RS OGH 2002/2/26 1Ob322/01m, 9Ob42/09f, 8Ob71/09p, 6Ob71/11a, 8Ob113/17a

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Norm

ABGB §1425 VIII

Rechtssatz

Einer von mehreren Erlagsgegnern kann demnach wirksam nur geltend machen, dass das tatsächlich erstattete, nicht das richtigerweise zu erstatten gewesene Vorbringen des Erlegers über ein mit dem eigenen Ausfolgeanspruch konkurrierendes Recht unschlüssig sei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116213

Im RIS seit

28.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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