Entscheidungen zu § 1102 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

31 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 31

TE OGH 2006/11/30 6Ob116/05k

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Entscheidung | OGH | 30.11.2006

TE OGH 2005/11/24 3Ob261/05m

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Entscheidung | OGH | 24.11.2005

TE OGH 2005/5/10 1Ob46/05d

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Entscheidung | OGH | 10.05.2005

TE OGH 1998/12/23 7Ob325/98i

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Entscheidung | OGH | 23.12.1998

RS OGH 1998/12/23 7Ob325/98i, 3Ob261/05m

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: § 1102 ABGB ist in bezug auf den Hypothekargläubiger als eine auf das Exekutionsverfahren insbesondere die Zwangsverwaltung (vgl § 111 EO) abgestimmte Sondervorschrift. Entscheidungstexte 7 Ob 325/98i Entscheidungstext OGH 23.12.1998 7 Ob 325/98i 3 Ob 261/05m Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.12.1998

TE OGH 1993/3/9 5Ob1010/93

Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach einhelliger Lehre (Klang in Klang2  V 76; Gschnitzer, Schuldrecht,  Besonderer Teil 55; Würth in Rummel,  ABGB2, Rz 1 zu § 1102;  Schwimann/Binder, ABGB IV/2, § 1102 Rz 5; Bartsch, Grundbuchsgesetz7 326; Feil, Angewandtes Grundbuchsrecht 199;  Feil, Grundbuchsgesetz 123 f),  Praxis der Grundbuchsgerichte (s Dittrich-Pfeiffer,  Muster für Grundbuchsanträge2 23),  der Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz  (MGA ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1993/3/9 5Ob1010/93, 7Ob325/98i

Norm: ABGB §1102B-VG Art7GBG §20 litb
Rechtssatz: Die grundbücherliche Ersichtlichmachung der Vorauszahlung des Bestandzinses nach § 1102 ABGB setzt die vorausgehende oder zumindest gleichzeitige Verbücherung des Bestandrechtes selbst voraus. Auch die sinngemäße Anwendung des § 1102 ABGB auf die Abtretung der Zinsforderung durch den Vermieter ist daher von der Verbücherung des Bestandrechtes abhängig. Daran vermag auch der verfassungsrechtlich ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1990/12/20 5Ob601/90, 6Ob116/05k

Norm: ABGB §1102EO §111
Rechtssatz: Bei der Abtretung künftiger Bestandzinsforderungen ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber in die allgemeinen Regeln hinsichtlich der Rechtswirkungen von Vereinbarungen und Rechtshandlungen in Ansehung künftig fälliger Bestandzinse eingegriffen hat. So schränkt § 1102 ABGB ausdrücklich die Wirkung von Bestandzinsvorauszahlungen späteren Hypothekargläubigern sowie dem Erwerber der Liegenschaft gegenüber in... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1990

RS OGH 1990/12/20 5Ob601/90

Norm: ABGB §1102EO §111EO §119
Rechtssatz: Zedierte Mietzinsforderungen für eine nach Einleitung der Zwangsverwaltung fallende Zinsperiode sind mangels grundbücherlicher Ersichtlichmachung der Zession in die Zwangsverwaltung miteinzubeziehen. Diesbezüglich ist § 1102 ABGB analog anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 601/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 5 Ob 601/90 ImmZ 1991,20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1990

RS OGH 1990/12/20 5Ob601/90

Norm: ABGB §1102EO §111EO §119
Rechtssatz: § 1102 ABGB kommt nicht nur in allen Fällen zum Tragen, in denen die Zahlungspflicht aufgehoben wurde, sondern auch dann, wenn der Bestandgeber seinen Mietzinsanspruch für spätere Zinsperioden zediert und in der Folge die Bestandsache erfassende Zwangsverwaltung eingeleitet wird. Entscheidungstexte 5 Ob 601/90 Entscheidungstext OGH 20.12.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1990

