Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 (LWK-WO) Fundstelle

Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.07.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über die Wahlordnung für die Kammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 – LWK-WO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 90/2005

Änderung

LGBl. Nr. 55/2010

LGBl. Nr. 91/2010

LGBl. Nr. 70/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 30 LGBl. Nr. 67/2020in Verbindung mit den §§ 23 bis 29 des Steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2005, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden

1. Abschnitt
Wahlausschreibung, Wahlkreise

§ 1

Wahlgrundsätze, Wahlausschreibung, Wahltag

§ 2

Wahlkreise

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 3

Allgemeines

§ 4

Wirkungskreis der Wahlbehörden

§ 5

Gemeindewahlbehörden

§ 6

Sprengelwahlbehörden(entfallen)

§ 7

Bezirkswahlbehörden

§ 8

Kreiswahlbehörden

§ 9

Landeswahlbehörde

§ 10

Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter der Wahlleiter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§ 11

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 12

Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 13

Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 14

Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 15

Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 16

Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben

§ 17

Gebührenanspruch derAnspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden

2. Teil
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

1. Abschnitt
Aktives Wahlrecht

§ 18

Wahlrecht

2. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten

§ 19

Anlegung der Wählerverzeichnisse

§ 20

Bekanntgabe der Anzahl der wahlberechtigten Personen

3. Abschnitt
EinspruchsverfahrenBerichtigungsverfahren

§ 21

Auflegung Wählerverzeichnisse

§ 22

EinsprücheBerichtigungsanträge

§ 23

Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 24

Entscheidung über EinsprücheBerichtigungsanträge

§ 25

Abschluss des Wählerverzeichnisses und Verständigung der Wahlberechtigten

3.

Teil

Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt
Passives Wahlrecht

§ 26

Wählbarkeit

2. Abschnitt
Wahlbewerbung

§ 27

Kreis- und Bezirkswahlvorschläge

§ 28

Unterscheidende Wählergruppenbezeichnung in den Wahlvorschlägen

§ 29

Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§ 30

Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 31

Ergänzungsvorschläge

§ 32

Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

§ 33

Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§ 34

Zurücknahme von Wahlvorschlägen

4. Teil
Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt
Wahlort und Wahlzeit

§ 35

Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden

§ 36

Wahlsprengel(entfallen)

§ 37

WahllokaleWahllokal

§ 38

Wahlzelle und Wahlurne

§ 39

Verbotszone

§ 40

Wahlzeit

2. Abschnitt
Wahlzeugen

§ 41

Wahlzeugen

3. Abschnitt
Wahlhandlung

§ 42

Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

§ 43

Beginn der Wahlhandlung

§ 44

Wahlkuverts

§ 45

Betreten des Wahllokales

§ 46

Ausübung des Wahlrechts

§ 47

Identitätsfeststellung

§ 48

Stimmabgabe im Wahllokal

§ 49

Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 50

Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

§ 51

Briefwahl

4. Abschnitt
Amtlicher Stimmzettel

§ 52

Amtliche Stimmzettel

§ 53

Gültige Ausfüllung

§ 54

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 55

Ungültige Stimmzettel

5. Abschnitt
Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses

§ 56

Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung

§ 57

Niederschrift

§ 58

Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Übermittlung der Wahlakten, Niederschrift(entfallen)

§ 59

Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörde an die Bezirks- und Kreiswahlbehörden

§ 60

Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

5. Teil
Ermittlungsverfahren

1. Abschnitt
Ermittlungsverfahren für die Bezirkskammerwahl (Bezirkswahlbehörde)

§ 61

Vorläufige Ermittlung im Wahlbezirk, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 62

Endgültiges Ergebnis im Wahlbezirk, Ermittlung der Mandate

§ 63

Niederschrift

§ 64

Verlautbarung des Wahlergebnisses

2. Abschnitt
Erstes Ermittlungsverfahren im Wahlkreis für die Landeskammerwahl (Kreiswahlbehörde)

§ 65

Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 66

Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate

§ 67

Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Wahlvorschläge, Reihung der Ersatzmitglieder

§ 68

Niederschrift

§ 69

Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 70

Verlautbarung des Wahlergebnisses

3. Abschnitt
Zweites Ermittlungsverfahren für die Landeskammerwahl (Landeswahlbehörde)

§ 71

Aufteilung der Restmandate

§ 72

Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten

§ 73

Landeswahlvorschlag

§ 74

Ermittlung

§ 75

Gewählte Bewerber, Verlautbarung, Ersatzmitglieder

§ 76

Niederschrift

4. Abschnitt
Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses

§ 77

Einsprüche

5. Abschnitt
Ersatzmitglieder

§ 78

Berufung, Ablehnung, Streichung

§ 79

Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen

6. Abschnitt
Wahlscheine

§ 80

Wahlscheine

6. Teil
Schlussbestimmungen

§ 81

Fristen

§ 82

Notmaßnahmen

§ 83

Wahlkosten

§ 84

Personen- und Funktionsbezeichnungen

§ 85

Verweise

§ 85a

Übergangsbestimmungen bei Bezirks- und Gemeindegebietsänderungen

§ 86

Inkrafttreten

§ 87

Außerkrafttreten

§ 88

Inkrafttreten von Novellen

Anlagen

Anlage

1: Wählerverzeichnis (§ 19 Abs. 2)

Anlage

2: Abstimmungsverzeichnis (§ 43 Abs. 1)

Anlage

3: Rückkuvert für die Briefwahl (§ 51 Abs. 2)

Anlage

4a: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Landeskammerräte (§ 52)

Anlage

4b: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bezirkskammerräte (§ 52)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2010, LGBl. Nr. 70/2015, LGBl. Nr. 67/2020

