Entscheidungen zu § 177 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 361-390 von 402

TE OGH 1978/7/7 1Ob668/78

Die Ehe der Eltern der drei Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 24. Oktober 1973, 6 Cg 181/73, rechtskräftig geschieden. Das Kind Gabriele befand sich bereits seit August 1972, die Kinder Susanne und Doris seit August 1973 im Haushalt der mütterlichen Großeltern in Pflege und Erziehung. Am 8. Feber 1974 stellte die Mutter den Antrag, ihr die Kinder in Eigenpflege zu übergeben. Diesem Antrag wurde zunächst stattgegeben, mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19. Ju... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1978

RS OGH 1978/6/13 4Ob539/78, 3Ob641/81, 1Ob736/82, 6Ob537/84, 1Ob627/86, 4Ob593/89, 7Ob568/90, 2Ob626

Norm: ABGB §177 B
Rechtssatz: Ein Elternteil, der ein Kind eigenmächtig an sich bringt, hat es nicht in der Hand, das Verfahren solange hinauszuzögern, bis er unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer ruhigen und stetigen Erziehung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes ablehnen kann; vielmehr hat eine solche "faktische Situation" bei der Entscheidung über die Erziehungsberechtigung außer Betracht zu bleiben. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1978

RS OGH 1978/5/11 7Ob574/78, 1Ob662/78, 1Ob597/79, 4Ob597/81, 1Ob647/82, 7Ob684/84, 8Ob624/87, 7Ob655

Norm: ABGB §139ABGB §154 Abs2 GABGB §176 BABGB §177 BABGB §178 E
Rechtssatz: Steht der ehelichen Mutter das Alleinvertretungsrecht des mj Kindes zu, so kann sie auch ohne Genehmigung oder Zustimmung des ehelichen Vaters die Änderung des Familiennamens beantragen. Der Vater, dem die rein persönlichen Rechte und Pflichten aus dem Kinschaftsverhöltnis nicht zusteht, ist von dieser Maßnahme so rechtzeitig zu verständigen, daß er von seinem Äußerung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1978

RS OGH 1978/4/25 5Ob592/78, 5Ob752/81, 8Ob543/82, 5Ob514/92

Norm: ABGB §142 CaABGB §142 DaABGB §148 Abs1 AABGB §177 B
Rechtssatz: Bei noch nicht entschiedener Zuteilung der elterlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 177 ABGB an einen der Elternteile geht es um eine vorläufige und nicht den Bestimmungen der Exekutionsordnung über einstweilige Verfügungen, sondern den Regeln des Außerstreitgesetzes unterliegende Maßnahme. Hiebei ist besonders zu berücksichtigen, daß der Mutter ein ausgiebiges Besuchs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1978

RS OGH 1978/1/19 6Ob809/77, 5Ob671/81, 6Ob509/84, 3Ob627/85

Norm: ABGB nF §177AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, welchem Elternteil der getrennt lebenden Eltern bis zur endgültigen Entscheidung die Pflege und Erziehung des Kindes zukommt, war weder nach altem Recht (§ 142 ABGB in der Fassung vor dem BG vom 30.06.1977, BGBl 1977/403) bestimmt geregelt, noch ist dies nach neuem Recht (§ 177 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes vom 30.06.1977 über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes, BGBl 1977/4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1978

RS OGH 1978/1/18 8Ob573/77, 7Ob597/78, 1Ob668/78, 5Ob681/80, 5Ob542/91 (5Ob543/91), 8Ob304/00i

Norm: ABGB §145ABGB §145aABGB §176 BABGB §177 BABGB §178 C
Rechtssatz: Für die Unterbringung bei einem Dritten muß ein Erziehungsnotstand vorliegen, der gegeben ist, wenn die Eltern für das Kind überhaupt nicht sorgen oder die Fürsorge so unzulänglich ist, daß das Wohl des Kindes oder der Allgemeinheit gefährdet wird. Entscheidungstexte 8 Ob 573/77 Entscheidungstext OGH 18.01.1978 8 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1978

RS OGH 1977/12/6 5Ob682/77, 5Ob506/79, 4Ob547/80, 7Ob815/82, 1Ob546/83, 6Ob583/83, 8Ob584/83, 7Ob581

Norm: ABGB §142 CaABGB §142 FABGB aF §177 Abs2ABGB §177 BABGB §177a Abs1ABGB §178aABGB idF KindNamRÄG 2013 §181ABGB idF KindNamRÄG 2013 §182
Rechtssatz: Ein Wechsel in den Pflegeverhältnissen und Erziehungsverhältnissen ist nur dann vorzunehmen, wenn besondere Umstände dafür sprechen, dass die durch die Persönlichkeit, den Charakter, die pädagogischen Fähigkeiten und die wirtschaftlichen Verhältnisse des in Erwägung gezogenen neuen Pflegeberech... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1977

