Anl. 3 UHSBV

UHSBV - Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Für Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.Für Privathochschulen gilt:Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.Die Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.Aufbau der Personendatensätze:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

 

2

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF bzw. Ersatzkennzeichen

 

3

vbPK-AS

 

4

Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

5

Bezugssemester

 

6

Familienname

 

7

Vorname/n

 

8

Geburtsdatum

(JJJJMMTT)

9

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

10

Geschlecht

M, W, X, O, I oder KM, W, römisch zehn, O, römisch eins oder K

11

akademische/r Grad/e vor dem Namen

 

12

akademische/r Grad/e nach dem Namen

 

13

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

14

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

 

15

Heimatort

 

16

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

 

17

Staat der Zustelladresse

 

18

Postleitzahl der Zustelladresse

 

19

Ort der Zustelladresse

 

20

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

 

21

c/o-Name

 

22

E-Mail-Adresse

 

23

Lichtbild

 

  1. 2.2.12 Punkt 2 Punkt eins
In Kraft seit 03.04.2026 bis 31.12.9999
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