Norm: ABGB §1102EO §156 IIIB
Rechtssatz: Auch die verbücherte Vorauszahlung des auf die Zeit nach der Erteilung des Zuschlages entfallenden Mietzinses kann dem Ersteher gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn diesem nach den Versteigerungsbedingungen die Früchte der Liegenschaft von diesem Zeitpunkte an gebühren. Entscheidungstexte 2 Ob 609/22 Entscheidungstext OGH 13.09.1922 2 Ob... mehr lesen...