RS OGH 1977/11/10 7Ob694/77, 7Ob759/81

Norm: ABGB §142 CaABGB §176 BABGB §177 BABGB §178 C
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen der §§ 176 - 178 ABGB kann die Pflege und Erziehung eines Kindes auch dritten Personen überlassen werden. Ein Fall nach diesen Bestimmungen liegt auch vor, wenn der geforderte Wechsel in der Erziehung und des Aufenthaltsortes schwere seelische Erschütterungen beim Kind hervorrufen würde und dessen seelische Entwicklung durch diesen Wechsel gestört oder gef... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1977

RS OGH 1977/9/1 7Ob632/77, 5Ob506/79, 1Ob586/86, 3Ob533/87, 7Ob568/90, 7Ob31/02p, 6Ob146/02t, 8Ob32/

Norm: ABGB §142 CaABGB §177 BABGB §178a
Rechtssatz: Die durch einen Milieuwechsel hervorgerufene Belastung des Kindes kann im Einzelfall je nach Art der Umstellung, dem Alter und der Sensibilität des Kindes sehr verschieden sein; demgemäß ist dieser Belastung im Einzelfall auch verschiedenes Gewicht beizumessen (hier: Wechsel vorgenommen). Entscheidungstexte 7 Ob 632/77 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1977

RS OGH 1977/5/12 7Ob571/77, 5Ob752/81, 2Ob634/84, 5Ob515/85, 1Ob541/86, 3Ob599/86, 7Ob619/87, 6Ob507

Norm: ABGB §142 CaABGB §177 B
Rechtssatz: Besonders ein Kleinkind bedarf der mütterlichen Obsorge und des ständigen Kontaktes mit seiner Mutter; daher können nur besonders schwerwiegende
Gründe: die Eignung der Mutter zur Pflege und Erziehung ihres Kindes in Frage stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 571/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 7 Ob 571/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.05.1977

RS OGH 1976/4/6 5Ob559/76, 1Ob650/86

Norm: ABGB §139ABGB §142ABGB §176ABGB §177ABGB §178 CAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ist ein Elternteil unbekannten Aufenthaltes, steht grundsätzlich dem anderen Elternteil das Recht auf Pflege und Erziehung des ehelichen Kindes zu, das ihm nur bei Vorliegen der strengen Voraussetzungen der §§ 176 bis 178 ABGB genommen werden darf; die Vornahme einer bloßen Interessenabwägung wie bei einer Entscheidung nach § 142 ABGB ist offenbar gesetzwidrig. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1976

TE OGH 1976/4/6 5Ob559/76

Die Minderjährige stammt aus der am 8. Feber 1969 geschlossenen und bereits am 3. März 1970 wieder geschiedenen Ehe des Karl und der Annemarie R. Mit dem vor der Scheidung geschlossenen, sodann pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich wurde die Minderjährige der Mutter in Pflege und Erziehung überwiesen. Der Vater hielt sich weitgehend in der Bundesrepublik Deutschland auf und überwies nur zeitweise Unterhaltsbeträge, so daß im Jahre 1970 die Bezirksverwaltungsbehörde Bruck an der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.04.1976

RS OGH 1975/1/21 3Ob3/75, 7Ob111/75, 7Ob656/76, 7Ob670/76, 7Ob673/77, 3Ob665/77, 6Ob649/78, 5Ob690/7

Norm: ABGB §142 HbABGB §177 BAußStrG §10 AAußStrG §16 BII2oAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung von Neuerungen stellt grundsätzlich bloß die Behauptung eines Verfahrensmangels dar, der ihm Rahmen eines ao Revisionsrekurses, wenn überhaupt, nur aufgegriffen werden könnte, wenn er in seinen Auswirkungen einer Nichtigkeit gleichkommt (ebenso EFSlg 16809, 19048 ua), also etwa falls eine Neuerung geeignet ist, die gesamten Entscheidungsg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1975

RS OGH 1973/6/6 1Ob107/73, 5Ob154/73, 1Ob29/74, 1Ob189/74, 5Ob95/75, 6Ob568/76, 7Ob538/76, 7Ob571/77

Norm: ABGB §142 CaABGB §177AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Entscheidung über Pflege und Erziehung eines Kindes ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Falles mit Bedacht auf die Interessen des Kindes, auf Beruf, Persönlichkeit und Eigenschaften der Eltern und auf die Ursachen der Scheidung zu treffen. Es ist offenbar gesetzwidrig, wenn in die Ermessenserwägungen nicht alle nach dem Gesetz zwingend vorgeschriebenen Kriterie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1973

RS OGH 1973/5/22 4Ob533/73, 1Ob159/75, 5Ob211/75, 7Ob538/76, 5Ob591/78, 2Ob608/79, 7Ob625/81

