§ 5 WBV 2016 Kennzahlen

WBV 2016 - Wissensbilanz-Verordnung 2016

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Kennzahlen gemäß § 3 sind in folgende Unterabschnitte gegliedert:Die Kennzahlen gemäß Paragraph 3, sind in folgende Unterabschnitte gegliedert:
    1. 1.Ziffer einsIntellektuelles Vermögen
      1. 1.Aeins Punkt AHumankapital
      2. 1.Beins Punkt BBeziehungskapital
      3. 1.Ceins Punkt CStrukturkapital
    2. 2.Ziffer 2Kernprozesse
      1. 2.A2 Punkt ALehre und Weiterbildung
      2. 2.B2 Punkt BForschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
    3. 3.Ziffer 3Output der Kernprozesse
      1. 3.A3 Punkt ALehre und Weiterbildung
      2. 3.B3 Punkt BForschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
    4. 4.Ziffer 4Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet istSpezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist
  2. (2)Absatz 2,Dem Unterabschnitt „1.A Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 1.A.1eins Punkt A, Punkt einsPersonal
    2. 1.A.2eins Punkt A, Punkt 2Anzahl der Berufungen an die Universität
    3. 1.A.3eins Punkt A, Punkt 3Frauenquote in Kollegialorganen
    4. 1.A.4eins Punkt A, Punkt 4Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
    5. 1.A.5eins Punkt A, Punkt 5Repräsentanz von Frauen in Berufungsverfahren
  3. (3)Absatz 3,Dem Unterabschnitt „1.B Intellektuelles Vermögen – Beziehungskapital“ ist folgende Kennzahl zuzuordnen:
    1. 1.B.1eins Punkt B, Punkt einsAnzahl der Auslandsaufenthalte des Personals
  4. (4)Absatz 4,Dem Unterabschnitt „1.C Intellektuelles Vermögen – Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 1.C.1eins Punkt C, Punkt einsErlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
    2. 1.C.2eins Punkt C, Punkt 2Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
  5. (5)Absatz 5,Dem Unterabschnitt „2.A Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 2.A.12 Punkt A, Punkt einsProfessorinnen/Professoren und Äquivalente
    2. 2.A.22 Punkt A, Punkt 2Anzahl der eingerichteten Studien
    3. 2.A.32 Punkt A, Punkt 3 Studienabschlussquote
    4. 2.A.42 Punkt A, Punkt 4Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren vor Zulassung
    5. 2.A.52 Punkt A, Punkt 5Anzahl der Studierenden
    6. 2.A.62 Punkt A, Punkt 6Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien
    7. 2.A.72 Punkt A, Punkt 7Anzahl der belegten ordentlichen Studien
    8. 2.A.82 Punkt A, Punkt 8Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
    9. 2.A.92 Punkt A, Punkt 9Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
  6. (6)Absatz 6,Dem Unterabschnitt „2.B Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ ist folgende Kennzahl zuzuordnen:
    1. 2.B.12 Punkt B, Punkt einsDoktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
  7. (7)Absatz 7,Dem Unterabschnitt „3.A Output Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 3.A.13 Punkt A, Punkt einsAnzahl der Studienabschlüsse
    2. 3.A.23 Punkt A, Punkt 2Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
    3. 3.A.33 Punkt A, Punkt 3Anzahl der Studienabschlüsse mit studienbezogenem Auslandsaufenthalt
  8. (8)Absatz 8,Dem Unterabschnitt „3.B Output Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 3.B.13 Punkt B, Punkt einsAnzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
    2. 3.B.23 Punkt B, Punkt 2Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals
    3. 3.B.33 Punkt B, Punkt 3Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge
  9. (9)Absatz 9,Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist (Abs. 1 Z 4), umfasst folgende Kennzahlen:Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist (Absatz eins, Ziffer 4,), umfasst folgende Kennzahlen:
    1. 4.14 Punkt einsAnzahl der Begutachtungen der Ethikkommission einschließlich aller klinischen Studien
    2. 4.24 Punkt 2Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Studien im eigenen Bereich der Medizinischen Universität bzw. Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist
    3. 4.34 Punkt 3Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
    4. 4.44 Punkt 4Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
  10. (10)Absatz 10,Definition, Erhebungsebene, Schichtungsmerkmale, Merkmalsausprägungen sowie Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt der einzelnen Kennzahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
  11. (11)Absatz 11,Die Darstellung der Kennzahlen hat den Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung einschließlich der Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäß Anlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur).
  12. (12)Absatz 12,Die Kennzahlen sind qualitativ zu interpretieren. Relevante Veränderungen und Zahlenbrüche sind zu thematisieren und möglichst die systemischen bzw. inhaltlichen Gründe, die zur Veränderung geführt haben, darzustellen.
  13. (13)Absatz 13,Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen. In der Verlaufsdarstellung ist eine Reduktion von Kennzahlen auf Gesamtsummenzeilen zulässig.
  14. (14)Absatz 14,Soweit die Erhebung der Kennzahl „3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge“ im jeweiligen Berichtsjahr in allen Schichtungsmerkmalen den Wert Null ergibt, kann die Universität bei der Veröffentlichung der Wissensbilanz gemäß § 13 von der Darstellung der Kennzahl absehen. Eine Lieferung der Kennzahl und ihrer Interpretation gemäß § 9 hat jedenfalls zu erfolgen.Soweit die Erhebung der Kennzahl „3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge“ im jeweiligen Berichtsjahr in allen Schichtungsmerkmalen den Wert Null ergibt, kann die Universität bei der Veröffentlichung der Wissensbilanz gemäß Paragraph 13, von der Darstellung der Kennzahl absehen. Eine Lieferung der Kennzahl und ihrer Interpretation gemäß Paragraph 9, hat jedenfalls zu erfolgen.
In Kraft seit 28.09.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 5 WBV 2016


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 WBV 2016 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 5 WBV 2016


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 5 WBV 2016


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 5 WBV 2016 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 4 WBV 2016
§ 6 WBV 2016