Norm
ABGB §177 ARechtssatz
Bei mehreren Kindern kann auf Aberkennung der väterlichen Gewalt nur immer bezüglich jenes Kindes erkannt werden, das gänzlich vernachlässigt wurde (entgegen Klang 2.Auflage I/2,240).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048769Dokumentnummer
JJR_19620712_OGH0002_0050OB00166_6200000_001