RS OGH 2024/10/15 1Ob38/68; 2Ob538/78; 5Ob1571/94; 10ObS388/97z; 1Ob286/97h; 2Ob135/24b

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Veröffentlicht am 22.02.1968
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Rechtssatz

Die zeitliche Einheit des Testieraktes ist Voraussetzung für die Gültigkeit eines fremdhändigen, nicht aber für die eines eigenhändigen Testaments. Kritik an diesem Rechtssatz: Sperl, Die zweiaktigen Testamentsformen, JBL 1972,545 (546 Anm 4)Die zeitliche Einheit des Testieraktes ist Voraussetzung für die Gültigkeit eines fremdhändigen, nicht aber für die eines eigenhändigen Testaments. Kritik an diesem Rechtssatz: Sperl, Die zweiaktigen Testamentsformen, JBL 1972,545 (546 Anmerkung 4)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0012466

Im RIS seit

22.02.1968

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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