Rechtssatz
Das sich aus dem Gemeingebrauch an einem öffentlichen Weg für den Einzelnen ergebende Recht ist notwehrfähig. Zur Frage der Voraussetzungen berechtigter Notwehr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009043Dokumentnummer
JJR_19630906_OGH0002_0060OB00175_6300000_001