Norm: ABGB §142 CaABGB §142 FABGB §177 B
Rechtssatz: Die moralischen Qualitäten der Kindesmutter sind nicht allein ausschlaggebend. Auch eine Mutter, die gegen ihre Pflichten als Ehefrau verstößt, kann eine gute Mutter sein. Bescheinigte Behauptungen eines leichtfertigen Lebenswandels der Mutter sowie eine starke Bindung der Minderjährigen an den Vater können eine neuerliche Entscheidung über Pflege und Erziehung des Kindes erforderlich machen.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1973

RS OGH 1973/1/31 7Ob282/72, 7Ob8/73, 5Ob97/73, 5Ob154/73, 5Ob196/73, 7Ob87/74 (7Ob88/74, 7Ob89/74),

Norm: ABGB §142 HbABGB nF §177AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Eine Ermessensentscheidung, nämlich eine nach den gegebenen Umständen zu treffende Regelung, begründet noch keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn der eine oder andere dieser Umstände nicht gebührend gewertet wurde (7 Ob 223/69, 7 Ob 186/72 ua), es sei denn, daß letzteres einen Verstoß gegen eine eindeutige Gesetzeslage (SZ 24/6 ua) oder gegen die Grundprinzipien des Rechts (SZ 23/289 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1973

RS OGH 1972/4/25 4Ob538/72 (4Ob539/72), 1Ob250/72, 7Ob281/72, 6Ob150/73, 1Ob159/75, 5Ob211/75, 1Ob50

Norm: ABGB §142 CaABGB §177 B
Rechtssatz: Da die Entscheidung ausschließlich auf das Wohl der Kinder abzustellen ist, kommt es auch nicht wesentlich darauf an, auf welche Weise das Kind auf den derzeitigen Pflegeplatz kam; die Zuweisung des Kindes darf nicht als Strafmaßnahme für ein rechtswidriges Verhalten eines Elternteiles gesehen werden. Ein solches Verhalten könnte nur insofern von Belang sein, wenn daraus im Einzelfall Rückschlüsse auf e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1972

RS OGH 1972/4/25 4Ob538/72 (4Ob539/72), 1Ob250/72, 1Ob8/73, 3Ob120/73, 1Ob189/74, 5Ob83/75, 1Ob159/7

Norm: ABGB §142 CaABGB aF §177 Abs2ABGB §177 BABGB §177a Abs1
Rechtssatz: Nach § 142 ABGB müssen die Umstände bei dem einen Elternteil und die beim anderen in ihrer Gesamtheit gegenübergestellt werden. Neben dem materiellen Interesse an möglichst guter Verpflegung und guter Unterbringung der Kinder sind auch das Interesse an möglichst guter Erziehung, möglichst sorgfältiger Beaufsichtigung und an möglichst günstigen Voraussetzungen einer ordnun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1972

RS OGH 1971/10/20 7Ob185/71

Norm: ABGB §177 A
Rechtssatz: Ein Verlust der väterlichen Gewalt im Sinne des § 177 ABGB kommt nur dann in Betracht, wenn der Vater seine Unterhaltspflicht und die Erziehung des Kindes gänzlich vernachlässigt, also bei schuldhafter Nichterfüllung dieser Pflichten (GlUNF 2962), nicht aber schon dann, wenn die Großeltern, bei denen sich das Kind befindet, vom Vater keinen Unterhalt begehrt haben, sondern selbst dafür aufzukommen bereit waren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1971

RS OGH 1970/9/8 8Ob183/70

Norm: ABGB §177 AABGB §178 C
Rechtssatz: Die zeitweilige Entziehung der väterlichen Gewalt (auch ohne Angabe einer zeitlichen Begrenzung) ist durch § 178 (nicht durch § 177) ABGB gedeckt. Entscheidungstexte 8 Ob 183/70 Entscheidungstext OGH 08.09.1970 8 Ob 183/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS004875... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1970

RS OGH 1966/6/28 8Ob184/66, 7Ob188/69, 4Ob641/71, 5Ob199/72, 7Ob63/73, 5Ob250/74, 1Ob189/74, 1Ob184/

Norm: ABGB §142 CaABGB §142 FABGB §177 B
Rechtssatz: Ein Wechsel in der Person des erziehungsberechtigten Elternteiles ist jedenfalls von Übel und nur im Falle besonders wichtiger Umstände gestattet. Entscheidungstexte 8 Ob 184/66 Entscheidungstext OGH 28.06.1966 8 Ob 184/66 Veröff: EFSlg 7994 7 Ob 188/69 Entscheidungstext OGH 15.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1966

