RS OGH 1974/12/12 6Ob223/74, 1Ob601/79, 7Ob521/87, 7Ob563/87, 1Ob609/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1974
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Norm

ABGB §1113
ABGB §1114
MG §23 Abs1 E

Rechtssatz

Für Bestandverträge mit bestimmter Dauer über Eigentumswohnungen ist eine Kündigung zur Vertragsbeendigung nicht erforderlich und auch nicht zulässig, solche Verträge erlöschen gemäß § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit. Gegenteiliges müßte gemäß § 1114 zweiter Satz ABGB vereinbart werden. Daher bedarf es auch bei Mietverträgen gemäß § 23 Abs 1 MG, sofern ein bestimmter Endtermin festgesetzt ist, nicht der Aufnahme der ausdrücklichen Bestimmung, daß mit Erreichen dieses Endtermines der Mietvertrag ohne Kündigung erlischt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 223/74
    Entscheidungstext OGH 12.12.1974 6 Ob 223/74
  • 1 Ob 601/79
    Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 601/79
    Beisatz: Auslegung grundsätzlich einschränkend und streng. (T1)
  • 7 Ob 521/87
    Entscheidungstext OGH 16.04.1987 7 Ob 521/87
    nur: Für Bestandverträge mit bestimmter Dauer über Eigentumswohnungen ist eine Kündigung zur Vertragsbeendigung nicht erforderlich und auch nicht zulässig. (T2)
  • 7 Ob 563/87
    Entscheidungstext OGH 17.05.1990 7 Ob 563/87
    nur T2
  • 1 Ob 609/95
    Entscheidungstext OGH 04.10.1995 1 Ob 609/95
    Auch; nur T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020747

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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