§ 27 W-PVG Kundmachung des Wahlergebnisses

W-PVG - Wiener Personalvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Die Dienststellenwahlausschüsse und die Personalgruppenwahlausschüsse haben das Ergebnis der Wahlen dem Zentralwahlausschuß mitzuteilen. Dieser hat das Ergebnis dem Magistrat zur Kundmachung im offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde Wien zu übermitteln.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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