Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
An Amateurbau-Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugen in Erprobung ist die Beschriftung „EXPERIMENTAL“ in einer Größe von mindestens 5 cm in der Nähe des Einstieges anzubringen.
In Kraft seit 25.05.2010 bis 31.12.9999
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