Entscheidungen zu § 143 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

95 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 95

TE OGH 1972/12/28 2Ob26/72 (2Ob27/72)

Am 26. 8. 1968 wurde die Mutter der Kläger, Leopoldine H, bei einem vom Erstbeklagten als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Verkehrsunfall getötet. Der Erstbeklagte wurde wegen des Unfalles strafgerichtlich verurteilt. Sein Alleinverschulden ist nicht mehr strittig. Die Kläger begehrten mit der Behauptung, daß ihre Mutter, in deren Pflege und Erziehung sie gewesen seien, zu ihrem Unterhalt beigetragen habe, den Ersatz der entgangenen und k... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.12.1972

RS OGH 1972/12/28 2Ob26/72 (2Ob27/72)

Norm: ABGB §141 IFABGB §143ABGB §1327 c2
Rechtssatz: Die Grenze zwischen primärer und subsidiärer Unterhaltspflicht ist fließend. Entscheidungstexte 2 Ob 26/72 Entscheidungstext OGH 28.12.1972 2 Ob 26/72 Veröff: SZ 45/143 = ZVR 1971/112 S 178 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0047739 I... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.12.1972

RS OGH 1972/11/21 5Ob221/72

Norm: ABGB §141 IHABGB §143
Rechtssatz: Wenngleich die subsidiäre Unterhaltspflicht der im § 143 ABGB nachberufenen Personen nicht nur bei einer völligen Mittellosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit des Vaters eintritt, sondern auch dann, wenn das, was der eheliche Vater leisten kann, zur Deckung des standesgemäßen Unterhaltes des Kindes nicht hinreicht, so ändert dies nicht an der im ersten Satz des § 141 ABGB enthaltenen Pflicht des ehelichen Vate... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1972

RS OGH 1972/11/8 1Ob193/72

Norm: ABGB §143ABGB §166aABGB §170 BUeKindG allg
Rechtssatz: Auch nach Einführung des Gesetzes über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes besteht kein Anlaß davon abzugehen, daß vorerst der Großvater und erst bei dessen Unfähigkeit zur Leistung oder Unzulänglichkeit der Leistung die Großmutter subsidiär zur Unterhaltsleistung an das Enkelkind heranzuziehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1972

TE OGH 1971/2/18 2Ob27/71

Rosa E, die Mutter der Kläger, wurde am 19. 9. 1967 bei einem Verkehrsunfall, den die beiden Beklagten als Lenker ihrer Kraftfahrzeuge verschuldeten, verletzt. Die Kläger begehrten gegenüber den Beklagten die Feststellung, daß diese ihnen zur ungeteilten Hand alles zu ersetzen hätten, was ihnen an gesetzlichem Unterhalt ihrer Mutter Rosa E in Zukunft entgehen werde. Hiezu brachten sie vor, ihre Mutter habe vor dem Unfall zur Gänze für ihre Pflege und Erziehung gesorgt. Unfallsbeding... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1971

TE OGH 1968/11/14 2Ob301/68

Die Mutter der am 22. Juni 1965 geborenen Klägerin, Waltraut K., verunglückte am 26. September 1965 bei einem Verkehrsunfall tödlich. Das Alleinverschulden an diesem Unfall trifft den deswegen auch strafgerichtlich verurteilten Beklagten. Die Klägerin begehrt die urteilsmäßige Feststellung, daß ihr der Beklagte für allen Schaden, den sie durch den vom Beklagten verschuldeten Tod ihrer Mutter erleidet, zur Gänze hafte. Hiezu brachte sie vor, daß sie durch den Tod ihrer Mutter zwar no... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1968

RS OGH 1968/11/14 2Ob301/68, 2Ob27/71, 8Ob35/71, 8Ob29/74 (8Ob30/74), 2Ob239/97d, 2Ob57/10m

Norm: ABGB §143ABGB §1327 aZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Unterhaltsansprüche bei schuldhafter Tötung des subsidiär Unterhaltspflichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 301/68 Entscheidungstext OGH 14.11.1968 2 Ob 301/68 Veröff: SZ 41/153 = EvBl 1969/185 S 271 = ZVR 1969/299 S 271 = JBl 1970,154 2 Ob 27/71... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1968

RS OGH 1968/11/14 2Ob301/68, 5Ob140/70, 2Ob27/71, 8Ob35/71, 8Ob13/74, 8Ob313/71 (8Ob314/71, 8Ob315/7

