Anl. 10 UHSBV

UHSBV - Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

in Bezug auf die Person konstante Datensatzkennung

Personalnummer

2

Geschlecht

M, W, X, O, I oder KM, W, römisch zehn, O, römisch eins oder K

3

Geburtsjahr

 

4

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß § 13 Abs. 3codiert gemäß Paragraph 13, Absatz 3

5

höchste abgeschlossene Ausbildung

gemäß Z 2.1gemäß Ziffer 2 Punkt eins

6

Beschäftigungsart 1

gemäß Z 2.2gemäß Ziffer 2 Punkt 2

7

Beschäftigungsart 2

gemäß Z 2.3gemäß Ziffer 2 Punkt 3

8

Beschäftigungsausmaß in % einer Vollzeit-Beschäftigung

 

9

Verwendung

gemäß Z 2.4gemäß Ziffer 2 Punkt 4

10

Funktion gemäß Z 2.5 bei Fachhochschulen und gemäß Z 2.6 bei PrivathochschulenFunktion gemäß Ziffer 2 Punkt 5, bei Fachhochschulen und gemäß Ziffer 2 Punkt 6, bei Privathochschulen

 

11

Beschäftigungsausmaß in % einer Vollzeit-Beschäftigung auf Basis eines Jahresvollzeitäquivalents bei Fachhochschulen

 

12

Fachhochschul-Studiengang bei Fachhochschulen (bei Lehrtätigkeit in Verwendung 1 gemäß Z 2.4 und bei Funktion 5 sowie 7 gemäß Z 2.5)Fachhochschul-Studiengang bei Fachhochschulen (bei Lehrtätigkeit in Verwendung 1 gemäß Ziffer 2 Punkt 4 und bei Funktion 5 sowie 7 gemäß Ziffer 2 Punkt 5,)

Studiengangskennzahl

13

Hochschullehrgang bei Fachhochschulen (bei Lehrtätigkeit in Verwendung 1 gemäß Z 2.4)Hochschullehrgang bei Fachhochschulen (bei Lehrtätigkeit in Verwendung 1 gemäß Ziffer 2 Punkt 4,)

Lehrgangsnummer

14

Ausmaß der Lehrtätigkeit in Semesterwochenstunden bei Fachhochschulen (bei Verwendung 1 gemäß Z 2.4)Ausmaß der Lehrtätigkeit in Semesterwochenstunden bei Fachhochschulen (bei Verwendung 1 gemäß Ziffer 2 Punkt 4,)

 

  1. 2.Ziffer 2
In Kraft seit 03.04.2026 bis 31.12.9999
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