TE OGH 1989/4/20 7Ob529/89

Entscheidungsgründe: Die Beklagte hatte mit Vertrag vom 7.März 1986 von der H*** H*** Betriebsgesellschaft mbH das Hotel Hirzingerhof in Kitzbühel mit den Betriebsliegenschaften EZ 44 und 1721 je KG Kitzbühel-Land für die Zeit vom 1.April 1986 bis 30.April 1987 gepachtet. Der Pachtzins betrug für die gesamte Pachtdauer S 500.000 zuzüglich Umsatzsteuer. Nach Punkt 3 des Pachtvertrages verpflichtete sich die Beklagte, den Bestandzins wie folgt zu bezahlen: "Einen Betrag von S 150.00... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.1989

RS OGH 1989/4/20 7Ob529/89, 1Ob141/20x

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Der Ersteher muss Pachtzinsabtretungen gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Ersteigerung kannte. Er kann vom Pächter nicht nochmalige Zahlung verlangen. Entscheidungstexte 7 Ob 529/89 Entscheidungstext OGH 20.04.1989 7 Ob 529/89 Veröff: RZ 1989/103 S 278 1 Ob 141/20x Entscheidungstext OGH 21.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.1989

TE OGH 1971/9/8 5Ob189/71

Hubert S war Eigentümer des Hauses G, Hstraße 41, in dem die Beklagte ein Geschäftslokal gemietet hat. In dem zwischen Hubert S und der Beklagten geschlossenen Mietvertrag wurde ein monatlicher Grundmietzins von S 12.500.- vereinbart, dessen Fälligkeit jeweils am ersten eines jeden Monates im vorhinein eintreten sollte. Am 28. 9. 1968 gewährte die Beklagte dem damaligen Hauseigentümer Hubert S ein Darlehen in der Höhe von S 75.000.- im Zusammenhang mit von ihm auf der Liegenschaft v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.09.1971

RS OGH 1971/9/8 5Ob189/71, 7Ob529/89, 6Ob116/05k

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: § 1102 ABGB gilt nicht nur für Mietzinsvorauszahlungen, sondern für alle Rechtsgeschäfte, durch die die Zinszahlungspflicht des Mieters aufgehoben wurde, also auch für die Aufrechnung, den Erlass und den Vergleich, gleichgültig, ob es sich um eine beim Abschluss des Mietvertrages oder um eine nach dem Abschluss des Bestandvertrages getroffene, aber damit im Zusammenhang stehende Vereinbarung handelt. Nicht nur die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1971

RS OGH 1971/9/8 5Ob189/71

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Auch bei nicht verbücherten Bestandverträgen darf dann, wenn dem Erwerber der Liegenschaft Mietzinsvorauszahlungen des Bestandnehmers bekannt waren oder bekannt sein mußten, der Vertrauensgrundsatz nicht unbeachtet gelassen werden. Hatte der Erwerber der Liegenschaft von der Mietzinsvorauszahlung Kenntnis, oder mußte er sie kennen, dann hat er sie gegen sich gelten zu lassen. Wohl kann dem Käufer einer Liegenschaft ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1971

RS OGH 1971/9/8 5Ob189/71

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Die Eintragung einer Zinsvorauszahlung im Grundbuch gemäß § 1102 ABGB hat nur die Wirkung, daß sich ein Dritter auf die Unkenntnis dieser Tatsache nicht berufen kann. Besteht aber eine Diskrepanz zwischen Grundbuchsstand und der wahren Rechtslage, dann kann sich der, welcher die Diskrepanz zwischen dem öffentlichen Buch und den tatsächlichen Verhältnissen kannte oder kennen mußte, nicht auf das öffentliche Buch beru... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1971