Norm: ABGB §143ABGB §1327 aZPO §228 B1aaAngG §20 III
Rechtssatz: Bedingte Rechte sind schon vor Eintritt der Bedingung unter der Voraussetzung feststellungsfähig, dass der ganze rechtserzeugende Sachverhalt vorliegt, die Bedingung festgesetzt und beides erweislich ist und nur mehr der Eintritt der Bedingung offensteht (hier: subsidiäre Unterhaltspflicht). Entscheidungstexte 2 Ob 301/68 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1968

RS OGH 1965/9/15 5Ob214/65, 6Ob250/66, 8Ob230/68, 5Ob328/68, 5Ob198/70, 6Ob270/70, 6Ob11/71, 7Ob117/

Norm: ABGB §140 AgABGB §141 IIIABGB §143ZPO §502 Abs2 Ca4
Rechtssatz: Die Frage, ob die eheliche Kindesmutter subsidiär zur Unterhaltsleistung - ganz oder teilweise - heranzuziehen ist, gehört zur Bemessung. Entscheidungstexte 5 Ob 214/65 Entscheidungstext OGH 15.09.1965 5 Ob 214/65 6 Ob 250/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 6 Ob 250/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1965

TE OGH 1965/2/10 6Ob36/65

Der am 10. Dezember 1930 geborene Landwirt Franz Johann G. war der Gatte der Annemarie G. und der eheliche Vater der mj. Franz und Annemarie G. Er kam am 4. August 1963 bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18. März 1964 wurde die zur Vormunderin der beiden Kinder bestellte Mutter Annemarie G. ermächtigt, gegen den an dem Unfall und damit am Tode des Franz Johann G. angeblich schuldigen Mathias G. einen Rentenanspruch der Kinder von zusammen 1500 S mon... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.1965

RS OGH 1965/2/10 6Ob36/65

Norm: ABGB §143ABGB §1327 C2
Rechtssatz: Subsidiäre Unterhaltspflicht der väterlichen Großmutter trotz Schadenersatzanspruchs gegen den am Tode des Vaters Schuldigen. Entscheidungstexte 6 Ob 36/65 Entscheidungstext OGH 10.02.1965 6 Ob 36/65 Veröff: SZ 38/25 = EvBl 1966/2 S 15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1965

RS OGH 1964/1/15 7Ob346/63

Norm: ABGB §143ABGB §788ABGB §1042
Rechtssatz: Anrechnung von Unterhaltszahlungen des mütterlichen Großvaters für das außereheliche Kind der Tochter auf deren Pflichtteil. Gegenforderung oder Anrechnungstatbestand. Auch dann, wenn der Erblasser die Unterhaltsleistungen zunächst in Erfüllung eigener Unterhaltspflicht erbracht hat, ist der Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB gegen die Klägerin nicht ausgeschlossen. Der subsidiär Unterhaltspflichtige ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1964

RS OGH 1964/1/10 7Ob2/64

Norm: ABGB §143AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Frage, ob der mütterliche Großvater als wirtschaftlich Stärkerer vor dem väterlichen Großvater zur Unterhaltsleistung heranzuziehen wäre, ist eine Frage der Bemessung. Entscheidungstexte 7 Ob 2/64 Entscheidungstext OGH 10.01.1964 7 Ob 2/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1964

TE OGH 1963/12/19 5Ob367/63

Die Mutter und Vormunderin der Mj. beantragte im Juli 1963, ihr aus dem Stammvermögen der Mj. von rund 65.000 S einen Betrag von 20.696 S 05 g auszufolgen, weil sie diesen Betrag für Anschaffungen an Kleider, Wäsche, Schuhe u. dgl. sowie als Taschengeld für die Mj. in den Jahren 1961 bis 1963 aus ihren Ersparnissen ausgelegt habe, die sie zur Anschaffung einer eigenen Wohnung verwenden wollte. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, daß die Mutter zum Unterhalt für... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.1963

RS OGH 1963/12/19 5Ob367/63, 6Ob286/67

Norm: ABGB §143ABGB §220AußStrG §1 B1
Rechtssatz: Über den Antrag der ehelichen Mutter auf Ersatz der Auslagen, die durch ihre Unterhaltsleistungen als subsidiär Unterhaltspflichtige nicht gedeckt werden konnten, aus dem Stammvermögen des Kindes ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 367/63 Entscheidungstext OGH 19.12.1963 5 Ob 367/63 SZ 36/163 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1963

