Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 A1StGB §3 B10
Rechtssatz: Das Mitführen einer geladenen Waffe ist durch die generelle Notwehrsituation gerechtfertigt, wenn es dem Bedrohten unzumutbar ist, dem hartnäckigen Eindringling schutzlos und unbewaffnet entgegenzutreten. Entscheidungstexte 7 Ob 160/73 Entscheidungstext OGH 22.08.1973 7 Ob 160/73 Veröff: EvBl 1974/148 S 326 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 B10StGB §109
Rechtssatz: Auch wer nicht selbst Eigentümer oder Besitzer der Liegenschaft ist, kann Selbsthilfe ergreifen, weil ein Eingriff in die Gefahrenquelle, um den drohenden Schaden zu verhindern, auch dann Notwehr ( Nothilfe) ist, wenn der Schaden nicht dem Eingreifenden, sondern einem anderen droht ( § 2 lit g StG; Wolff in Klang 2. Auflage 146 ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 B10StGB §109
Rechtssatz: Der in seinem Besitz Bedrohte ist nicht verpflichtet, die Vorbereitung des zu vermutenden Eindringens in das Haus ungestört zu lassen und selbst im Haus zu bleiben. Entscheidungstexte 7 Ob 160/73 Entscheidungstext OGH 22.08.1973 7 Ob 160/73 EvBl 1974/148 S 326 European Case L... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §1294ABGB §1295 Ia4
Rechtssatz: Unwillkürliches Hochreißen eines Gewehres unter Lösung eines Schusses durch den sich zur Abwehr eines Eindringlings in sachgerechter und angemessener Notwehr Befindlichen ist keine schuldhafte Handlung. Entscheidungstexte 7 Ob 160/73 Entscheidungstext OGH 22.08.1973 7 Ob 160/73 EvBl 1974/148 S 326 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §344AHG §1 Cd5GendG §12 Z1
Rechtssatz: Waffengebrauch eines Gendarmen in Putativnotwehr; Verneinung der Amtshaftung der Republik Österreich mangels Verschuldens des Gendarmen bei Annahme der Notwehrsituation. Entscheidungstexte 1 Ob 68/67 Entscheidungstext OGH 28.09.1967 1 Ob 68/67 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 B10StGB §109
Rechtssatz: Selbsthilfe (d.h. eigenmächtige Herstellung eines dem Rechte entsprechenden Zustandes) ist im allgemeinen nicht gestattet. Der Staatsbürger hat sich sein Recht nicht selbst zu nehmen, sondern es bei der Behörde zu suchen. - Wenn die Hilfe der Behörde zu spät käme und wenn die Grenzen des Angemessenen eingehalten werden (d.h. wenn die durch die Rechtsverletzung bedingte Rechtsgutverletzung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 A1StGB §3 B10
Rechtssatz: Als Rechtfertigungsgrund kommt neben der im § 3 StGB ( § 2 lit g StG) behandelten Notwehr ( defensive Selbsthilfe ) auch die erlaubte offensive Selbsthilfe in Betracht. Erlaubt ist eine angriffsweise geübte Selbsthilfe, die in der Regel die Widerherstellung des rechtmäßigen Zustandes zum Ziele hat, unter den beiden Voraussetzungen, daß dabei die Grenzen des Angemessenen eingehalten werden... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344
Rechtssatz: Es ist abwegig, bei einer kindlichen Balgerei von Notwehr zu sprechen, Kinder im Alter von ca. 10 Jahren vermögen einzusehen, wie weit Püffe und Schläge noch harmloser Art sind. Ein Faustschlag in das Gesicht gehört nicht zu dieser Art kindlicher Auseinandersetzungen und steht bereits einen Rohheitsakt besonderer Art dar. Entscheidungstexte 7 Ob 275/65 ... mehr lesen...
