§ 1 LWK-WO

LWK-WO - Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die Ausschreibung der Wahl, die den Wahltag zu nennen hat, ist in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ und an den Amtstafeln der Gemeinden zu verlautbaren. Der Tag der Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ gilt als Tag der Wahlausschreibung und als Stichtag.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2020

In Kraft seit 24.07.2020 bis 31.12.9999
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