RS OGH 1980/9/17 5Ob346/63, 7Ob235/64, 6Ob694/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1963
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Norm

ABGB §585
AußStrG §123
  1. ABGB § 585 heute
  2. ABGB § 585 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 585 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2004

Rechtssatz

Die auf den Erbrechtstitel eines mündlichen Testamentes gestützte Erbserklärung ist zurückzuweisen, wenn - ein der äußeren Form nach gültiges Testament i.S. des § 585 ABGB nicht vorliegt.Die auf den Erbrechtstitel eines mündlichen Testamentes gestützte Erbserklärung ist zurückzuweisen, wenn - ein der äußeren Form nach gültiges Testament i.S. des Paragraph 585, ABGB nicht vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0007942

Dokumentnummer

JJR_19631121_OGH0002_0050OB00346_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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