wurde, ist unerheblich, es ist mit Kundmachung vorzugehen. Die Vernehmung der Testamentszeugen entfällt, wenn ein formgerechter Aufsatz der drie Testamentszeugen vorliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 119/71 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1971

RS OGH 1970/3/17 8Ob62/70, 5Ob179/71, 6Ob553/88, 4Ob556/89, 9Ob60/00i, 1Ob18/00d (1Ob19/00a), 10Ob69

Norm: ABGB §585ABGB §586AußStrG §125 CAußStrG §126 A
Rechtssatz: Für die Verteilung der Klägerrolle im Sinne des § 126 AußStrG ist es nicht maßgebend, ob zweifelsfrei ein Testament oder bloßes Kodizill vorliegen. Entscheidungstexte 8 Ob 62/70 Entscheidungstext OGH 17.03.1970 8 Ob 62/70 NZ 1971,29 5 Ob 179/71 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1970

RS OGH 1968/9/20 1Ob189/68

Norm: ABGB §585Ungarisches ZGB §634
Rechtssatz: Erfordernisse eines mündlichen Testamentes nach ungarischem Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 189/68 Entscheidungstext OGH 20.09.1968 1 Ob 189/68 Veröff: EvBl 1969/94 S 153 = ZfRV 1973,143 Schlagworte *H* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1968

RS OGH 1968/6/25 8Ob159/68, 1Ob749/83

Norm: ABGB §585
Rechtssatz: Der Erblasser muß seinen Willen mündlich bekanntgeben oder zumindest mündlich bestätigen; allgemein angenommene Zeichen genügen nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 159/68 Entscheidungstext OGH 25.06.1968 8 Ob 159/68 EvBl 1969/37 S 69 = NZ 1969,38 1 Ob 749/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 1 Ob 74... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1968

TE OGH 1966/10/13 5Ob213/66

Nach dem Inhalt der Todfallsaufnahme hinterließ der am 28. Juni 1964 verstorbene Franz K. an gesetzlichen Erben seine Witwe Brigitte K. sowie drei großjährige Kinder, und zwar die Töchter Hermine N. geb. K. und Paula K. sowie den im Jahre 1924 geborenen kriegsvermißten Sohn Herbert K. Zum Nachlaß des Verstorbenen gehören zwei Liegenschaften und verschiedene Fahrnisse. In einer maschingeschriebenen, jedoch vom Erblasser eigenhändig und von drei Zeugen unterschriebenen letztwilligen Erk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.10.1966

RS OGH 1966/10/13 5Ob213/66, 7Ob240/70

Norm: ABGB §585AußStrG §65AußStrG §122
Rechtssatz: Entspricht der im Sinne des § 65 AußStrG errichtete Aufsatz nach seiner äußeren Form und nach den Aussagen eines Teiles des Testamentszeugen über die bei der Errichtung des Testaments eingehaltenen Vorgänge den Formvorschriften eines mündlichen Testaments, sind die darauf gestützten Erbserklärungen anzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 213/6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1966

RS OGH 1964/3/24 8Ob78/64, 4Ob583/64, 6Ob8/68, 8Ob1540/91, 4Ob2256/96k, 3Ob30/02m, 7Ob305/03h, 1Ob22

Norm: ABGB §585ABGB §586ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Beweislastverteilung und Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen gegeneinander bei Anfechtung einer mündlichen letztwilligen Erklärung. Entscheidungstexte 8 Ob 78/64 Entscheidungstext OGH 24.03.1964 8 Ob 78/64 4 Ob 583/64 Entscheidungstext OGH 29.01.1965 4 Ob 583/64 nur: Abgrenzung vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1964

TE OGH 1963/12/11 6Ob324/63

Die nächsten Angehörigen der am 29. April 1963 verstorbenen Erblasserin sind nach den Angaben in der Todfallsaufnahme: 1. ihr zweiter Gatte Josef G. (der erste Gatte Josef P. ist vorverstorben), 2. ihre Adoptivtochter Berta K., geborene B., adoptierte P., 3. der erblasserische Bruder Ignaz R., 4. die erblasserische Schwester Anna St. Das schriftliche Testament der Erblasserin vom 23. September 1948 lautet in seinen wesentlichen Punkten: "1. Zum Universalerben meines dereinstigen w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1963

