Norm
ABGB §142 CaRechtssatz
Unter den Voraussetzungen der §§ 176 - 178 ABGB kann die Pflege und Erziehung eines Kindes auch dritten Personen überlassen werden. Ein Fall nach diesen Bestimmungen liegt auch vor, wenn der geforderte Wechsel in der Erziehung und des Aufenthaltsortes schwere seelische Erschütterungen beim Kind hervorrufen würde und dessen seelische Entwicklung durch diesen Wechsel gestört oder gefährdet wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0047923Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009