Definition: | sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität für mindestens ein Studium zugelassen sind, bei denen bei einem gemeinsam zwischen Universitäten eingerichteten Studium der Verteilungsschlüssel größer als Null ist oder bei denen bei einem gemeinsam mit einer Pädagogischen Hochschule eingerichteten Studium der Verteilungsschlüssel größer als Null ist. |
Kriterien: | – Die Matrikelnummer als Identifikator der Person, – mindestens ein Studium mit den Kennbuchstaben dieser Universität in der Studienkennung bzw. mit den Kennbuchstaben einer Universität oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines gemeinsam eingerichteten Studiums in der Studienkennung, oder – mindestens ein gemeinsam eingerichtetes Studium, sofern der Verteilungsschlüssel größer als Null ist. |
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