Anl. 8 UHSBV

UHSBV - Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. 1.Ziffer einsAufbau der Datensätze der Studierendendaten der Privathochschulen
  2. ZuZiffer u,übermitteln sind:
  3. 1.1eins Punkt einsDatensätze aller Studierenden zum Stichtag (Inhaltsangabe „Studierende aktiv“) und
  4. 1.2eins Punkt 2Datensätze aller Studierenden, die seit dem vorangegangenen Stichtag das Studium beendet haben (Inhaltsangabe „Studierende beendet“).

  1. 2.Ziffer 2Aufbau der Datensätze:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Meldedatum

(JJJJMMTT)

2

Juristische Person (Kennzahl, Bezeichnung, Ort, Bundesland, institutioneller Status)

Codiert, gemäß 5

3

Studium (Code, Bezeichnung, Art, Organisationsform, Startsemester, Standort, Regelstudiendauer, akademischer Grad)

gemäß 3

4

ISCED (1999, 2013)

 

5

Personenflag

 

6

Matrikelnummer

 

7

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

 

8

Geburtsdatum

(JJJJMMTT)

9

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

10

Geschlecht

M, W, X, O, I oder KM, W, römisch zehn, O, römisch eins oder K

11

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

12

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

 

13

Heimatort

 

14

Gemeindekennziffer des Heimatortes

 

15

Aufnahmedatum der/des Studierenden in den Studiengang

(JJJJMMTT)

16

Aufnahme als Studienanfänger/in (1) oder Studienfortsetzer/in (2)

 

17

Lehrgang mit Bachelorabschluss, Zugangsvoraussetzung

gemäß Pkt. 4

18

Lehrgang mit Masterabschluss, Zugangsvoraussetzung

gemäß Pkt. 4

19

Beendigungsdatum des Studiums

(JJJJMMTT)

20

Beendigungsform

gemäß Pkt. 5

21

Status im Studium

codiert

22

Mobilitätsprogramm

codiert gemäß Z 2 der Anlage 2codiert gemäß Ziffer 2, der Anlage 2

23

Gastland

codiert gemäß § 13 Abs. 4codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 4

Die Felder 1 bis 16 dürfen nicht leer übergeben werden. Bei Universitäts- oder Hochschullehrgängen, die als Bachelor- oder Masterstudien eingerichtet sind, dürfen die Felder 17 und 18 nicht leer übergeben werden. Bei den Datensätzen gemäß Z 1.2 dürfen auch die Felder 19 und 20 nicht leer übergeben werden.Die Felder 1 bis 16 dürfen nicht leer übergeben werden. Bei Universitäts- oder Hochschullehrgängen, die als Bachelor- oder Masterstudien eingerichtet sind, dürfen die Felder 17 und 18 nicht leer übergeben werden. Bei den Datensätzen gemäß Ziffer eins Punkt 2, dürfen auch die Felder 19 und 20 nicht leer übergeben werden.

  1. 3.Ziffer 3
In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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