TE OGH 1963/5/8 1Ob75/63

Erika K. ist die eheliche Mutter der mj. Hannelore N., geboren 2. Dezember 1942, und des mj. Peter N., geboren 31. Jänner 1944. Der eheliche Vater ist gestorben. Die Mutter lebt in V., die beiden Kinder bei der mütterlichen Großmutter in M. Vormund der Kinder ist F. M. Das Erstgericht bemaß mit Beschluß vom 14. Dezember 1962 den von der Mutter zu leistenden Unterhalt. Das Rekursgericht änderte die Unterhaltsbeträge ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Mutter nic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1963

RS OGH 1963/3/27 6Ob68/63 (6Ob69/63)

Norm: ABGB §142ABGB §143
Rechtssatz: Wenn auch die Erziehungspflicht der Mutter, von der sie durch eine im Rahmen des § 142 ABGB anläßlich der Scheidung erfolgte Regelung enthoben worden war, mit dem Tod des Vaters grundsätzlich wieder auflebt, bedeutet dies doch nicht, dass nun jede Prüfung, ob die Pflege und Erziehung des Kindes durch sie dessen Wohl dienlich ist, zu entfallen hätte. Insoweit geht die Bestimmung des § 142 Abs 2 ABGB dem § 143... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1963

RS OGH 1957/9/6 7Ob349/57

Norm: ABGB §141ABGB §143AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Auch der väterlichen Großmutter, in deren Pflege und Erziehung sich der Minderjährige befindet, ist ein Antragsrecht und Rekursrecht bezüglich des vom Vater zu leistenden Unterhaltes zuzugestehen. Entscheidungstexte 7 Ob 349/57 Entscheidungstext OGH 06.09.1957 7 Ob 349/57 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1957

TE OGH 1955/3/23 2Ob952/54

Die Ehe der Streitteile wurde geschieden. Aus der Ehe stammen zwei Kinder, ein Sohn Peter und eine Tochter Ulrike. Anläßlich der Scheidung wurde vereinbart, daß die Streitteile gegenseitig auf Unterhaltsansprüche verzichten und daß der Sohn Peter in Erziehung und Verpflegung der Beklagten und die Tochter Ulrike in Erziehung und Verpflegung des Klägers zu verbleiben habe. Der Kläger wurde durch einen Beschluß des Vormundschaftsgerichtes vom 22. Jänner 1954 verpflichtet, für seinen Sohn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.1955

TE OGH 1954/2/18 2Ob127/54

Das Erstgericht hat neben einer teilweisen Zurückweisung der Klage das Begehren auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von 375 S samt 4% Zinsen vom 30. September 1953 und 60S monatlich ab 1. Oktober 1953 auf die Dauer der Unterstützung der Großmutter des Beklagten, Frau Charlotte Z., durch die klagende Partei abgewiesen. Infolge Berufung der klagenden Partei hat das Berufungsgericht das erstgerichtliche Urteil aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1954

RS OGH 1952/9/18 3Ob490/52

Norm: ABGB §143
Rechtssatz: Um dem Kinde den Unterhalt gewähren zu können, muss der Unterhaltspflichtige auch den Stamm seines Vermögens angreifen. Entscheidungstexte 3 Ob 490/52 Entscheidungstext OGH 18.09.1952 3 Ob 490/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0047884 Im RIS seit 15... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1952

RS OGH 1952/6/19 2Ob490/52

Norm: ABGB §141 IAABGB §143
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 141 ABGB und nach § 143 ABGB können gegebenenfalls auch nebeneinander bestehen. Entscheidungstexte 2 Ob 490/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 490/52 Veröff: EvBl 1952/298 S 466 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0047639 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1952

RS OGH 1951/11/7 2Ob718/51, 3Ob454/53, 2Ob1206/27, 1Ob99/62, 1Ob88/09m

Norm: ABGB §143ABGB §154 C
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch nach § 154 ABGB setzt Vermögenslosigkeit des Elternteiles voraus. Vermögenslosigkeit ist schon dann anzunehmen, wenn der Unterhaltsbedürftige zwar Vermögen hat, jedoch nur solches, das zur Bestreitung des Unterhaltes nicht verwertbar ist. Entscheidungstexte 2 Ob 718/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1951 2 Ob 718/51 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1951