RS OGH 1963/12/11 6Ob324/63

Norm: ABGB §585ABGB §594AußStrG §126 B
Rechtssatz: Dem Testamentserben, der sich auf ein Testament stützt, das vor offenbar nicht fähigen (§ 594 ABGB) Zeugen errichtet wurde, ist die Klägerrolle zuzuteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 324/63 Entscheidungstext OGH 11.12.1963 6 Ob 324/63 SZ 36/156 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1963

TE OGH 1963/11/21 5Ob346/63

Der am 4. Juni 1961 verstorbene Erblasser errichtete am 12. Mai 1961 ein eigenhändig geschriebenes und eigenhändig unterschriebenes Testament, in welchem er Verfügungen zu Gunsten seines Sohnes Johann X. und seiner sechs Töchter traf. Der mj. Johann X. ein Enkel des Erblassers und Sohn des Erben Johann X., gab auf Grund eines behaupteten mündlichen Testamentes des Erblassers die bedingte Erbserklärung ab. Das Erstgericht nahm die unbedingten Erbserklärungen von fünf Töchtern des Erb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.1963

RS OGH 1963/11/21 5Ob346/63, 7Ob235/64, 6Ob694/80

Norm: ABGB §585AußStrG §123
Rechtssatz: Die auf den Erbrechtstitel eines mündlichen Testamentes gestützte Erbserklärung ist zurückzuweisen, wenn - ein der äußeren Form nach gültiges Testament i.S. des § 585 ABGB nicht vorliegt. Entscheidungstexte 5 Ob 346/63 Entscheidungstext OGH 21.11.1963 5 Ob 346/63 SZ 36/148 7 Ob 235/64 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1963

RS OGH 1963/1/31 5Ob13/63

Norm: ABGB §585AußStrG §126 B
Rechtssatz: Die Erklärung des Erblassers: "Ich mache kein Testament, wenn etwas passiert, gehört alles meinem Bruder" erfüllt nicht die gehörige (äußere) Form eines Testamentes und rechtfertigt die Verweisung des Bruders in die Klägerrolle. Entscheidungstexte 5 Ob 13/63 Entscheidungstext OGH 31.01.1963 5 Ob 13/63 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1963

RS OGH 1958/2/26 7Ob10/58, 2Ob559/93

Norm: ABGB §585
Rechtssatz: Es kommt bei einem mündlichen Testament nicht so sehr darauf an, ob der Erblasser selbst den ganzen Inhalt desselben mündlich vorgetragen hat, sondern ob es den Zeugen zu Gehör gebracht wurde und ob der Erblasser seine Zustimmung dazu erklärte. Daß einer der Zeugen selbst den Aufsatz über das Testament verliest, ist dabei bedeutungslos. An die Zustimmungserklärung des Erlassers ist kein anderer Maßstab anzulegen als ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1958

RS OGH 1958/2/26 7Ob10/58

Norm: ABGB §579ABGB §585
Rechtssatz: Es kommt bei einem mündlichen Testament nicht so sehr darauf an, ob der Erblasser selbst den ganzen Inhalt desselben mündlich vorgetragen hat, sondern ob es den Zeugen zu Gehör gebracht wurde und ob der Erblasser seine Zustimmung dazu erklärte. Daß einer der Zeugen selbst den Aufsatz über das Testament verliest, ist dabei bedeutungslos. An die Zustimmungserklärung des Erblassers ist kein anderer Maßstab anzu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1958

RS OGH 1956/10/3 1Ob519/56, 1Ob165/62, 1Ob12/67, 1Ob749/83

Norm: ABGB §585
Rechtssatz: Der Umdeutung eines schriftlichen Testamentes in ein gültiges mündliches Testament steht der Umstand nicht entgegen, daß einer der Zeugen den Inhalt der letztwilligen Verfügung ( die ursprünglich als fremdhändiges schriftliches Testament gedacht war ) bei dessen Erklärung niederschrieb. Entscheidungstexte 1 Ob 519/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 1 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1956

