Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Wird eine Räumungsexekution nach Art 6 SchutzV aufgeschoben, dann die Wohnung durch mehr als 10 Jahre vom Mieter benützt und der Zins bezahlt, ohne daß eine der Parteien auf die Verpflichtung zur Räumung hingewiesen hätte, so gilt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit erneuert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0104101Dokumentnummer
JJR_19600404_OGH0002_0030OB00123_6000000_001