RS OGH 1963/3/27 6Ob68/63 (6Ob69/63)

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Veröffentlicht am 27.03.1963
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Norm

ABGB §142
ABGB §143

Rechtssatz

Wenn auch die Erziehungspflicht der Mutter, von der sie durch eine im Rahmen des § 142 ABGB anläßlich der Scheidung erfolgte Regelung enthoben worden war, mit dem Tod des Vaters grundsätzlich wieder auflebt, bedeutet dies doch nicht, dass nun jede Prüfung, ob die Pflege und Erziehung des Kindes durch sie dessen Wohl dienlich ist, zu entfallen hätte. Insoweit geht die Bestimmung des § 142 Abs 2 ABGB dem § 143 ABGB auf den in einem solchen Fall nur analog gegriffen werden kann, vor.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 68/63
    Entscheidungstext OGH 27.03.1963 6 Ob 68/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047918

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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