RS OGH 1956/4/25 7Ob185/56, 6Ob563/77, 6Ob739/81, 9Ob5/07m

Norm: ABGB §585
Rechtssatz: Bei den Zeugen kommt es nicht darauf an, ob sie wußte, daß die mündliche Verfügung des Erblassers den Formvorschriften des Gesetzes für ein gültiges Testament genügt. Entscheidungstexte 7 Ob 185/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 7 Ob 185/56 6 Ob 563/77 Entscheidungstext OGH 23.05.1977 6 Ob 563/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1956

RS OGH 1955/9/21 3Ob438/55, 7Ob478/56, 7Ob71/57, 6Ob140/60, 1Ob376/61, 5Ob226/64, 8Ob62/70, 6Ob98/70

Norm: ABGB §585AußStrG §126 Abs1
Rechtssatz: Von der im § 126 AußStrG bestimmten Wertung der Erbrechtstitel und der dadurch bedingten Verteilung der Parteirollen in einem Erbrechtsstreit im Verhältnis von Testamentserben und gesetzlichen Erben kann nur abgegangen werden, wenn gegen den stärkeren Erbrechtstitel wegen seiner äußeren Form Bedenken bestehen. Daß aber die Zeugen eines mündlichen Testamentes, die nicht zur Testamentserrichtung herbei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1955

RS OGH 1953/9/30 3Ob546/53, 3Ob43/56, 7Ob185/56, 6Ob101/63, 8Ob159/68, 6Ob166/74, 1Ob584/79, 6Ob739/

Norm: ABGB §585
Rechtssatz: Zum Erfordernis eines mündlichen Testamentes. Entscheidungstexte 3 Ob 546/53 Entscheidungstext OGH 30.09.1953 3 Ob 546/53 SZ 26/244 = SZ 9/152 3 Ob 43/56 Entscheidungstext OGH 15.02.1956 3 Ob 43/56 7 Ob 185/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1953

RS OGH 1953/6/17 3Ob317/53, 7Ob478/56, 6Ob107/58, 2Ob549/59, 1Ob376/61, 6Ob141/62, 1Ob165/62, 5Ob13/

Norm: ABGB §585ABGB §586ABGB §594AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §126 Abs1 B
Rechtssatz: Ob die Erblasserin eine Testierabsicht hatte oder ob es sich nur um eine gesprächsweise Erklärung handelte, ob die Aussagen der drei Zeugen hinreichend übereinstimmen, um eine gültige letztwillige Erklärung annehmen zu können, ob die Zeugen bewußt als Testamentszeugen anwesend waren und ob eine Zeugin Lebensgefährtin des Bedachten im Zeitpunkt der Testamentser... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1953

RS OGH 1953/3/25 3Ob200/53, 1Ob681/57, 6Ob29/59, 6Ob109/59, 3Ob29/51, 6Ob140/60, 6Ob467/60, 6Ob141/6

Norm: ABGB §585AußStrG §126 Abs1 BJN §1 DVd1
Rechtssatz: Im Verlassenschaftsverfahren ist nur die Frage zu klären, ob die Erklärung der Erblasserin den äußeren Formerfordernissen des § 585 ABGB entspricht. Darüber, ob die Testamentszeugen zur Zeugenschaft aufgefordert wurden, ob die Äußerung nur im Zuge eines Gespräches erfolgt ist oder ob die Erblasserin den ernsten Willen hatte, ein Testament zu errichten, welche Umstände den Inhalt und nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1953

TE OGH 1952/7/2 3Ob428/52

Der Nachlaß nach der am 11. Oktober 1951 verstorbenen Barbara L. wurde mit Beschluß vom 7. Dezember 1951 der Testamentserbin Anna S. eingeantwortet; der Beschluß wurde von einem Fachbeamten mit erweitertem Wirkungskreis erlassen, obwohl nach dem eidesstättigen Vermögensbekenntnis der Nachlaß ohne Abzug der Schulden 24.000 S betrug. Der Vorstellung der gesetzlichen Erben gegen diesen Beschluß gab der Abhandlungsrichter Folge und hob den Beschluß samt Einantwortungsurkunde als nichtig... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.07.1952

