Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:
I.Ziffer römisch eins„Qualitative Darstellung der Leistungsbereiche (Leistungsbericht)“;
II.Ziffer römisch zwei„Quantitative Darstellung der Leistungsbereiche (Kennzahlen)“;
III.Ziffer römisch drei„Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung (Leistungsvereinbarungs-Monitoring)“.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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