RS OGH 1957/6/27 2AZR58/55

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Veröffentlicht am 27.06.1957
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Norm

ABGB §861
ABGB §1102
ABGB §1151

Rechtssatz

Ein Arbeitgeber, der beim Arbeitsamt für einen bestimmten Tag eine Aushilfskraft anfordert, bietet damit regelmäßig noch keinen Arbeitsvertrag bindend an und bevollmächtigt das Arbeitsamt auch nicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0104290

Dokumentnummer

JJR_19570627_AUSL000_002AZR00058_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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