Entscheidungen zu § 578 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

50 Dokumente

Entscheidungen 31-50 von 50

RS OGH 1980/4/30 1Ob595/80

Norm: ABGB §578ABGB §581
Rechtssatz: Die Formschrift des § 581 ABGB findet auf das außergerichtliche eigenhändige schriftliche Testament eines Blinde keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 595/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 595/80 EvBl 1981/38 S 124 = SZ 53/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1980

RS OGH 1980/1/16 6Ob700/79

Norm: ABGB §578
Rechtssatz: Der Wille der Erblasserin, ihren Lebensgefährten zu ihrem Erben einzusetzen, findet ( hier ) in den mit absoluter Gewißheit bestimmbaren Worten "Erbe Eckmann" einen hinreichenden schriftlichen Niederschlag. Entscheidungstexte 6 Ob 700/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 6 Ob 700/79 NZ 1980,154 European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1980

RS OGH 1978/6/8 2Ob538/78, 5Ob1571/94, 10ObS388/97z, 9Ob138/04s

Norm: ABGB §578ABGB §579ABGB §587
Rechtssatz: So wie die Gültigkeit einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung nicht beeinträchtigt wird, wenn der Erblasser einer früher geleisteten Blankounterschrift einen letzten Willen vorsetzt, so kann er auch gültig ohne neuerliche Fertigung Zusätze anbringen, soweit sie der geleisteten Unterschrift räumlich vorgehen und damit durch diese gedeckt sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.06.1978

TE OGH 1978/6/8 2Ob538/78

Dr. Oskar L verstarb am 14. Juni 1974. Er hinterließ eine - unbestrittenermaßen eigenhändig geschriebene - letztwillige Verfügung vom 28. April 1974, in der er seine Frau aus fünfter Ehe, Berta L, geb. R von jedem Erbrecht ausschloß und seine Schwester Verena S zur Alleinerbin einsetzte. Die auf Grund des Gesetzes von Berta L, geb. R, zu einem Viertel und den mj. erblasserischen Töchtern aus fünfter Ehe, Carmen und Sabine L, je zu drei Achtel und der erblasserischen Tochter aus zwei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.06.1978

TE OGH 1974/2/27 1Ob18/74

Am 1. Jänner 1970 ist Adolf H verstorben. Dessen Witwe - die Klägerin - hat die bedingte Erbserklärung auf Grund des Testamentes und die Kinder des Erblassers - die Beklagten - haben eine solche auf Grund des Gesetzes abgegeben. Beide Erbserklärungen wurden zu Gericht angenommen und - da sie widersprüchlich waren - der Witwe nach dem Verstorbenen die Klägerrolle zugewiesen. Sie begehrt nun die Feststellung, daß sie Alleinerbin nach dem verstorbenen Adolf H sei. Während die Zweit-, d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1974

RS OGH 1974/2/27 1Ob18/74, 2Ob19/19m

Norm: ABGB §578ABGB §579
Rechtssatz: Nachträgliche eigenhändige Korrekturen des Testators in einem allographen Testament besitzen nur dann Gültigkeit, wenn sie für sich allein einen Sinn ergeben, d.h. den Bestimmungen eines holographen Testaments entsprechen. Entscheidungstexte 1 Ob 18/74 Entscheidungstext OGH 27.02.1974 1 Ob 18/74 Veröff: SZ 47/18 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1974

RS OGH 1972/4/11 5Ob82/72, 4Ob586/74, 4Ob504/93, 10Ob66/99z

Norm: ABGB §578
Rechtssatz: Gemäß § 578 ABGB kann ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung auch in der Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Briefes errichtet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 82/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 5 Ob 82/72 4 Ob 586/74 Entscheidungstext OGH 24.09.1974 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1972

TE OGH 1970/3/3 8Ob48/70

Der am 16. Dezember 1965 verstorbene Franz Josef P. der Vater der Beklagten, hat mehrere am 12. Dezember 1965 verfaßte, eigenhändig geschriebene und unterfertigte Kodizille hinterlassen und darin den Kläger um Durchführung seines letzten Willens ersucht. Im Verlassenschaftsverfahren nahm der Kläger die Stellung eines Testamentsvollstreckers in Anspruch, was vom Verlassenschaftsgericht mit Beschluß vom 27. Jänner 1966 zur Kenntnis genommen wurde, ohne daß die Beklagte gegen diesen Punk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.03.1970

RS OGH 1970/3/3 8Ob48/70

Norm: ABGB §578ABGB §618AußStrG §164
Rechtssatz: Für den Testamentsvollstrecker, der auch mit Kodizill bestellt werden kann, macht es keinen Unterschied, ob der letzte Wille, den er zu vollziehen hat, ein Testament oder Kodizill ist. Entscheidungstexte 8 Ob 48/70 Entscheidungstext OGH 03.03.1970 8 Ob 48/70 EvBl 1970/293 S 516 = NZ 1971,12 = SZ 43/58; Siehe hiezu: Stölzle, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1970

TE OGH 1968/2/22 1Ob38/68

Im Nachlaß der am 24. Dezember 1963 in Wien verstorbenen Karoline K, fand sich eine mit 27. Dezember 1950 datierte Erklärung des letzten Willens, die zwei Abänderungen bzw. Ergänzungen - teils mit, teils ohne Datumsangabe - aufweist. Die erste Seite dieses Schriftstückes hat folgenden Inhalt: "Mein letzter Wille. Ich, gefertigte Karoline K., ordne im Zustand voller Besonnenheit und frei vom Zwang, Betrug und Irrtum letztwillig an wie folgt: Ich setze hiemit zur Alleinerbin meines gesa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.1968

