Norm: ABGB §1425stmk LStVG 1964 §50
Rechtssatz: Die Ausfolgung des gerichtlich hinterlegten Entschädigungsbetrags an den Enteigneten hat über dessen Antrag stattzufinden, auch wenn er in der Zwischenzeit die Entscheidung des Gerichts begehrt hat und die im Enteignungserkenntnis bestimmte Entschädigungssumme nur als Teilzahlung anerkennt (Abgehen von SZ 61/97). Entscheidungstexte 1 Ob 263/03p ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge einer Enteignung bestimmte die Landesregierung des Erlegers die Höhe der den Erlagsgegnern gebührenden Entschädigung mit 46.767,98 EUR. Dieser Betrag wurde gerichtlich hinterlegt, weil die Erlagsgegner mit der Höhe der Entschädigung nicht einverstanden waren und - so das Vorbringen des Erlegers - deren Annahme verweigerten. In der Folge nahmen die Erlagsgegner den Erlag als Teilzahlung an und ersuchten um Überweisung auf ihr Bankkonto. In diesem Ausfolgungsantr... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin stellte am 18. Juli 2003 den Antrag, die (am 23. Juli 2003 tatsächlich erfolgte) gerichtliche Hinterlegung eines Betrages von EUR 1.600,- zu bewilligen. Der Erlagsgegner behaupte, dass ihm die Antragstellerin aus einem Werkvertrag für die Durchführung von Autoreparaturen EUR 1.355,74 schulde. Die Erlegerin bestreite das Vorliegen einer Zahlungsverpflichtung, weil sie die vom Erlagsgegner geltend gemachten Leistungen nicht in Auftrag gegeben habe. Der Erl... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von 31.398,57 EUR sA bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden die Forderungsexekution nach § 294 EO auf Guthaben des Verpflichteten aus Kontoverbindungen ua bei der im weiteren Verfahren noch eine Rolle spielenden Drittschuldnerin. Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von 31.398,57 EUR sA bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden die Forderungsexekution nach Paragraph 294, EO auf Guthaben de... mehr lesen...
Norm: StPO §144aStPO §367 Abs3ABGB §1425 IG über Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse BGBl 1963/281 §2 Abs2
Rechtssatz: Wurde einem Drittschuldner durch einstweilige Verfügung nach § 144a StPO ein Drittverbot auferlegt, ist ein Begehren des Drittschuldners auf gerichtlichen Erlag bei aufrechter einstweiliger Verfügung unzulässig, ohne dass zu prüfen wäre, ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen eines Erlags nach § 1425 ABGB vorliegen. Ein ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Kontoinhaberin der Konten Nr 0001-825363 über EUR 115.396,60 und Nr 0074-041690 über CHF 510.892,30. Es besteht der dringende Verdacht, dass die auf den genannten Konten erliegenden Gelder verbrecherischer Herkunft sind, der Zweitantragsgegnerin ein Betrag von ITL 2,067,000.000 unter dem Vorwand günstiger Veranlagung herausgelockt und auf diese Konten deponiert wurde. Über Antrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck erließ das Landesgericht Inn... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin begehrte den Gerichtserlag der auf dem Depot Nr 62.205.091 erliegenden Wertpapiere und brachte hiezu vor: Der am 15. 11. 2001 verstorbene deutsche Staatsbürger Siegmund Georg B*****, der zuletzt in in Deutschland wohnhaft gewesen sei, sei Inhaber des genannten Wertpapierdepots gewesen. Am 26. 11. 2001 sei dessen Sohn, der Ersterlagsgegner, an die Erlegerin herangetreten und habe unter Vorlage eines Erbscheines des Amtsgerichtes Passau vom 23. 11. 2001 und d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425StPO §98 Abs2StPO §143 Abs1StPO §367
Rechtssatz: Wurden in einem Strafverfahren Gegenstände beschlagnahmt und in gerichtliche Verwahrung genommen (§§ 98 Abs 2, 143 Abs 1 StPO), so ist über diese spätestens nach Rechtskraft des Urteiles zu verfügen. Wurde der Angeklagte freigesprochen, sind bei ihm sichergestellte Sachen, wenn sie nicht als verfallen erklärt oder eingezogen wurden und wenn er schlüssig behauptete Ansprüche erhebt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425StPO §365 Abs1StPO §367StPO §368
Rechtssatz: Sind bei einem Freigesprochenen sichergestellte Gegenstände wegen eines Bedenklichkeitsbeschlusses oder weil dieser keinen (schlüssigen) Anspruch darauf erhebt, nicht an den Freigesprochenen auszufolgen, so ist nach folgenden Kriterien vorzugehen: 1. Erheben zwei oder mehr Privatbeteiligte in schlüssiger Weise miteinander konkurrierende Ansprüche auf die Sachen oder wird der Anspruch ... mehr lesen...
