RS OGH 2003/6/2 5Ob116/03z, 8Ob113/17a, 4Ob146/18a

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Veröffentlicht am 02.06.2003
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Norm

ABGB §1425 I
ABGB §1425 VA

Rechtssatz

Die in § 1425 ABGB vorausgesetzte Unmöglichkeit der Leistung muss keine absolute sein; es ist ausreichend, dass die Schuldbefreiung aus Gründen, die auf Seite des Gläubigers liegen, nicht ohne Gefahr einer nochmaligen Leistung erreicht werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118151

Im RIS seit

02.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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