Norm
ABGB §578Rechtssatz
Der nicht unterschriebene Nachtrag des Erblassers zu einem Kodizill ist ungültig. Die Verfälschung des Kodizills, die die vermachte Summe nicht erkennen läßt, macht das Legat ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015417Dokumentnummer
JJR_19631112_OGH0002_0080OB00283_6300000_001