Nach den wesentlichen Feststellungen der Vorinstanzen hatte der am 14. Februar 1944 geborene Kläger, der also im Unfallszeitpunkt ungefähr 17 Jahre alt war, im August 1961 mit zwei gleichaltrigen Freunden auf Mopeds eine Urlaubsfahrt durch Österreich unternommen. Auf der Fahrt am 17. August 1961 setzte stärkerer Regen ein, so daß der Kläger mit seinen Freunden den Beschluß faßte, im Walde Unterstand zu suchen. Sie fanden ein umzäuntes Grundstück (Obstgarten) mit zwei aneinandergebaute... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 A2
Rechtssatz: Notwehrüberschreitung liegt vor, wenn der Hausbesitzer mittels einer Eierhandgranate, die bei gewaltsamen Öffnen der Tür oder des Fensterverschlages explodiert, Sicherungsvorkehrungen trifft, noch dazu, wenn er keine Warnungstafel anbringt. Entscheidungstexte 5 Ob 139/64 Entscheidungstext OGH 17.09.1964 5 Ob 139/64 EvBl 1965/180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §287ABGB §288ABGB §344
Rechtssatz: Das sich aus dem Gemeingebrauch an einem öffentlichen Weg für den Einzelnen ergebende Recht ist notwehrfähig. Zur Frage der Voraussetzungen berechtigter Notwehr. Entscheidungstexte 6 Ob 175/63 Entscheidungstext OGH 06.09.1963 6 Ob 175/63 EvBl 1964/61 S 98 1 Ob 3/72 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344
Rechtssatz: Eine sinngemäße Anwendung des § 344 ABGB ergibt, daß Selbsthilfe nur zulässig ist, wenn die Behörde nicht unverzüglich angerufen werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 299/62 Entscheidungstext OGH 17.10.1962 7 Ob 299/62 9 Os 208/66 Entscheidungstext OGH 19.01.1967 9 Os 208/66 EvBl 1967/355 S 494 = SSt... mehr lesen...
Norm: ABGB §344
Rechtssatz: Erfordernisse für die zulässige Selbsthilfe. Entscheidungstexte 1 Ob 429/57 Entscheidungstext OGH 12.02.1958 1 Ob 429/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0010323 Dokumentnummer JJR_19580212_OGH0002_0010OB00429_5700000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §1304ABGB §1325
Rechtssatz: Bei Putativnothilfe besteht kein Schadenersatzanspruch. Wenn die Verletzung zum Teil rechtswidrig, zum Teil rechtmäßig erfolgte, besteht der Schadenersatzanspruch zum Teil, ohne daß hier die Frage des Mitverschuldens aufzuwerfen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 614/50 Entscheidungstext OGH 28.03.1951 2 Ob 614/50 nur: Bei Pu... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3 B10
Rechtssatz: Der Besitzer dieses Gebäudes ist berechtigt, jeden, dem zum Betreten dieses Gebäudes kein Rechtstitel zusteht, am Betreten des Gebäudes zu hindern. Allerdings muß die zur Abwehr des Eindringlings angewendete Gewalt eine angemessene sein. Entscheidungstexte 7 Ob 254/57 Entscheidungstext OGH 19.09.1957 7 Ob 254/57 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344
Rechtssatz: Berechtigte Selbsthilfe der Mieter, die einen von den Hauseigentümern benützten, durch Rauchgasentwicklung lebensgefährlichen Kamin absperren ( nach wiederholten Versuchen einer gütlichen Einigung und nach Anrufung der Baubehörde ). Entscheidungstexte 1 Ob 540/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 1 Ob 540/55 ... mehr lesen...
Am 30. Oktober 1952 rissen zwei dem Kläger gehörige, von ihm damals nicht beaufsichtigte, reinrassige bayrische Gebirgsschweißhunde ein dem Vater des Beklagten gehöriges, trächtiges Schaf, das sie von der Herde abgedrängt hatten. Der Beklagte erschoß im Auftrag seines Vaters einen der beiden Hunde als sie am Schaf zerrten und bissen, welches im seichten Bachbett am Rücken lag und die Beine hin- und herbewegte. Der Beklagte konnte damals nicht eindeutig feststellen, ob das Schaf schon ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §1295 Ia4ABGB §1305
Rechtssatz: Bäuerliche Selbsthilfe gegen wildernde Hunde. Zur Frage der Analogie zu Sondergesetzen. Bei berechtigter Selbsthilfe ist kein Schadenersatz zu leisten. Entscheidungstexte 3 Ob 244/52 Entscheidungstext OGH 30.04.1952 3 Ob 244/52 JBl 1953,267 3 Ob 665/53 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344
Rechtssatz: Die Amtshandlung eines berechtigten Beamten kann nicht einen Grund zur Notwehr bilden. Entscheidungstexte 4 Os 107/38 Entscheidungstext OGH 01.03.1938 4 Os 107/38 SSt 18/17 9 Os 102/66 Entscheidungstext OGH 20.10.1966 9 Os 102/66 EvBl 1967/142 S 159 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §344
Rechtssatz: Wer in Ausübung der Selbsthilfe dem Beschädiger seines Eigentums zwecks Identifizierung einen Gegenstand wegnimmt und diesen bei der Polizei erlegt, kann nicht mit der Eigentumsklage auf dessen Herausgabe belangt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 646/23 Entscheidungstext OGH 11.09.1923 2 Ob 646/23 SZ 5/206 ... mehr lesen...