Norm
ABGB §585Rechtssatz
Der Umdeutung eines schriftlichen Testamentes in ein gültiges mündliches Testament steht der Umstand nicht entgegen, daß einer der Zeugen den Inhalt der letztwilligen Verfügung ( die ursprünglich als fremdhändiges schriftliches Testament gedacht war ) bei dessen Erklärung niederschrieb.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012496Dokumentnummer
JJR_19561003_OGH0002_0010OB00519_5600000_001