Norm: ABGB §1114 Satz2
Rechtssatz: Ein Bestandvertrag mit bedingtem Endtermin im Sinne des § 1114 Satz 2 ABGB bedarf zur Auflösung zum vorgesehenen Zeitpunkt einer vorausgehenden Aufkündigung. Entscheidungstexte 1 Ob 590/85 Entscheidungstext OGH 10.06.1985 1 Ob 590/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §569MRG §29
Rechtssatz: Die in den § 1114 ABGB, § 569 ZPO aufgestellte Vermutung ist insbesondere dann als widerlegt anzusehen, wenn der betreffende Vertragspartner seinen Willen, eine stillschweigende Erneuerung des Vertrages zu verhindern, durch unverzügliche, nach außen erkennbare Erklärungen und Handlungen so deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass bei objektiver Würdigung kein Zweifel an seiner ernstlichen Ablehnung ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ABGB §1116 AZPO §562 AZPO §565
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Räumungsklage bedarf es nicht der Prüfung, ob die seinerzeitige Aufkündigung den Vorschriften des § 562 ZPO entsprach, sondern es ist lediglich zu untersuchen, ob die außergerichtliche Aufkündigung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes geeignet war, das Bestandverhältnis rechtswirksam zu beenden. Diese Frage ist im Sinne der §§ 1116, 1114 ABGB zu beurteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ABGB §1114MG §23 Abs1 E
Rechtssatz: Für Bestandverträge mit bestimmter Dauer über Eigentumswohnungen ist eine Kündigung zur Vertragsbeendigung nicht erforderlich und auch nicht zulässig, solche Verträge erlöschen gemäß § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit. Gegenteiliges müßte gemäß § 1114 zweiter Satz ABGB vereinbart werden. Daher bedarf es auch bei Mietverträgen gemäß § 23 Abs 1 MG, sofern ein bestimmter Endtermin festgesetzt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114MG §23 EZPO §569
Rechtssatz: Die Anwendung des § 569 ZPO auf mietengeschützte Bestandverhältnisse ist nur insoweit möglich, als § 23 MG einen Abschluß von Mietverträgen auf bestimmte Dauer zuläßt. Entscheidungstexte 5 Ob 168/73 Entscheidungstext OGH 03.10.1973 5 Ob 168/73 Veröff: EvBl 1974/42 S 100 = MietSlg 25575 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114
Rechtssatz: Liegen die im § 1114 ABGB angeführten Unterlassungen vor, kommt es im Einzelfall nicht darauf an, ob auch der Vermieter einen Erneuerungswillen hatte. Entscheidungstexte 4 Ob 552/70 Entscheidungstext OGH 14.07.1970 4 Ob 552/70 Veröff: MietSlg 22162 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §1114ABGB §1116ZPO §569
Rechtssatz: Eine stillschweigende Erneuerung eines Bestandvertrages ist anzunehmen, wenn der Bestandgeber nach wirksamer Aufkündigung des Mietverhältnisses und nach Bewilligung der zwangsweisen Räumung die Anmeldung des Vollzuges der Exekution unterläßt und den von ihm zunächst angenommenen Bestandzins erst mehr als zwei Monate später an den gekündigten Mieter rückmittelt. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114
Rechtssatz: Die Vermutung des § 1114 ABGB wird durch die Benützung des Bestandobjektes durch ein Jahr wirksam. Entscheidungstexte 7 Ob 332/63 Entscheidungstext OGH 11.12.1963 7 Ob 332/63 Veröff: MietSlg 15101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0026166 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die klagende Partei hat der beklagten Partei mit einem Pachtvertrag vom 3. März 1942 mehrere Grundparzellen in der KG. O. zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung und Weiterverpachtung nach Maßgabe der damals in Geltung gestandenen Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919, LGBl. für Österreich, 77. Stück, 375. Kundm., sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen mit Wirkung vom 1. Jänner 1942 auf die Dauer von 20 Jahren verpachtet. Nach Punkt II des Vertrages ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114KlGG §6 Abs2
Rechtssatz: Die vorläufige Aufkündigung von Generalpachtverträgen im Sinne des § 1114 ABGB ist an die Kündigungsgründe des § 6 Abs 2 KlGG gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 133/62 Entscheidungstext OGH 27.09.1962 5 Ob 133/62 Veröff: SZ 35/101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114MG §23
