Norm
ABGB §1114Rechtssatz
Bei einem Bestandvertrag, auf den die Bestimmungen des MG über die Mietzinsbildung und das ZStG. nicht zur Anwendung kommen und bei dem es im Belieben der Vertragspartner stand, im Mietvertrag die Höhe des Mietzinses für den Fall der Fortsetzung des Bestandverhältnisses über den Endpunkt der bestimmten Vertragszeit hinaus festzusetzen oder deren Festsetzung Schiedsmännern zu überlassen, erfolgte die rechtlich als Verlängerung des Vertrages aufzufassende stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages nach § 1114 ABGB bzw nach § 23 MG unter denselben Bedingungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0020844Dokumentnummer
JJR_19620615_OGH0002_0080OB00163_6200000_001