TE OGH 1971/1/14 1Ob264/70

Mit der seit 10. 6. 1969 anhängigen Klage behauptet die Klägerin, die Beklagte habe mit Kaufvertrag vom 16. 8. 1968 von Berta Sch die Liegenschaft EZ 1423 KG O mit einem darauf errichteten Haus käuflich erworben. Dieses Haus habe die Klägerin auf Grund eines Mietvertrages vom 12. 4. 1967 ab 1. 5. 1967 als Dienstwohnung (gemeint zur Verwendung als Dienstwohnung eines ihrer Angestellten) innegehabt; als Vermieter und außerbücherliche Eigentümer seien bei Abschluß des Mietvertrages Marga... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.01.1971

RS OGH 1971/1/14 1Ob264/70, 5Ob189/71, 7Ob529/89, 7Ob325/98i, 3Ob261/05m

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Auch im Grundbuch nicht angemerkte Mietzinsvorauszahlungen muss der Käufer der Liegenschaft gegen sich gelten lassen, wenn er bei Vertragsabschluss von ihnen Kenntnis hatte (wie SZ 39/197, 7 Ob 54/70) oder nach dem ihm bekannt gewordenen Sachverhalt, ohne dass weitwendige Erhebungen nötig gewesen wären, kein Zweifel aufkommen konnte, dass Mietzinsvorauszahlungen geleistet worden waren (erweiternd gegenüber SZ 39/197... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.1971

RS OGH 1967/3/14 8Ob48/67

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Der Anspruch des neuen Eigentümers auf neuerliche Zahlung eines vorausbezahlten Zinsteiles setzt voraus, daß der neue Eigentümer beim Erwerb der Liegenschaft auf einen höheren, in Zukunft fällig werdenden Zins vertraut hat, als nach Abzug der Vorauszahlung zu leisten wäre. Ein neben einem frei vereinbarten Mietzins frei vereinbarter ständig abnehmender und nach der gewissen Zeit praktisch ganz erlöschender Mietzinsz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1967

TE OGH 1966/11/17 2Ob301/66

Die Beklagten sind zufolge Mietvertrages vom 7. September 1961 Mieter einer im ersten Stock des den Klägern gehörenden Hauses gelegenen Wohnung. Die Kläger haben dieses Haus mit Kaufvertrag vom 6. August 1963 von den Voreigentümern erworben. Auf Grund des Mietvertrages haben die Beklagten den Voreigentümern eine Mietzinsvorauszahlung für die Zeit vom 1. September 1961 bis 31. August 1971 in der Höhe von 48.000 S (400 S mal 120) geleistet. Der Bestandvertrag ist nicht verbüchert, die M... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1966

RS OGH 1966/11/17 2Ob301/66, 1Ob264/70, 5Ob189/71, 7Ob529/89, 7Ob325/98i, 3Ob261/05m

Norm: ABGB §1102ABGB §1120 Ba
Rechtssatz: Eine Mietzinsvorauszahlung an den früheren Eigentümer muss der Erwerber der Liegenschaft nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie kannte; fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 301/66 Entscheidungstext OGH 17.11.1966 2 Ob 301/66 Veröff: MietSlg 18191 = SZ 39/197 1 Ob 264/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1966

RS OGH 1960/4/6 6Ob22/60

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Gemäß § 1102 ABGB kann der Bestandnehmer eine vorausgeleistete Fristzahlung einem neuen Eigentümer auch dann entgegensetzen, wenn sie im öffentlichen Buch nicht ersichtlich gemacht ist. Dies gilt auch für den Ersteher (Klang in Klang 2. Auflage V S 77 unten). Unter Fristzahlung ist nur bei bücherlich einverleibten Bestandverträgen die auf die vertragsmäßige, bei anderen die auf die gesetzliche oder ortsübliche Perio... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1960

RS OGH 1957/6/27 2AZR58/55

Norm: ABGB §861ABGB §1102ABGB §1151
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber, der beim Arbeitsamt für einen bestimmten Tag eine Aushilfskraft anfordert, bietet damit regelmäßig noch keinen Arbeitsvertrag bindend an und bevollmächtigt das Arbeitsamt auch nicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0104290 Dokumentn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1957