Begründung: Der Erfolg der vorliegenden Oppositionsklagen hängt davon ab, ob der von der klagenden Partei vorgenommenen gerichtlichen Hinterlegung gemäß § 1425 ABGB der auf Grund des vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 31. Jänner 2000 geschuldeten und am 28. Februar 2000 fälligen 1. Rate - statt der Zahlung an die nunmehrigen Oppositionsbeklagten - schuldbefreiende Wirkung zukam, was die zweite Instanz nach Beweiswiederholung verneinte. Die dabei getroffenen Feststellung... mehr lesen...
Gründe: Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/99-24, vom Vorwurf des Diebstahls einer Bronzeplastik zum Nachteil der Silvana S***** und der Unterschlagung einer Tonmaske gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Daniela Sch***** wurde mit (in gekürzter Form ausgefertigten - §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO) Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Mai 2000, GZ 16 Vr 336/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob § 1425 ABGB die gerichtliche Verwahrung von Liegenschaften Ob Paragraph 1425, ABGB die gerichtliche Verwahrung von Liegenschaften ermöglicht (siehe dazu 5 Ob 38/81 = JBl 1984, 380 mit Anm von Hoyer ermöglicht (siehe dazu 5 Ob 38/81 = JBl 1984, 380 mit Anmerkung von Hoyer und 7 Ob 50/00d = RZ 2001/20 mit dem Hinweis auf Reischauer in Rummel [jetzt 3. Auflage] Rz 20 zu § 1425 ABGB sowie Rabl, Hinterlegung, Selbsthilfev... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VA
Rechtssatz: Nur besonders gravierende Erschwernisse bei der Erfüllung der Schuld im normalen Weg können deren gerichtliche Hinterlegung rechtfertigen. Es ist zu fragen, ob dem Schuldner nur der Gerichtserlag als zumutbarer Akt der Erfüllung seiner Verpflichtung bleibt. Dass dem so ist, muss der Antragsteller plausibel darlegen. (Hier: Erlag von Betriebskosten durch einen Wohnungseigentümer zur Vermeidung von Verz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VA
Rechtssatz: Die in § 1425 ABGB vorausgesetzte Unmöglichkeit der Leistung muss keine absolute sein; es ist ausreichend, dass die Schuldbefreiung aus Gründen, die auf Seite des Gläubigers liegen, nicht ohne Gefahr einer nochmaligen Leistung erreicht werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 116/03z Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 116/03z Veröff: SZ 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VIII
Rechtssatz: Das Gericht darf einen Erlag nicht annehmen, der den mit der Hinterlegung verfolgten Zweck gar nicht erreichen kann, so etwa dann, wenn die beabsichtigte Schuldtilgung ausbleibt. (Hier: Erlag von Betriebskosten durch einen Wohnungseigentümer zur Vermeidung von Verzugsfolgen und Exekutionen, weil zu befürchten sei, dass die von ihm an die Hausverwaltung zu zahlenden Betriebskosten nicht zur Zahlung ö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VA
Rechtssatz: Zur Wahrung der Interessen Dritter kann die gerichtliche Hinterlegung nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 116/03z Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 116/03z Veröff: SZ 2003/65 1 Ob 168/10b Entscheidungstext OGH 15.12.2010 1 Ob 168/10b ... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 11. 2002 erlegte der Antragsteller beim Erstgericht Euro 140,83 mit dem Begehren, diesen Erlag gemäß § 1425 ABGB anzunehmen und einen entsprechenden Verwahrungsauftrag zu erlassen. Ein weiterer Ausspruch des zu erlassenden Beschlusses sollte sein, dass "die Ausfolgung des erlegten Betrages nur über Auftrag der Erlagsgegner oder auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung erfolgt". Als Erlagsgegner (Antragsgegner) bezeichnete er Brigitte K. Am 29.... mehr lesen...
Begründung: Das Amt einer Landesregierung schrieb im Oktober 1998 für den Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung die Errichtung eines Sondierstollens mit einer Länge von 3.165 m aus. Unter Punkt 6.4 der Angebotsunterlagen wurden als Kriterien für die Bewertung der Angebote der Preis, die "Umweltgerechtheit" der Leistung, die Qualität, die Arbeitskräftekapazität, die Flexibilität bei kurzfristigen Zwischenterminen sowie die Zweckmäßigkeit angeführt. Eine Reihung und Gewich... mehr lesen...