RS OGH 1962/11/7 1Ob233/62, 6Ob368/66, 6Ob104/67

Norm: ABGB §142 GABGB §177 AABGB §178
Rechtssatz: Wenn mangels der Tatbestände nach den §§ 177 und 178 ABGB zwar eine gänzliche Untersagung des persönlichen Verkehrs zwischen Mutter und Kind nicht zulässig ist, kann doch eine zeitweilige Untersagung gerechtfertigt sein. Entscheidungstexte 1 Ob 233/62 Entscheidungstext OGH 07.11.1962 1 Ob 233/62 Veröff: JBl 1963,479 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1962

RS OGH 1962/7/12 5Ob166/62

Norm: ABGB §177 AABGB §178 C
Rechtssatz: Bei mehreren Kindern kann auf Aberkennung der väterlichen Gewalt nur immer bezüglich jenes Kindes erkannt werden, das gänzlich vernachlässigt wurde (entgegen Klang 2.Auflage I/2,240). Entscheidungstexte 5 Ob 166/62 Entscheidungstext OGH 12.07.1962 5 Ob 166/62 Mehrheitsbeschluß European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1962

RS OGH 1962/7/12 5Ob166/62

Norm: ABGB §177 A
Rechtssatz: Eine zu einer Verurteilung nach § 411 StG führende Mißhandlung eines vierjährigen Kindes und eine zu einer Verurteilung nach § 2 USchG führende gröbliche Vernachlässigung der Pflege dieses Kindes ist gleichbedeutend mit einer gänzlichen Vernachlässigung im Sinne des § 177 ABGB (siehe dagegen SZ 28/55). Entscheidungstexte 5 Ob 166/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1962

RS OGH 1962/1/31 8Ob45/62

Norm: ABGB §177AußStrG §16 Abs1 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit in der Abweisung des mit der
Begründung: gestellten Antrages nach § 177 ABGB, daß der Vater die Mutter der Kinder ermordet (und sich dadurch für die Zeit seiner Freiheitsstrafe zur Sorge für die Kinder unfähig gemacht) habe. Entscheidungstexte 8 Ob 45/62 Entscheidungstext OGH 31.01.1962 8 Ob 45/6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1962

RS OGH 1961/10/25 3Ob399/61

Norm: ABGB §142 BABGB §177 A
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich die Kinder in Verpflegung und Erziehung der Mutter befinden, schließt die Anwendung des § 177 ABGB nicht aus, doch hat die väterliche Gewalt dann keine so wesentliche Bedeutung, daß ihre Entziehung dringend wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 399/61 Entscheidungstext OGH 25.10.1961 3 Ob 399/61 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1961

RS OGH 1961/10/25 3Ob399/61

Norm: ABGB §177 A
Rechtssatz: Wenn der Vater für die bei der Mutter befindlichen Kinder ein Jahr lang keinen entsprechenden Unterhalt geleistet hat, kann noch nicht von einer gänzlichen, also dauernden Vernachlässigung der Erziehung gesprochen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 399/61 Entscheidungstext OGH 25.10.1961 3 Ob 399/61 Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1961

RS OGH 1961/7/12 5Ob232/61, 1Ob275/71, 6Ob170/72, 6Ob727/76, 7Ob580/79, 1Ob627/86, 7Ob568/90, 1Ob265

Norm: ABGB §176 BABGB §177 BAußStrG §12
Rechtssatz: Zur Vorwegnahme einer Entscheidung nach § 142 ABGB durch einstweilige Anordnung bedarf es besonderer Umstände. Entscheidungstexte 5 Ob 232/61 Entscheidungstext OGH 12.07.1961 5 Ob 232/61 1 Ob 275/71 Entscheidungstext OGH 28.10.1971 1 Ob 275/71 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1961

RS OGH 1960/3/2 5Ob80/60, 5Ob303/64

Norm: ABGB §177 A
Rechtssatz: Auch durch die Überlassung der Erziehung und Verpflegung der Kinder an die Mutter wird der Vater nicht von der Verpflichtung enthoben, sich um seine Kinder zu kümmern und nach Möglichkeit die finanzielle Grundlage für die Erziehung und Verpflegung der Kinder zu bieten. Eine gröbliche Verletzung dieser Pflichten rechtfertigt daher eine Maßnahme nach § 177 ABGB, die unter Umständen auch auf unbestimmte Zeit ausgespro... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1960

RS OGH 1959/11/2 2Ob616/59, 7Ob231/69

Norm: ABGB §177 A
Rechtssatz: Die Aberkennung der väterlichen Gewalt erfolgt durch rechtsgestaltende Verfügung des Pflegschaftsgerichts. Entscheidungstexte 2 Ob 616/59 Entscheidungstext OGH 02.11.1959 2 Ob 616/59 Veröff: JBl 1960,124 7 Ob 231/69 Entscheidungstext OGH 14.01.1970 7 Ob 231/69 Veröff: EvBl 1970/162 S 269 = N... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.11.1959

Entscheidungen 361-390 von 402