RS OGH 1957/2/6 1Ob600/56 (1Ob601/56), 3Ob261/05m

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Bei Unterlassen der bücherlichen Eintragung einer Zinsvorauszahlung ist der Zwangsverwalter ungeachtet der vor Einleitung der Zwangsverwaltung an den Eigentümer geleisteten Vorauszahlung zur Einklagung des Mietzinses nach Eintritt seiner Fälligkeit berechtigt. Es kommt nach dem Gesetz nicht darauf an, ob der Liegenschaftseigentümer den vorausbezahlten Zins für die Liegenschaft oder für andere Zwecke verwendet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1957

TE OGH 1955/10/12 7Ob383/55

Der Beklagte und seine Rechtsvorgängerin als Mieter der Wohnung Nr. 13 im Hause Wien XIV., J.-Gasse 7, bezahlten den Voreigentümern dieses Hauses einen Betrag von insgesamt 25.000 S. Dafür wurde dem Beklagten die Befreiung von der Bezahlung des Hauptmietzinses bis 1960 zugesichert. Die Klägerin hat das Haus im Zwangsversteigerungsverfahren erworben. In diesem wurde bei Schätzung der Liegenschaft auf die vom Beklagten und anderen Mietern geleisteten Zahlungen Rücksicht genommen und dem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 7Ob383/55, 6Ob22/60

Norm: ABGB §879ABGB §1100ABGB §1102EO §151EO §156 IEO §156 IIE
Rechtssatz: Hat die betreibende Partei selbst im Zwangsversteigerungsverfahren die Versteigerungsbedingungen gelegt, die einen Schätzwert zur Grundlage hatten, der unter Berücksichtigung der auf den Mietzins anrechenbaren, vorausbezahlten Baukostenbeiträge der Mieter erstellt worden war (wodurch die betreibende Partei die Liegenschaft um ein besonders geringes Meistbot erwerben konn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 7Ob383/55, 6Ob22/60

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Diese Gesetzesstelle ist nur auf die grundbücherliche Eintragung der Zinsvorauszahlung und nicht auf den guten Glauben des Erwerbers abgestellt. Entscheidungstexte 7 Ob 383/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob 383/55 Veröff: SZ 28/225 6 Ob 22/60 Entscheidungstext OGH 06.04.1960 6 Ob 22... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 7Ob383/55, 7Ob54/70

Norm: ABGB §1102
Rechtssatz: Diese Gesetzesstelle gilt für alle Fälle, in denen der Bestandgeber den Zins voraus aus der Liegenschaft gezogen hat, mag dies auch unter dem Titel der Forderung eines Baukostenbeitrages geschehen sein und mögen auch die bezahlten Beträge tatsächlich zur Instandsetzung des Bestandobjektes verwendet worden sein. In allen dieses Fällen steht dem Erwerber der Liegenschaft - falls eine grundbücherliche Eintragung der Vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1952/6/4 2Ob228/52, 1Ob46/05d, 3Ob261/05m

Norm: ABGB §1102ABGB §1438 AcEO §109EO §111 Abs1MG §19 Abs2 Z1MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Dem Zwangsverwalter kann eine Zinsvorauszahlung nur entgegengehalten werden, wenn sie im Grundbuch angemerkt ist. Wenn ein Mieter selbst einen Teil der Wiederinstandsetzung eines zerstörten Hauses unter Anrechnung seiner Leistung als Zinsvorauszahlung übernimmt, dann kann der Zwangsverwalter den Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 1 MG nicht geltend machen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1952

RS OGH 1933/12/6 2Ob1113/33, 3Ob261/05m

Norm: ABGB §1102EO §111
Rechtssatz: Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft wird durch eine für mehr als einen Zinstermin geleistete Vorauszahlung der Mieter nur im Falle der bücherlichen Anmerkung der Vorauszahlung bei dem eingetragenen Bestandrecht befreit. Der Zwangsverwalter ist berechtigt, die Unwirksamkeit der Vorauszahlung geltend zu machen. Entscheidungstexte 2 Ob 1113/33 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1933

Entscheidungen 1-30 von 31