Begründung: Mit mehreren rechtskräftigen Erlagsbeschlüssen nahm das Erstgericht die vom Rechtsmittelwerber als "Miteigentümer" (Wohnungseigentümer) im Zeitraum von Juli 1995 bis einschließlich August 2000 "als überhöhte Betriebskosten" erlegten Beträge von 800 S monatlich an. In den Erlagsanträgen wurde eine Gesellschaft mbH als Verwalterin der Liegenschaft und Erlagsgegnerin bezeichnet. Die Bedingungen für die Ausfolgung der Erläge lauten: "Die Ausfolgung des Erlagsgegenstandes e... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller erlegte erstmals am 9. 5. 1983 einen Mietzins (10.152 S) wegen Nichtannahme der Miete für Mai 1983 und bezeichnete Max A***** (Erstantragsgegner), Nora A***** (Zweitantragsgegnerin) und Gerhard M***** (Drittantragsgegner) als Erlagsgegner. Der Erlag wurde von der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Graz unter dem Massezeichen HMB 11/83 in Empfang genommen und vom Erlagsgericht genehmigt. Die monatlichen Mietzinse wurden in der Folge bis heute ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (SZ 15/102; zuletzt 7 Ob 320/99f) hat in Rechtsstreitigkeiten über die Zustimmung zur Ausfolgung eines in Geld bestehenden Gerichtserlages eine Bewertung nicht stattzufinden, weil der Streitgegenstand in dem Geldbetrag besteht, dessen Ausfolgung begehrt wird. Dies sind im vorliegenden Fall EUR 476,01 (= ATS 6.550). Übersteigt der Entscheidungsgegenstand nicht insgesamt EUR 20.000 und hat das Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung der Revisionsrekurswerberin stellen sich keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG. Wie der Oberste Gerichtshof erst vor kurzem in der von der Revisionsrekurswerberin selbst zitierten Entscheidung SZ 71/158 (= NZ 2000, 143 = ecolex 1999/66) ausführlich dargelegt hat, ist die Rechtsmittellegitimation (und Beschwer) eines Erlagsgegners dann zu bejahen, wenn der Erlag zu Gunsten meh... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger ist Rechtsanwalt und war Rechtsvertreter des Ersterlagsgegners in einem Kündigungsstreit, im Rahmen dessen es zu einer vergleichsweisen Regelung zwischen beiden Erlagsgegnern kam, auf Grund welcher von der Zweiterlagsgegnerin insgesamt S 305.000,-- an den Erleger gezahlt wurden. Da der Ersterlagsgegner über mehrere Jahre "verschollen" war, hinterlegte der Erleger nach Abzug eines Kostenanteiles von S 10.000,-- den Restbetrag von S 295.000,-- gemäß § 1425 ABG... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat die Beklagten in Verwaltungssachen, Amtshaftungssachen und Vertragssachen vertreten und hiefür von den Beklagten ein Honorar von S 400.000 erhalten. Weitere S 39.600 hat sie auf Grund eines Kostenzuspruchs durch den Verfassungsgerichtshof von den dortigen Verfahrensgegnern erhalten. Aus einem zu Gunsten der Beklagten bei ihr treuhändig erlegten Kaufpreis hat sie Beträge von S 430.835 und von S 60.000 als Honorar einbehalten. Die Klägerin begehrt zuletzt ... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Ausfolgungswerber eines gerichtlichen Erlags wurde mit Urteil eines Schöffengerichts, im Strafausspruch abgeändert mit Urteil eines Berufungsgerichts, vom 2. Februar 1999 wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, § 148 erster und zweiter Deliktsfall StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nachdem er bereits vor Erstattung seiner Selbstanzeige 15.000 S zur Schadensgutmachung erlegt und in de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIII
Rechtssatz: Einer von mehreren Erlagsgegnern kann demnach wirksam nur geltend machen, dass das tatsächlich erstattete, nicht das richtigerweise zu erstatten gewesene Vorbringen des Erlegers über ein mit dem eigenen Ausfolgeanspruch konkurrierendes Recht unschlüssig sei. Entscheidungstexte 1 Ob 322/01m Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 322/01m ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für Strafsachen Wien (im Folgenden nur Erleger) nannte für den von ihm beantragten Erlag der zu einem bestimmten Standblatt erliegenden Gegenstände - wobei hier nur die Postenzahlen 27/1 (Typenschein für einen Pkw, in dem als Eigentümerin die 5. Erlagsgegnerin aufscheint) und 28/1 (FZH-Schlüssel für diesen Pkw) relevant sind - als Erlagsgegner den rechtskräftig wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs, überwiegend zu Lasten einer Privat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6. Juni 1996 verstorbene Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 23. Jänner 1996 die klagende Partei als Alleinerbin ein. Mit Einantwortungsurkunde vom 27. Juni 2000 wurde der Nachlass aufgrund dieses Testaments der klagenden Partei, die eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Die Erblasserin hatte einem Dritten zwei Sparbücher geschenkt. Der Dritte hatte überdies weitere - jedenfalls ganz überwiegend durch Losungswort gesicherte ... mehr lesen...
Begründung: Am 25. 8. 2001 stellte der Erleger beim Erstgericht den Antrag, den beabsichtigten Erlag von S 25.840,-- (davon eine Hälfte in bar, die andere Hälfte in Form eines Verrechnungsschecks) unter der Bedingung anzunehmen, dass er nur über Antrag der Erlagsparteien oder auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung - beispielsweise auf Feststellung, dass keine restliche Werklohnforderung der Erlagsgegnerin besteht oder dass der Erlag nicht gerechtfertigt war -... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1ABGB §1425 I
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1041 ABGB liegt vor, wenn der Schuldner einer Forderung, demgegenüber mehrere Forderungsprätendenten auftreten, nicht mit gerichtlichem Erlag (§ 1425 ABGB) vorgeht, sondern die Leistung an einen der Forderungsprätendenten erbringt (und sich von diesem Schadloshaltung im Fall der Inanspruchnahme durch den anderen Forderungsprätendenten ausbedingt). Entscheidungs... mehr lesen...