Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2025
Hersteller von Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten, haben sicherzustellen, dass Benutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:
1.Ziffer einsdie Rolle, die Benutzer bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauprodukts spielen können;
2.Ziffer 2das ökologische Profil des betreffenden Bauprodukts und die Vorteile des Ökodesigns, soweit dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
In Kraft seit 01.08.2025 bis 31.12.9999
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