RS OGH 1968/2/22 1Ob38/68, 2Ob538/78, 5Ob1571/94, 10ObS388/97z, 1Ob286/97h

Norm: ABGB §578ABGB §579
Rechtssatz: Die zeitliche Einheit des Testieraktes ist Voraussetzung für die Gültigkeit eines fremdhändigen, nicht aber für die eines eigenhändigen Testaments. Kritik an diesem
Rechtssatz: Sperl, Die zweiaktigen Testamentsformen, JBL 1972,545 (546 Anm 4) Entscheidungstexte 1 Ob 38/68 Entscheidungstext OGH 22.02.1968 1 Ob 38/68 Veröff: JBl 1969,149 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1968

RS OGH 1968/2/22 1Ob38/68, 1Ob27/72, 6Ob540/77, 2Ob538/78, 4Ob29/04z, 5Ob52/04i, 9Ob138/04s, 5Ob115/

Norm: ABGB §578ABGB §579ABGB §587
Rechtssatz: Die Unterschrift muss am Schluss der letztwilligen Erklärung oder doch in einer solchen räumlichen Verbindung zum Text stehen, dass sie als Abschluss der letztwilligen Verfügung und nach der Verkehrsauffassung diese deckend angesehen werden kann. Reichsgericht vom 01.07.1942, VIII 37/42 Entscheidungstexte 1 Ob 38/68 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1968

RS OGH 1967/10/17 4Ob560/67

Norm: ABGB §578AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, ob eine "Unterfertigung" im Sinne des § 578 ABGB auch dann vorliegt, wenn die eigenhändig geschriebene letztwillige Erklärung in einen Briefumschlag gegeben, dieser versiegelt und mit der Unterschrift des Erblassers versehen wird; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 560/67 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1967

RS OGH 1963/11/12 8Ob283/63

Norm: ABGB §578ABGB §601ABGB §647
Rechtssatz: Der nicht unterschriebene Nachtrag des Erblassers zu einem Kodizill ist ungültig. Die Verfälschung des Kodizills, die die vermachte Summe nicht erkennen läßt, macht das Legat ungültig. Entscheidungstexte 8 Ob 283/63 Entscheidungstext OGH 12.11.1963 8 Ob 283/63 Veröff: EvBl 1964/160 S 239 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1963

RS OGH 1954/12/10 1Ob899/54, 1Ob145/05p, 2Ob2/22s

Norm: ABGB §578
Rechtssatz: Die Unterfertigung mit dem Namen soll einen Bestandteil des Testieraktes bilden. Die Unterfertigung letztwilliger Verfügungen mit dem Vornamen des Erblassers allein wird als den Testiervorschriften entsprechend angesehen, wenn sein Gebrauch im Verkehr mit nahen Angehörigen üblich gewesen ist, die Unterfertigung in dieser Form keinerlei Zweifel an der Identität des Erklärenden zuläßt und wenn sich aus dem durch die Un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1954

RS OGH 1953/2/18 1Ob1005/52

Norm: ABGB §578TestamentsG §21 Abs4
Rechtssatz: Wer überhaupt Lesen oder Schreiben gelernt hatte, aber infolge einer dauernden oder vorübergehenden Störung des Sehvermögens Buchstaben nicht zu erkennen vermochte (jedenfalls also auch ein völlig Blinder), konnte nach § 21 Abs 4 des deutschen TestamentsG ein eigenhändiges Testament nicht errichten. Entscheidungstexte 1 Ob 1005/52 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1953

TE OGH 1951/5/16 1Ob589/50

Die Unterinstanzen haben festgestellt, daß der Erblasser Cölestin F. sich bei Errichtung des Testamentes am 23. Mai 1947 bei vollem Bewußtsein befunden und daß er alles verstanden hat, was mit der Errichtung des Testamentes zusammenhängt. Er war des Schreibens und Lesens kundig und seine Fähigkeit, zu lesen, war bei der Testamentserrichtung trotz seines Krankheitszustandes nicht aufgehoben. Der Zeuge Dr. M. schrieb das Testament nach dem Willen des Erblassers nieder. In Gegenwart des ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.05.1951

RS OGH 1951/5/16 1Ob589/50, 3Ob329/58

Norm: ABGB §578
Rechtssatz: Die Undeutlichkeit der Unterschrift und der Umstand, daß dem Testator bei Abgabe derselben die Hand geführt werden mußte, beraubt die letztwillige Willenserklärung allein noch nicht ihre Wirksamkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 589/50 Entscheidungstext OGH 16.05.1951 1 Ob 589/50 Veröff: SZ 24/130 3 Ob 329/5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1951

RS OGH 1933/4/26 3Ob375/33

Norm: ABGB §578
Rechtssatz: Eine vom Erblasser eigenhändig in Kurzschrift geschriebene und mit seinem Namen in Vollschrift unterfertigte letztwillige Erklärung entspricht der Vorschrift des § 578 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 375/33 Entscheidungstext OGH 26.04.1933 3 Ob 375/33 Veröff: SZ 15/91 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1933

RS OGH 1928/11/21 2Ob1029/28, 7Ob292/05z

Norm: ABGB §578ABGB §1248
Rechtssatz: Wenn Ehegatten eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung eigenhändig ohne Zeugen errichten wollen, muß jeder der Gatten sein Verfügung auf der gemeinschaftlichen Urkunde eigenhändig schreiben und unterschreiben. Entscheidungstexte 2 Ob 1029/28 Entscheidungstext OGH 21.11.1928 2 Ob 1029/28 Veröff: SZ 10/327 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1928

Entscheidungen 31-50 von 50