Norm
ABGB §861Rechtssatz
Ein Arbeitgeber, der beim Arbeitsamt für einen bestimmten Tag eine Aushilfskraft anfordert, bietet damit regelmäßig noch keinen Arbeitsvertrag bindend an und bevollmächtigt das Arbeitsamt auch nicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0104290Dokumentnummer
JJR_19570627_AUSL000_002AZR00058_5500000_001