Rechtssatz: Bei einem Bestandvertrag, auf den die Bestimmungen des MG über die Mietzinsbildung und das ZStG. nicht zur Anwendung kommen und bei dem es im Belieben der Vertragspartner stand, im Mietvertrag die Höhe des Mietzinses für den Fall der Fortsetzung des Bestandverhältnisses über den Endpunkt der bestimmten Vertragszeit hinaus festzusetzen oder deren Festsetzung Schiedsmännern zu überlassen, erfolgte die rechtlich ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtssache liegt nachstehender unbestrittener Sachverhalt zugrunde: Die Kläger waren Mieter im Hause G*****, E*****-Gasse 15. Auf Grund einer Aufkündigung wurde der Beklagten mit Beschluss des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 1. 4. 1947, 6 C 42/47 (11 E 181/47) die zwangsweise Räumung der Wohnung bewilligt. Die Verpflichteten und nunmehrigen Kläger stellten einen Aussetzungsantrag nach der Schutzverordnung, worauf die betreibende Gläubigerin eine Ersa... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §1114
Rechtssatz: Wird eine Räumungsexekution nach Art 6 SchutzV aufgeschoben, dann die Wohnung durch mehr als 10 Jahre vom Mieter benützt und der Zins bezahlt, ohne daß eine der Parteien auf die Verpflichtung zur Räumung hingewiesen hätte, so gilt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit erneuert. Entscheidungstexte 3 Ob 123/60 Entscheidungstext OGH 04.04.1960... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1114
Rechtssatz: Die Erklärung des Bestandgebers, einen auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrag mit dem Endtage "aufzulösen", kann nur dahin verstanden werden, daß die vereinbarte Vertragsdauer nicht verlängert werden soll. Entscheidungstexte 1 Ob 41/60 Entscheidungstext OGH 30.03.1960 1 Ob 41/60 Veröff: JBl 1960,611 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114MG §20
Rechtssatz: Um eine Erneuerung des Mietvertrages auf bestimmte Zeit zu verhindern, braucht nicht gerichtlich gekündigt zu werden; es genügt eine außergerichtliche Erklärung. Entscheidungstexte 1 Ob 194/59 Entscheidungstext OGH 01.07.1959 1 Ob 194/59 Veröff: JBl 1960,18 = HBZ 1960,2,3 = ImmZ 1960,107 = MietSlg 7499 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113ABGB §1114MG §21 Abs1 A5MG §23 B
Rechtssatz: (Sachverhalt: Mietvertrag auf sechs Monate; er enthält die Vereinbarung, daß auch innerhalb dieses Zeitraumes vierzehntägig gekündigt werden könne, und die Klausel, daß er sich um ein weiteres halbes Jahr verlängere, wenn nicht innerhalb des ersten Halbjahres gekündigt werde. - Vermieter kündigt fünf Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen außergerichtlich au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §567
Rechtssatz: Die vorläufige Übergabe des Pachtgegenstandes bei gleichzeitiger Zahlung eines vorläufigen Pachtzinses unter dem von Jahr zu Jahr formell verlängerten ausdrücklichen Vorbehalt eines endgültigen Vertragsabschlusses schafft keinen Vertrag auf unbestimmte Zeit, sondern auf bestimmte Dauer. Entscheidungstexte 1 Ob 895/53 Entscheidungstext OGH 24.02.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wenn ein Dienstverhältnis beendet wurde, das dem Dienstnehmer auch das Recht auf eine Dienstwohnung gewährte, kann in der nicht rechtzeitigen Vollstreckung des Räumungsurteiles nicht die stillschweigende Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder die Neubegründung eines bloßen Bestandverhältnisses gesehen werden (Ausnahme: § 17 HBO). § 575 Abs 3 ZPO gelangt daher nicht zur Anwendung. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §569
Rechtssatz: Die Erneuerung des Bestandvertrages kann auch anders als durch Räumungsklage verhindert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 787/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 1 Ob 787/52 Veröff: EvBl 1952/434 S 658 = MietSlg 2222 2 Ob 138/53 Entscheidungstext OGH 27.02.1953 2 Ob 138/53 Veröff: MietSlg 3560 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114
Rechtssatz: Keine stillschweigende Verlängerung des Pachtvertrages durch Genehmigung von Bauführungen während der Vertragsdauer. Entscheidungstexte 1 Ob 890/51 Entscheidungstext OGH 28.12.1951 1 Ob 890/51 Veröff: EvBl 1952/84 S 126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0026138 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §569
Rechtssatz: Voraussetzungen der Widerlegbarkeit der Vermutung der Erneuerung des Bestandverhältnisses. Entscheidungstexte 1 Ob 148/48 Entscheidungstext OGH 11.09.1948 1 Ob 148/48 Veröff: MietSlg 119 1 Ob 270/50 Entscheidungstext OGH 17.05.1950 1 Ob 270/50 Veröff: EvBl 1950/476 S 452 = MietS... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §234
Rechtssatz: Hat der Vermieter, der einem Mieter gekündigt hatte, die Bestandliegenschaft verkauft und ist der Erwerber dieser Liegenschaft, der von dem abhängigen Kündigungsprozeß Kenntnis hatte, diesem nicht beigetreten, sondern hat er den Mietvertrag fortgesetzt und ihn erst nach mehr als einem Jahr wegen der jetzt unterlassenen Zinszahlung aufgekündigt, dann ist die Kündigung des früheren Eigentümers wegen des materi... mehr lesen...