RS OGH 1938/9/28 2Ob454/38

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Veröffentlicht am 28.09.1938
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Norm

ABGB §143
ABGB §154
ABGB §1042

Rechtssatz

Der Grundsatz, daß mehrere Kinder ihre in Dürftigkeit verfallenen Eltern gemeinschaftlich anständig zu erhalten haben und jedes Kind nach Verhältnis seines Vermögens zum Ersatz des fehlenden Unterhaltes beizutragen hat, gilt auch gegenüber einer Anstalt der öffentlichen Fürsorge, die die den Eltern geleisteten Unterstützungsbeiträge zurückverlangt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 454/38
    Entscheidungstext OGH 28.09.1938 2 Ob 454/38
    Veröff: SZ 20/196

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0047894

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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