Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Wahlen der Mitglieder der Dienststellenausschüsse (der Vertrauenspersonen) und der Personalgruppenausschüsse sind durch Verordnung des Stadtsenates zu erlassen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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