RS OGH 1952/4/2 3Ob196/52, 5Ob301/66, 1Ob33/67, 1Ob6/70, 5Ob125/70, 1Ob524/79, 7Ob608/79, 7Ob661/83,

Norm: ABGB §565ABGB §585
Rechtssatz: Eine gelegentliche im Zuge eines Gespräches - wenn auch im ernsten Tone - geäußerte Erbseinsetzung läßt nicht auf eine Erklärung des letzten Willens schließen. Die nur zufällig anwesenden Zeugen müßen zur Zeugenschaft aufgefordert sein und müßen diese Aufforderung angenommen haben, um testes rogati zu sein. (siehe bezüglich "testes rogati" jedoch 2 Ob 400/49 = SZ 22/135.) Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1952

TE OGH 1950/12/2 2Ob790/50

Zum Nachlaß der am 28. Oktober 1944 gestorbenen Ottilie P. gaben einerseits die romisch-katholische Kirche in Österreich, Erzdiözese Wien, vertreten durch das erzbischöfliche Ordinariat Wien, auf Grund eines Testamentes vom 20. November 1940 und anderseits dar erbl. Neffe Hans P. auf Grund eines von ihm behaupteten, aber nicht produzierten schriftlichen, holographen, überdies aber auch unter Zuziehung von Zeugen errichteten Testamentes von Ende August oder Anfang September 1944 Erbser... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.12.1950

TE OGH 1950/3/29 3Ob122/50

Die Klägerin begehrt als Witwe nach Michael T. die Feststellung, daß vom Erblasser am 3. Juni 1945 kein gültiges mündliches Testament errichtet worden sei und demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten habe. Die Untergerichte haben dieses Begehren mit der Begründung: abgewiesen, daß der Erblasser zugunsten der Beklagten am 3. Juni 1945 vor dem Bürgermeister ein Nottestament gemäß § 23 TestamentsG. errichtet habe, das laut § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 12. Dezember 1946, BGBl. 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.03.1950

TE OGH 1949/12/21 3Ob348/49

Die Untergerichte verurteilten die beklagte Verlassenschaft, dem Kläger das Betriebsgebäude in Wien V., S.gasse 23, samt allen in diesem Gebäude vorhandenen Fabrikseinrichtungen, Rohmaterialien und Halbfabrikaten gemäß dem letzten Willen des L. W. vom 24. August 1945 als Legat auszufolgen. Unbestrittenermaßen verfügte der am 8. September 1945 verstorbene Erblasser in einer schriftlichen Urkunde, daß nach seinem Ableben die oben erwähnten Fabrikseinrichtungen dem Kläger zu übergeben se... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.1949

RS OGH 1949/12/21 3Ob348/49, 3Ob329/58, 3Ob546/53, 1Ob165/62, 6Ob101/63, 1Ob12/67, 8Ob51/69, 6Ob58/7

Norm: ABGB §585
Rechtssatz: Ein mangels der vorgeschriebenen Form ungültiges Testament kann als mündliches Testament aufrecht erhalten werden, wenn dem für dieses geltenden Formerfordernis genügt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 348/49 Entscheidungstext OGH 21.12.1949 3 Ob 348/49 JBl 1950,165 = SZ 22/210 3 Ob 546/53 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1949

TE OGH 1949/9/21 2Ob400/49

Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren, daß das mündliche Testament der Erblasserin J. St. ungültig sei, ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die einzige Rechtsfrage, die mit dem Revisionsgrund der Ziffer 4 des § 503 ZPO. aufgegriffen werden könnte, ist jene, ob der äußeren Form im Hinblick auf § 585 ABGB. insofern entsp... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.09.1949

RS OGH 1947/10/29 1Ob746/47, 7Ob235/64, 6Ob708/77, 7Ob687/77, 11Os178/96, 4Ob142/98f

Norm: ABGB §585AußStrG §122
Rechtssatz: Die Erbserklärung auf Grund eines mündlichen Testamentes kann zurückgewiesen werden, wenn schon äußerlich kein solches vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 746/47 Entscheidungstext OGH 29.10.1947 1 Ob 746/47 SZ 21/49 7 Ob 235/64 Entscheidungstext OGH 16.09.1964 7 Ob 235/64 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1947

Entscheidungen 31-60 von 65