RS OGH 1951/7/11 1Ob486/51, 2Ob221/52, 2Ob490/52, 2Ob9/54, 2Ob548/52, 2Ob437/54, 2Ob592/54, 2Ob665/3

Norm: ABGB §143ABGB §166 DcABGB §1327 c2
Rechtssatz: Die subsidiäre Unterhaltspflicht der Großeltern tritt nicht erst dann ein, wenn die Eltern des Kindes völlig mittellos und erwerbsunfähig sind, sondern auch, wenn ihr Einkommen keine ausreichende Unterhaltsleistung an das Kind ermöglicht oder wenn die Eltern ihrer Verpflichtung überhaupt nicht nachkommen. Das Ausmaß der subsidiären Unterhaltspflicht richtet sich nach dem Stande der Eltern des... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1951

TE OGH 1951/4/4 1Ob158/51

Der Vater der 1944 geborenen Minderjährigen ist im Juli 1944 gefallen. Die Mutter ist im August 1948 in Wien verstorben. Das Kind lebt seit seinem ersten Lebensjahr bei der Schwester der Mutter in K. im Burgenland. Der Gatte dieser Schwester ist der Vormund des Kindes. Der Kindesvater war evangelischen Glaubens und Volksschullehrer in P., einer vorwiegend evangelischen Gemeinde Burgenlands, während der Vormund des Kindes katholischen Glaubens und Lehrer in der vorgenannten katholisc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.04.1951

TE OGH 1950/1/4 3Ob437/49

Antonie V., die mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 10. August 1949 als mütterliche Großmutter des mj. Helmuth V. zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 40 S verpflichtet wurde, stellte am 27. September 1949 den Antrag auf Befreiung von der Unterhaltspflicht mit der Begründung: , daß der außereheliche Vater ohnehin Alimente zahle und ihr geschiedener Gatte, also der mütterliche Großvater des Minderjährigen, vor ihr zur Unterhaltsleistung herangezogen werden müsse. Mit dem Beschl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.01.1950

RS OGH 1950/1/4 3Ob437/49, 8Ob548/82

Norm: ABGB §141 IGABGB §143ABGB §186
Rechtssatz: Kind in öffentlicher Fürsorge (nicht in Fürsorgeerziehung) - Auswirkung auf Unterhaltspflichten (siehe auch SZ 6/331). Entscheidungstexte 3 Ob 437/49 Entscheidungstext OGH 04.01.1950 3 Ob 437/49 Veröff: SZ 23/2 8 Ob 548/82 Entscheidungstext OGH 16.09.1982 8 Ob 548/82 Veröff: SZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.01.1950

RS OGH 1938/9/28 2Ob454/38

Norm: ABGB §143ABGB §154ABGB §1042
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß mehrere Kinder ihre in Dürftigkeit verfallenen Eltern gemeinschaftlich anständig zu erhalten haben und jedes Kind nach Verhältnis seines Vermögens zum Ersatz des fehlenden Unterhaltes beizutragen hat, gilt auch gegenüber einer Anstalt der öffentlichen Fürsorge, die die den Eltern geleisteten Unterstützungsbeiträge zurückverlangt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1938

RS OGH 1937/10/19 3Nd50/37

Norm: ABGB §143JN §65JN §109
Rechtssatz: Zur Entscheidung über die Unterhaltspflicht nach § 143 ABGB ist das Pflegschaftsgericht, nicht der allgemeine Gerichtsstand des Großvaters, zuständig. Entscheidungstexte 3 Nd 50/37 Entscheidungstext OGH 19.10.1937 3 Nd 50/37 Veröff: SZ 19/286 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1937

RS OGH 1934/8/7 1Ob674/34

Norm: ABGB §143
Rechtssatz: Bei Mittellosigkeit der Eltern fällt die Obsorge für die Erziehung der Kinder zunächst auf den väterlichen Großvater und erst dann, wenn auch dieser mittellos ist, auf die väterliche Großmutter. Entscheidungstexte 1 Ob 674/34 Entscheidungstext OGH 07.08.1934 1 Ob 674/34 Veröff: SZ 16/156 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.1934

Entscheidungen 61-90 von 95