RS OGH 1964/1/10 7Ob2/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1964
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Norm

ABGB §143
AußStrG §14 Abs2 B3

Rechtssatz

Die Frage, ob der mütterliche Großvater als wirtschaftlich Stärkerer vor dem väterlichen Großvater zur Unterhaltsleistung heranzuziehen wäre, ist eine Frage der Bemessung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 2/64
    Entscheidungstext OGH 10.01.1964 7 Ob 2/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0104912

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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