Stand vor dem 23.07.2020

In Kraft vom 23.09.2015 bis 23.07.2020
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über die Wahlordnung für die Kammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 – LWK-WO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 90/2005

Änderung

LGBl. Nr. 55/2010

LGBl. Nr. 91/2010

LGBl. Nr. 70/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 30 LGBl. Nr. 67/2020in Verbindung mit den §§ 23 bis 29 des Steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2005, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden

1. Abschnitt
Wahlausschreibung, Wahlkreise

§ 1

Wahlgrundsätze, Wahlausschreibung, Wahltag

§ 2

Wahlkreise

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 3

Allgemeines

§ 4

Wirkungskreis der Wahlbehörden

§ 5

Gemeindewahlbehörden

§ 6

Sprengelwahlbehörden(entfallen)

§ 7

Bezirkswahlbehörden

§ 8

Kreiswahlbehörden

§ 9

Landeswahlbehörde

§ 10

Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter der Wahlleiter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§ 11

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 12

Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 13

Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 14

Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 15

Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 16

Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben

§ 17

Gebührenanspruch derAnspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden

2. Teil
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

1. Abschnitt
Aktives Wahlrecht

§ 18

Wahlrecht

2. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten

§ 19

Anlegung der Wählerverzeichnisse

§ 20

Bekanntgabe der Anzahl der wahlberechtigten Personen

3. Abschnitt
EinspruchsverfahrenBerichtigungsverfahren

§ 21

Auflegung Wählerverzeichnisse

§ 22

EinsprücheBerichtigungsanträge

§ 23

Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 24

Entscheidung über EinsprücheBerichtigungsanträge

§ 25

Abschluss des Wählerverzeichnisses und Verständigung der Wahlberechtigten

3.

Teil

Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt
Passives Wahlrecht

§ 26

Wählbarkeit

2. Abschnitt
Wahlbewerbung

§ 27

Kreis- und Bezirkswahlvorschläge

§ 28

Unterscheidende Wählergruppenbezeichnung in den Wahlvorschlägen

§ 29

Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§ 30

Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 31

Ergänzungsvorschläge

§ 32

Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

§ 33

Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§ 34

Zurücknahme von Wahlvorschlägen

4. Teil
Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt
Wahlort und Wahlzeit

§ 35

Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden

§ 36

Wahlsprengel(entfallen)

§ 37

WahllokaleWahllokal

§ 38

Wahlzelle und Wahlurne

§ 39

Verbotszone

§ 40

Wahlzeit

2. Abschnitt
Wahlzeugen

§ 41

Wahlzeugen

3. Abschnitt
Wahlhandlung

§ 42

Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

§ 43

Beginn der Wahlhandlung

§ 44

Wahlkuverts

§ 45

Betreten des Wahllokales

§ 46

Ausübung des Wahlrechts

§ 47

Identitätsfeststellung

§ 48

Stimmabgabe im Wahllokal

§ 49

Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 50

Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

§ 51

Briefwahl

4. Abschnitt
Amtlicher Stimmzettel

§ 52

Amtliche Stimmzettel

§ 53

Gültige Ausfüllung

§ 54

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 55

Ungültige Stimmzettel

5. Abschnitt
Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses

§ 56

Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung

§ 57

Niederschrift

§ 58

Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Übermittlung der Wahlakten, Niederschrift(entfallen)

§ 59

Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörde an die Bezirks- und Kreiswahlbehörden

§ 60

Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

5. Teil
Ermittlungsverfahren

1. Abschnitt
Ermittlungsverfahren für die Bezirkskammerwahl (Bezirkswahlbehörde)

§ 61

Vorläufige Ermittlung im Wahlbezirk, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 62

Endgültiges Ergebnis im Wahlbezirk, Ermittlung der Mandate

§ 63

Niederschrift

§ 64

Verlautbarung des Wahlergebnisses

2. Abschnitt
Erstes Ermittlungsverfahren im Wahlkreis für die Landeskammerwahl (Kreiswahlbehörde)

§ 65

Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 66

Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate

§ 67

Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Wahlvorschläge, Reihung der Ersatzmitglieder

§ 68

Niederschrift

§ 69

Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 70

Verlautbarung des Wahlergebnisses

3. Abschnitt
Zweites Ermittlungsverfahren für die Landeskammerwahl (Landeswahlbehörde)

§ 71

Aufteilung der Restmandate

§ 72

Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten

§ 73

Landeswahlvorschlag

§ 74

Ermittlung

§ 75

Gewählte Bewerber, Verlautbarung, Ersatzmitglieder

§ 76

Niederschrift

4. Abschnitt
Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses

§ 77

Einsprüche

5. Abschnitt
Ersatzmitglieder

§ 78

Berufung, Ablehnung, Streichung

§ 79

Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen

6. Abschnitt
Wahlscheine

§ 80

Wahlscheine

6. Teil
Schlussbestimmungen

§ 81

Fristen

§ 82

Notmaßnahmen

§ 83

Wahlkosten

§ 84

Personen- und Funktionsbezeichnungen

§ 85

Verweise

§ 85a

Übergangsbestimmungen bei Bezirks- und Gemeindegebietsänderungen

§ 86

Inkrafttreten

§ 87

Außerkrafttreten

§ 88

Inkrafttreten von Novellen

Anlagen

Anlage

1: Wählerverzeichnis (§ 19 Abs. 2)

Anlage

2: Abstimmungsverzeichnis (§ 43 Abs. 1)

Anlage

3: Rückkuvert für die Briefwahl (§ 51 Abs. 2)

Anlage

4a: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Landeskammerräte (§ 52)

Anlage

4b: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bezirkskammerräte (§ 52)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2010, LGBl. Nr. 70/2015, LGBl. Nr. 67/2020

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