Norm
ABGB §1114Rechtssatz
Um eine Erneuerung des Mietvertrages auf bestimmte Zeit zu verhindern, braucht nicht gerichtlich gekündigt zu werden; es genügt eine außergerichtliche Erklärung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0026151Dokumentnummer
JJR_19590701_OGH0002_0010OB00194_5900000_001