Norm
ABGB §578Rechtssatz
Gemäß § 578 ABGB kann ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung auch in der Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Briefes errichtet werden.Gemäß Paragraph 578, ABGB kann ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung auch in der Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Briefes errichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0045014Dokumentnummer
JJR_19720411_OGH0002_0050OB00082_7200000_001