Salzburger Bauproduktegesetz (BauProdG) Fundstelle

Salzburger Bauproduktegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2025 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 78/2025
  3. § 0 gültig ab 01.11.2023§ 0 gültig von 01.11.2023 bis 31.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 68/2023
  4. § 0 gültig von 01.08.2021 bis 31.10.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 62/2021
  5. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.07.2021

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Verwendbarkeit von Bauprodukten

§ 3

Anforderungen

§ 4

Baustoffliste ÖE

§ 5

Baustoffliste ÖA

§ 6

Produktregistrierung

§ 7

Einbauzeichen ÜA

§ 8

Bautechnische Zulassung

1. Unterabschnitt

Zusätzliche Anforderungen für Bauprodukte, die Gammastrahlung emittieren

§ 8a

Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure bei Bauprodukten mit γ-Strahlung

2. Unterabschnitt
Ergänzende Bestimmungen für Bauprodukte mit Ökodesign-Anforderungen
§ 8b Anwendungsbereich, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
§ 8c Konformitätsbewertung und -erklärung
§ 8d CE-Kennzeichnung
§ 8e Unterrichtung der Benutzer
3. Abschnitt
Marktbereitstellung und Marktüberwachung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
§ 10 Marktüberwachung
§ 11 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde
§ 12 Meldepflichten der Baubehörden
2. Unterabschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12a Marktüberwachung bei Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12b Konformitätsvermutung
§ 12c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 12d Freier Warenverkehr
3a. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
§ 12e Verwendung in Hausinstallationen
§ 12f Risikobewertung von Hausinstallationen
§ 12g Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
§ 12h Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen
§ 12i Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
4. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Verfahrensbestimmungen
§ 15 Kosten
§ 16 Kundmachungen
§ 17 Informationsaustausch und Sprache
§ 18 Strafbestimmungen
§ 18a Verarbeiten von Daten
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 19 Informationsverfahrenshinweis
§ 19a Umsetzungshinweis
§ 20 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
Anhang

2. Unterabschnitt

Ergänzende Bestimmungen für Bauprodukte mit Ökodesign-Anforderungen

§ 8b

Anwendungsbereich, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

§ 8c

Ökodesign-Anforderungen

§ 8d

Konformitätsbewertung und -erklärung

§ 8e

CE-Kennzeichnung

§ 8f

Unterrichtung der Benutzer

3. Abschnitt

Marktbereitstellung und Marktüberwachung

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 9

Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

§ 10

Marktüberwachung

§ 11

Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde

§ 12

Meldepflichten der Baubehörden

2. Unterabschnitt

Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen

§ 12a

Marktüberwachung bei Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen

§ 12b

Konformitätsvermutung

§ 12c

Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 12d

Freier Warenverkehr

3a. Abschnitt

Zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen

§ 12e

Verwendung in Hausinstallationen

§ 12f

Risikobewertung von Hausinstallationen

§ 12g

Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei

§ 12h

Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen

§ 12i

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

4. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

§ 13

Zuständigkeiten

§ 14

Verfahrensbestimmungen

§ 15

Kosten

§ 16

Kundmachungen

§ 17

Informationsaustausch und Sprache

§ 18

Strafbestimmungen

§ 18a

Verarbeiten von Daten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 19

Informationsverfahrenshinweis

§ 19a

Umsetzungshinweis

§ 20

In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

Anhang

Stand vor dem 31.07.2025

In Kraft vom 01.11.2023 bis 31.07.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 78/2025
  3. § 0 gültig ab 01.11.2023§ 0 gültig von 01.11.2023 bis 31.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 68/2023
  4. § 0 gültig von 01.08.2021 bis 31.10.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 62/2021
  5. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.07.2021

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Verwendbarkeit von Bauprodukten

§ 3

Anforderungen

§ 4

Baustoffliste ÖE

§ 5

Baustoffliste ÖA

§ 6

Produktregistrierung

§ 7

Einbauzeichen ÜA

§ 8

Bautechnische Zulassung

1. Unterabschnitt

Zusätzliche Anforderungen für Bauprodukte, die Gammastrahlung emittieren

§ 8a

Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure bei Bauprodukten mit γ-Strahlung

2. Unterabschnitt
Ergänzende Bestimmungen für Bauprodukte mit Ökodesign-Anforderungen
§ 8b Anwendungsbereich, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
§ 8c Konformitätsbewertung und -erklärung
§ 8d CE-Kennzeichnung
§ 8e Unterrichtung der Benutzer
3. Abschnitt
Marktbereitstellung und Marktüberwachung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
§ 10 Marktüberwachung
§ 11 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde
§ 12 Meldepflichten der Baubehörden
2. Unterabschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12a Marktüberwachung bei Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12b Konformitätsvermutung
§ 12c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 12d Freier Warenverkehr
3a. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
§ 12e Verwendung in Hausinstallationen
§ 12f Risikobewertung von Hausinstallationen
§ 12g Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
§ 12h Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen
§ 12i Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
4. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Verfahrensbestimmungen
§ 15 Kosten
§ 16 Kundmachungen
§ 17 Informationsaustausch und Sprache
§ 18 Strafbestimmungen
§ 18a Verarbeiten von Daten
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 19 Informationsverfahrenshinweis
§ 19a Umsetzungshinweis
§ 20 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
Anhang

2. Unterabschnitt

Ergänzende Bestimmungen für Bauprodukte mit Ökodesign-Anforderungen

§ 8b

Anwendungsbereich, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

§ 8c

Ökodesign-Anforderungen

§ 8d

Konformitätsbewertung und -erklärung

§ 8e

CE-Kennzeichnung

§ 8f

Unterrichtung der Benutzer

3. Abschnitt

Marktbereitstellung und Marktüberwachung

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 9

Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

§ 10

Marktüberwachung

§ 11

Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde

§ 12

Meldepflichten der Baubehörden

2. Unterabschnitt

Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen

§ 12a

Marktüberwachung bei Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen

§ 12b

Konformitätsvermutung

§ 12c

Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 12d

Freier Warenverkehr

3a. Abschnitt

Zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen

§ 12e

Verwendung in Hausinstallationen

§ 12f

Risikobewertung von Hausinstallationen

§ 12g

Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei

§ 12h

Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen

§ 12i

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

4. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

§ 13

Zuständigkeiten

§ 14

Verfahrensbestimmungen

§ 15

Kosten

§ 16

Kundmachungen

§ 17

Informationsaustausch und Sprache

§ 18

Strafbestimmungen

§ 18a

Verarbeiten von Daten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 19

Informationsverfahrenshinweis

§ 19a

Umsetzungshinweis

§ 20

In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

Anhang

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